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Taxikostenzuschuss

für mobilitätseingeschränkte Menschen

Wichtig zu wissen

Taxikostenzuschuss Symbolbild

Mit der freiwilligen Leistung „Taxikostenzuschuss für mobilitätseingeschränkte Menschen" bietet die Stadt Graz für Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen, einen Zuschuss zu anfallenden Taxikosten in Form von Gutscheinen.

Zu den Voraussetzungen

So funktioniert es + Formular

Vereinbaren Sie bitte einen Termin!
Vereinbaren Sie bitte einen Termin!© Adobe Stock
  • Füllen Sie das Online-Antragsformular oder das PDF-Formular aus.
  • Bereits ausgedruckte Formulare liegen im Sozialamt auf. Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular mit den notwendigen Unterlagen. Entweder per Fax oder E-Mail.
  • Ihre Unterlagen werden umgehend geprüft. Bei Vorliegen eines Anspruchs schicken wir Ihnen den Ausweis für den Taxikostenzuschuss sowie die Gutscheine zu.
    Sie erhalten bis zu 36 Gutscheine pro Halbjahr. Diese können jeweils in den auf den Gutscheinen ausgewiesenen Zeiträumen (Jänner bis Juni und Juli bis Dezember) genutzt werden. Der Wert eines Gutscheines beträgt 12 Euro.

Hinweis zur persönlich Abgabe: Wenn Sie persönlich ins Senior:innenbüro kommen, können Sie vorab online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.

Notwendige Unterlagen

  • Online Antragsformular
  • Passfoto
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Kopie der ORF Haushaltsabgabenbefreiung, oder Kopie der SozialCard oder aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Kopie bei Vorhandensein eines Behindertenausweises

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass im Antragsformular durch einen Arzt/eine Ärztin, die Unzumutbarkeit für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bestätigt werden muss.

Wenn Sie einen Behindertenausweis besitzen, der den Vermerk „Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar" aufweist, entfällt die Verpflichtung zur ärztlichen Bestätigung. In diesem Fall legen Sie bitte eine Kopie von beiden Seiten ihres Behindertenausweises bei.

Folgendes zählt nicht zum Einkommen:

  • Pflegegeld
  • Unfallrenten
  • Bezüge vom Sozialministeriumservice (Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten)
  • Leistungen aufgrund des Familienentlastungsausgleichsgesetztes 1967 (z.B. Familienbeihilfe)

Fristen + Termine: Keine

Kosten

Die Antragstellung des Taxikostenzuschusses ist kostenlos.

Kontakt

Senior:innenbüro
8020 Graz, Stigergasse 2
Tel: +43 316 872-6390
E-Mail: senioren@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Voraussetzungen

Berechtigt zum Bezug eines Taxikostenzuschusses sind Personen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Hauptwohnsitz in Graz
  • Nachweis über die Mobilitätseinschränkung, dass eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • SozialCard-Inhaber:innen oder Befreiung von der ORF Haushaltsabgabe aufweisen
  • Wenn das Haushaltsnettoeinkommen unter dem jeweiligen Grenzwert für die ORF-Haushaltsabgabe liegt (Einkommen - ORF Beitrag)
  • NICHT über ein eigenes Auto verfügen
  • NICHT über eine SozialCard Mobilität verfügen

Wie bestelle ich ein Taxi?

Das Taxi bestellen Sie ganz normal bei den Grazer Taxiunternehmen.

Das Taxiunternehmen braucht von Ihnen:

  • Ihren Namen
  • die Adresse, von der Sie das Taxi abholen soll
  • die Anzahl der Begleit-Personen

Für Rollstuhlfahrer:innen

Rollstuhlfahrer:innen bestellen das Taxi unter der Nummer 878.
Das Taxiunternehmen muss wissen:

  • ob der Rollstuhl als Gepäckstück mitgenommen wird
  • ob Sie bei der Wohnungstür abgeholt werden

Der/die Taxi-Fahrer:in hilft Ihnen auf Verlangen von der Wohnung bis zum Taxi und ist Ihnen auch beim Ein-und Aussteigen behilflich.

Hinweis: Wollen Sie in der Zeit von Null bis Sechs Uhr mit dem Taxi fahren und Ihren Rollstuhl mitnehmen? Bestellen Sie diese Fahrt mindestens 24 Stunden vorher! Die Taxi-Zentrale sagt Ihnen, ob die Fahrt möglich ist.

Wenn Sie in ein Taxi an einem Taxistand einsteigen, zeigen Sie bitte vor Fahrtantritt Ihren Ausweis vor und erwähnen, dass Sie mit einem Gutschein der Aktion „Taxikostenzuschuss für mobilitätseingeschränkte Menschen" bezahlen werden.

Wie bezahle ich das Taxi mit einem Gutschein?

Sie bezahlen direkt im Taxi mit den Gutscheinen. Zeigen Sie dem Lenker/der Lenkerin Ihren Taxikostenzuschuss-Ausweis.

Hinweis: Die Gutscheine können nur Sie selbst einlösen, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
Ein Gutschein hat einen Wert von maximal 12 Euro.

Pro Fahrt können Sie einen Gutschein einlösen. Eine Kombination mehrerer Gutscheine ist nicht möglich. Hin- und Rückfahrten werden als zwei getrennte Fahrten betrachtet, die Verwendung von zwei Gutscheinen ist deshalb möglich.
Betragen die Fahrtkosten mehr als 12 Euro, bezahlen Sie bitte die Mehrkosten direkt im Taxi. Sind die Fahrtkosten niedriger, entsteht daraus kein übertragbares Guthaben.

Zur Dokumentation der tatsächlichen Fahrtkosten stellen die Taxifahrer einen Beleg aus, den Sie oder Ihre Begleitperson bitte unterschreiben. Mit Hilfe dieser Belege rechnen wir die Taxikosten mit den Taxiunternehmen ab.
Für eine Begleitperson, einen Rollstuhl oder Gepäck entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Nicht in Anspruch genommene Gutscheine verfallen mit Ablauf des aufgedruckten Gültigkeitszeitraumes.

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