Volksbefragung im 13. Stadtbezirk (Gösting) am 02. Februar 2025
Per Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 14.11.2024 wurde eine Volksbefragung gemäß
§ 159 Steiermärkisches Volksrechtegesetz, LGBl. Nr. 87/1986 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, angeordnet.
Als Stichtag wurde der 18. November 2024 und als Durchführungstag der 02. Februar 2025 festgelegt.
Abstimmungsberechtigt sind alle EU-Bürger und EU-Bürgerinnen, die zum Stichtag 18.11.2024 ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Gösting hatten und die spätestens am Befragungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Fristen und Termine
- Stichtag: 18. November 2024
- Befragungstag: 02. Februar 2025
- Befragungszeit: 07:00-16:00 Uhr
- Versand der amtlichen Wahlinformation an abstimmungsberechtigte Personen: ab Mitte Jänner 2025
Fragestellung
„Soll die Stadt Graz an Bund, Land und ÖBB mit der Forderung nach einer Verlegung des Verschiebebahnhofs Gösting an einen Standort außerhalb des Grazer Stadtgebietes herantreten?"
Stimmkarten
ACHTUNG! Die Teilnahme an der Volksbefragung ist nur innerhalb der Befragungszeit am 2. Februar 2025 und nur innerhalb des Grazer Stadtbezirkes Gösting möglich. Eine Stimmabgabe per Briefwahl ist nicht möglich!
Eine Stimmkarte ist nur in folgenden Fällen erforderlich:
- Wenn Sie am Befragungstag in einem anderen Wahlsprengel/Befragungslokal teilnehmen möchten.
- Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihr Befragungslokal nicht aufsuchen können und einen Hausbesuch durch die Wahlbehörde wünschen. Bitte führen Sie dies im Stimmkartenantrag an! (siehe Antrag auf Hausbesuch)
Den Antrag können Sie auf folgende Weise stellen:
- Schriftlich bis spätestens Donnerstag, 30. Jänner 2025
erforderliche Angaben: Name, Adresse, Geburtsdatum, Unterschrift und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. - Persönlich bis spätestens Donnerstag, 30. Jänner 2025
im Bürger:innenamt, Amtshaus, 3. Stock, Zimmer 357,
Schmiedgasse 26 Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.00 Uhr
Bitte unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
Bei Zusendung der Stimmkarte per Post beachten Sie bitte, dass der Postweg einige Tage betragen kann! Duplikate für abhandengekommene Stimmkarten dürfen in keinem Fall ausgestellt werden.
Antrag auf Hausbesuch
Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Befragungstag nicht ausreichend geh‐ oder transportfähig sind. Bitte geben Sie beim Antrag auf Ausstellung einer Stimmkarte den Wunsch eines Hausbesuches und die von Ihnen gewünschte Besuchsadresse in Graz an!
Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Befragungszeit besuchen. Die Stimmabgabe erfolgt vor der besonderen Wahlbehörde und die Stimmkarte wird anschließend direkt in die mitgebrachte Wahlurne eingeworfen.
Fällt Ihre Beeinträchtigung vor dem Wahltag weg, so müssen Sie die Stadt Graz rechtzeitig vor dem Wahltag verständigen, dass Sie auf den Hausbesuch verzichten.