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Meldung eines Todesfalles

Wichtig zu wissen

So ferne Sie nicht das Bestattungsunternehmen beauftragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter +43 316 872-5152.

Seit 1.11.2014 kann die Beurkundung des Todesfalles österreichweit bei jedem Standesamt beantragt werden. Auf Wunsch kann dieser Behördengang von einem durch Sie bevollmächtigten Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.

So funktioniert es

Der Tod einer Person ist dem Bürger:innenamt, Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft, am folgenden Werktag anzuzeigen, wenn der Tod in Graz eingetreten ist.
Ereignet sich der Todesfall in einer Kranken-oder Pflegeanstalt, wird er von dieser Anstalt angezeigt. Tritt der Tod zu Hause ein, so ist nach der Totenbeschau, der Beschauarzt/die Beschauärzt:in verpflichtet, den Todesfall zu melden.

Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen des Verstorbenen mit:
• Geburtsurkunde oder Geburts- und Taufschein
• Staatsbürgerschaftsnachweis

bei verheirateten Personen zusätzlich:
• Heiratsurkunde der letzten Ehe

bei verwitweten Personen zusätzlich:
• Heiratsurkunde der letzten Ehe
• Sterbeurkunde oder Sterbebuchabschrift der/des verstorbenen Ehegatt:in/en

bei geschiedenen Personen zusätzlich:
• Heiratsurkunde der letzten Ehe
• Scheidungsbeschluss

im Anlassfall:
• der Nachweis des akademischen Grades

bei Ausländer:innen zusätzlich:
• Reisepass oder Personalausweis

Fristen + Termine

Der Todesfall sollte binnen 14 Tage beurkundet werden.

Kosten

Gebühren für Sterbeurkunden pro Ausfertigung:

1 x 7,20 Euro Bundesgebühr
1 x 2,10 Euro Verwaltungsabgabe
(im Info-Point zu bezahlen)

Zahlungsarten: bar, Bankomat- oder folgende Kreditkarten: Mastercard (Eurocard), Diners Club, American Express, Visa und Jcb

Wege danach

Die nachstehende Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll lediglich eine kleine Hilfestellung sein.

  • Bestattung
  • zuständige Friedhofsverwaltung
  • eventuell Sterbeversicherung
  • Pensionsversicherungsanstalt wegen Witwen-, Witwer- oder Waisenpension
  • bei Aktiven ist der Arbeitgeber zu verständigen
  • Ansprüche bei diversen privaten Versicherungen, wie Zusatzkrankenversicherung, Lebensversicherung usw.
  • bei Fragen die mit der Verlassenschaft oder der Auflösung einer Wohnung zusammenhängen, wenden Sie sich bitte an das Bezirksgericht der Wohnsitzgemeinde der/des Verstorbenen

Merkblatt für die Verlassenschaftsabhandlung
Verteilungsordnung 2023 - Notarliste

Grazer Bestattungsunternehmen

Bestattung Graz
Hauptgeschäftsstelle: Grazbachgasse 44-48, 8010 Graz
Tel.: +43 316 887-2800 (0-24 Uhr)
Filiale Urnenfriedhof-Feuerhalle: Alte Poststraße 343-345, 8020 Graz
E-Mail | Grazer Bestattung

Pax Bestattungs- und Grabstättenfachbetrieb Ges.m.b.H 
Alte Poststraße 371 (beim Zentralfriedhof), 8055 Graz
Tel.: +43 50 1996766
E-Mail | www.pax.at

Alpha Bestattung GmbH
Conrad-von-Hötzendorf-Straße 151, 8010 Graz
Tel.: +43 316 819 400 (0-24 Uhr)
E-Mail | www.alpha-bestattungen.at

Bestattung Wolf
Triester  Straße 164, Haupteingang Zentralfriedhof Graz, 8020 Graz
Tel.: +43 316 266666 (0-24Uhr) 
St.Peter Hauptstraße 61, Schimautz-Center, 8042 Graz
Tel.: +43 316 425542 (0-24 Uhr)
E-Mail | www.bestattung-wolf.com

Bestattung Pius
Petersgasse 49, 8010 Graz
Tel.: +43 316 835000
E-Mail | www.bestattung-pius.at

Pinter Bestattung
Kärntner Straße 225
8053 Graz
Tel: +43 316 730 703 (0-24 Uhr)
E-Mail | www.pinter-bestattung.at

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