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Wohnkostenmodell für städtische Wohnhäuser

GZ.: A5-006179/2005/0006


Beschluss
des Gemeinderates vom 14.06.2012 in der Fassung der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenats vom 15.10.2021 betreffend das Wohnkostenmodell für städtische Wohnhäuser.

Auf Grund des § 45 Abs. 2 Ziff. 14 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 114/2020 wurde beschlossen:

  1. Zu den städtischen Wohnhäusern zählen das Wohnhaus für Männer in der Rankengasse 24 sowie das Wohnhaus für Frauen in der Hüttenbrennergasse 41. Die Unterbringung im städtischen Wohnhaus für Männer erfolgt in Ein- sowie Zweibettzimmern. In jedem Stockwerk gibt es gemeinschaftliche Küchen sowie Sanitäreinrichtungen und es steht den Bewohnern ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Im städtischen Wohnhaus für Frauen erfolgt die Unterbringung in Wohngemeinschaften mit Einbettzimmern bzw. in Mutter-Kind-Einheiten. Jede Wohngemeinschaft bzw. -einheit ist mit einer eigenen Küche, Dusche und WC ausgestattet. Darüber hinaus gibt es einen Aufenthaltsraum, Spielzimmer und einen Kinderspielplatz im Freien.

  2. Die sozialen Betreuungs- und Dienstleistungsangebote umfassen die Beratung in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten, psychologische Beratung und Behandlung, medizinische Diagnostik - Gesundheitsberatung, Unterstützung bei pflegerischen und hygienischen Maßnahmen, Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche.

  3. Für die Erbringung dieser umfassenden Dienstleistungen stehen den Bewohner:innen im städtischen Frauen- und Männerwohnhaus ein multiprofessionelles Team (Sozialarbeiterinnen, Klinische Psychologinnen, Sozialpädagoginnen, DGKP, Sozialbetreuerinnen, Betreuer:innen) sowie zwei Konsiliarpsychiater:innen zur Verfügung.

  4. Dem Konzept nach legen die Bewohner:innen für die Dauer ihres Aufenthalts bestimmte Sparanteile auf die Seite, diese werden von den Wohnhäusern verwaltet, dienen vor allem dazu, die üblicherweise sehr hohen Wohneinstiegskosten zu bewältigen und werden den Bewohner:innen bei Auszug ausbezahlt. Die Wohnhäuser arbeiten eng mit anderen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sowie mit unterschiedlichen Referaten des Sozialamtes zusammen.

Erläuterungen zum Wohnkostenmodell „Wohnen im Männer- und Frauenwohnhaus der Stadt Graz":

  1. Bis zu einem Haushaltseinkommen (HHEK) in Höhe von € 790,- werden keine Wohnhauskosten verrechnet. Ab einem HHEK von € 800,- bis zu einer Höhe, die dem derzeitigen Richtsatz entspricht, kommen € 25,- Wohnhauskosten pro Monat zur Verrechnung. Ab einem HHEK über dem Richtsatz werden € 50,- Wohnhauskosten berechnet. Die Wohnhauskosten sind nicht rückerstattbar. Zusätzlich zu den Pauschalen für die Wohnkosten werden Pauschalen für die Benutzung von Waschmaschine/Trockner verrechnet (€ 5,- Einzelperson, € 3,- für Kinder; pro Monat).

  2. Je nach Einkommen werden Sparanteile zwischen 12,5% und 25% verrechnet, wobei ein Mindestsparanteil von € 100,- festgelegt ist. (siehe dazu: tabellarische Übersicht zum Sparanteil).

  3. Die Berechnung des Haushaltseinkommens erfolgt nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes, d.h. als Einkommen gelten grundsätzlich alle Einkünfte, die der/dem Bewohner:in zufließen.

Ausnahme: Der Aufschlag für Kinder wird nur zu 40% ins verfügbare Einkommen einberechnet.

Tabelle: Aufschlag Minderjährige sowie Zuschlag und Anrechnung für WKM, 2024

Anzahl Kinder Aufschlag (MJ+Zuschlag) für WKM angerechnet (40%)
1 € 381,43 € 152,57
2 € 728,19 € 291,27
3 € 1.040,27 € 416,11
4 € 1.277,21 € 510,88
5 € 1.514,16 € 605,66

Tabelle: Wohnkostenmodell neu, tabellarische Übersicht zu Wohnkosten und Sparanteil, 2024

Maximal € 50,00
Wohnhauskosten % Wohnhauskosten € Sparanteil % MINIMUM Sparanteil €
bis 790,00 € 0 % 0,00 € Pauschale 100,00 €
800,00 € 50 % 25,00 € 12,5 % 100,00 €
810,00 € 50 % 25,00 € 12,5 % 101,25 €
820,00 € 50 % 25,00 € 12,5 % 102,50 €
830,00 € 50 % 25,00 € 12,5 % 103,75 €
840,00 € 50 % 25,00 € 12,5 % 105,00 €
850,00 € 50 % 25,00 € 15 % 127,50 €
860,00 € 50 % 25,00 € 15 % 129,00 €
870,00 € 50 % 25,00 € 15 % 130,50 €
880,00 € 50 % 25,00 € 15 % 132,00 €
890,00 € 50 % 25,00 € 15 % 133,50 €
900,00 € 50 % 25,00 € 15 % 135,00 €
910,00 € 50 % 25,00 € 15 % 136,50 €
920,00 € 50 % 25,00 € 15 % 138,00 €
930,00 € 50 % 25,00 € 15 % 139,50 €
940,00 € 50 % 25,00 € 15 % 141,00 €
950,00 € 50 % 25,00 € 17,5% 166,25 €
960,00 € 50 % 25,00 € 17,5% 168,00 €
970,00 € 50 % 25,00 € 17,5% 169,75 €
980,00 € 50 % 25,00 € 17,5% 171,50 €
990,00 € 50 % 25,00 € 17,5% 173,25 €
1000,00 € 50 % 25,00 € 17,5% 175,00 €
1010,00 € 50 % 25,00 € 17,5% 176,75 €
1020,00 € 50 % 25,00 € 17,5% 178,50 € 
1030,00 € 50 % 25,00 € 17,5% 180,25 € 
1040,00 € 50 % 25,00 € 17,5% 182,00 € 
1050,00 € 50 % 25,00 € 20 % 210,00 € 
1060,00 € 50 % 25,00 € 20 % 212,00 € 
1070,00 € 50 % 25,00 € 20 % 214,00 € 
1080,00 € 50 % 25,00 € 20 % 216,00 € 
1090,00 € 50 % 25,00 € 20 % 218,00 € 
1.100,00 € 50 % 25,00 € 20 % 220,00 € 
1.110,00 € 50 % 25,00 € 20 % 222,00 € 
1.120,00 € 50 % 25,00 € 20 % 224,00 € 
1.130,00 € 50 % 25,00 € 20 % 226,00 € 
1.140,00 € 50 % 25,00 € 20 % 228,00 € 
1.150,00 € 50 % 25,00 € 20 % 230,00 € 
über Höchstsatz
ab
1.160,00 € 100% 50,00 € 20 % 232,00 € 
ab
1.400,00 € 100% 50,00 € 25 % 350,00 € 

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