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Kostenzuschüsse

Wichtig zu wissen

Es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses für Präventivhilfen nach dem Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Sie können einen Kostenzuschuss beantragen für:

  • Psychotherapie
  • Psychologische Behandlung
  • Trennung und Verlusterlebnisse
  • Frühförderung und Familienbegleitung
  • Mutter-Kind-Wohnmöglichkeit
  • vormalige Pflegepersonen

So funktioniert es + Formular

Notwendige Unterlagen

Nähere Informationen sowie das Formblatt für den Antrag zur Erlangung eines Kostenzuschusses finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.

Fristen und Termine: keine

Kosten: keine

Kontakt

Amt für Jugend und Familie
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 25
Tel: +43 316 872-3131
E-Mail: jugendundfamilie@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo-Do 7.30-16 Uhr | Fr 7.30-15 Uhr

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