- Informationen zur Sozialunterstützung
- Antragsformular Antragsteller:in (2 MB!)
- Antragsformular Anhang A (3 MB!)
- Antragsformular Anhang B (2 MB!)
- Änderungsmeldung (2 MB!)
- Informationen zur Sozialunterstützung in Arabisch (1 MB!)
- Informationen zur Sozialunterstützung in Bosnisch
- Informationen zur Sozialunterstützung in Englisch
- Informationen zur Sozialunterstützung in Farsi
- Informationen zur Sozialunterstützung in Kroatisch
- Informationen zur Sozialunterstützung in Russisch
- Informationen zur Sozialunterstützung in Serbisch
- Informationen zur Sozialunterstützung in Türkisch
Wichtig zu wissen
Die Sozialunterstützung ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen), mit dem Einsatz der Arbeitskraft oder durch Geld- oder Sachleistungen Dritter nicht mehr abdecken können.
So funktioniert es
- Stellen Sie einen Antrag - online, mittels Formular, einfachen Schreiben/Mail oder persönlich
- Ermittlungsverfahren
- Erstellen des Bescheides
Hinweis: Wird zum ersten Mal ein Antrag auf Sozialunterstützungsleistungen gestellt, können Sie zu einem Informations- und Aufklärungsgespräch eingeladen werden. Der Termin wird über die Infostelle für Sozialunterstützung vereinbart.
Hinweise zur Antragsstellung:
Persönlich
Für persönliche Gespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin - telefonisch oder online auf unserer Buchungsseite. Anträge und Unterlagen senden Sie uns bitte per E-Mail oder Post.
Mit Formular
Das Formular für den Antrag fragt die erforderlichen Nachweise und Beilagen Daten für das Verfahren ab, und beschleunigt somit die Dauer des Verfahrens.
Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse können Sie über die Änderungsmeldung bekannt geben.
Mittels E-Mail
Anträge, Anfragen und Unterlagen können Sie jederzeit per E-Mail an sozialunterstuetzung@stadt.graz.at senden.
Notwendige Unterlagen
Über die Person betreffende Angaben:
- amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ID-Card)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt (Aufenthaltstitel oder -bescheinigung)
- Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde
- Scheidungsurteil bzw. Vergleichsausfertigung
- Nachweis über die Begründung bzw. Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- Sozialversicherungsnummer
- Vertretungsnachweis (Erwachsenenschutzvertreter / Vollmacht)
- Meldenachweis (kann von der Behörde abgefragt werden)
Über die Wohnverhältnisse:
- Mietvertrag
- Grundbuchsauszug
- Betriebskostennachweis
- sonstige wohnungsbezogene Kosten
Über die Einkommensverhältnisse
- Lohnbestätigung
- Einkommensteuerbescheid
- Leistungsbezugsbestätigung des Arbeitsmarktservice,
- Nachweise über Pensions-/Rentenleistungen
- Bestätigung der Krankenkasse über Krankengeld und Kinderbetreuungsgeld
- Nachweise über die Höhe der Unterhaltsleistung
- Einheitswertbescheide über land- und forstwirtschaftlichen Besitz
- Pachtverträge
Über die Vermögensverhältnisse
- Vermögensverzeichnis
- Sparbücher
- Bausparverträge
- Kontoauszüge
- Aktien / Wertpapiere
- Auflistung bestehender Konten (insbesondere Giro-Konten, Sparkonten, Depotkonten
Über den Einsatz der Arbeitskraft
- Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitssuche
- Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit
- Nachweise über Verhinderung des Einsatzes der Arbeitskraft
Fristen und Termine
Leistungen der Sozialunterstützung sind ab dem Eintritt der Unterstützungswürdigkeit, frühestens jedoch ab Antragstellung zu gewähren.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6450
E-Mail: sozialunterstuetzung@stadt.graz.at
Formulare
Mit den Antragsformularen können Sie uns schnell einen Großteil der Informationen übermitteln, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrags brauchen.
Antrag auf Sozialunterstützung
Als Hauptantragssteller oder Hauptansprechperson in einem Verfahren, füllen Sie das Antragsformular für AntragstellerInnen aus.
Für jede weitere Person in Ihrem Haushalt, die auch Sozialunterstützung braucht, füllen Sie den Anhang A aus.
Für unterhaltspflichtige Personen, in Ihrem Haushalt, die keine Sozialunterstützungen brauchen, füllen Sie Anhang B aus.
Alternativ verwenden Sie unser interaktives Online-Antragsformular.
Besondere Härten oder Lebenslagen
In besonderen Härtefällen oder Lebenslagen verwenden Sie das PDF_Formular für Hilfe in besonderen Lebenslagen oder Sonderzusatzleistungen zur Vermeidung von besonderen Härten oder die Online-Version.
Änderungsmeldung
Wenn Sie bereits Sozialunterstützung beziehen und sich Ihre Lebensumstände verändern, (Sie wechseln den Wohnort, Ihr Familienstand oder Ihr Einkommen ändert sich, etc.) geben Sie uns diese Informationen über das PDF-Formular Änderungsmeldung oder die interaktive Online-Änderungsmeldung bekannt.
Unterlagen nachreichen
Falls Sie Unterlagen nachschicken wollen oder wir noch mehr brauchen, können Sie diese über das Online-Formular Nachzureichende Unterlagen übermitteln.
Höhe der Sozialunterstützung
Für Auskünfte und Informationen wenden Sie sich an die MitarbeiterInnen des Referates für Sozialunterstützung.
Höhe der Sozialunterstützung - Stand 2025:
für alleinstehende Personen und Alleinerzieher/innen |
€ 1.209,01 |
für volljährige Personen, die mit anderen Volljährigen im |
€ 846,31 |
für weitere Erwachsene im gemeinsamen Haushalt |
€ 544,05 |
für das erste bis dritte Kind |
€ 253,89 |
ab dem viertem Kind |
€ 211,58 |
Zuschläge für Alleinerziehende
Alleinerziehende mit einem minderjährigem Kind | € 145,08 |
Alleinerziehende mit zwei minderjährigen Kindern | € 253,89 |
Alleinerziehende mit drei minderjährigen Kindern | € 326,43 |
Alleinerziehende mit vier minderjährigen Kindern | € 362,70 |
Der Gesamtzuschlag erhöht sich jeweils um 3 Prozent für jedes weitere minderjährige Kind |
Zuschläge für Menschen mit Behinderung
Zuschlag pro Bezugsberechtigter/m mit Behinderung | € 217,62 |