Wichtig zu wissen
Die zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder und die Gesundheitsämter sind für das Erkennen und Bekämpfen von Seuchen verantwortlich. Eine Seuche ist eine Erkrankung die sich rasch verbreiten kann und plötzlich zahlreiche Menschen betreffen kann.
Wir bieten:
- Infektionsquellenermittlung
- sanitätspolizeiliche Verfügung und Bescheide
- Überwachung der Bazillenausscheider
- Infektionsprophylaxe
Kontakt
Schmiedgasse 26, 2. Stock, Zimmer 210
8011 Graz
Gesundheitsamt
Tel.: +43 316 872-3204
Fax.: +43 316 872-3209
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten: Mo - Fr, 8 bis 12 Uhr
Gesetzliche Grundlage
- Epidemiegesetz
- Anzeige-, Meldepflicht eines Verdachts-, Erkrankungs- und/eventuell Todesfalles
- Desinfektionsmaßnahmen, Absonderungsmaßnahmen (Quarantäne u.a.)
Gesonderte gesetzliche Regelungen für: