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Fachbeirat für Baukultur

Gründung und Ziele des Fachbeirats

  • Der Fachbeirat für Baukultur (FBR) wurde vom Gemeinderat der Stadt Graz am 9. Juni 2011 als Instrument zur Sicherung der Baukultur beschlossen.
  • Die Geschäftsführende Stelle (GFS) wurde in der Stadtbaudirektion - Referat Hochbau eingerichtet.
  • Der Fachbeirat für Baukultur ist mit externen Fachleuten aus den Bereichen Architektur und Städtebau besetzt und hat sich am 23. November 2011 konstituiert.
  • Der Fachbeirat für Baukultur wird bei Bauprojekten ab einer Projektgröße von 2.000m² Bruttogeschoßfläche (BGF - lt. Steiermärkischem Baugesetz) außerhalb der Altstadtschutzzone und des Gewerbegebiets Stellung beziehen

Abgrenzung

Der Fachbeirat ist keine allgemeine Infostelle!
Ohne entsprechende Projektqualität ist keine Behandlung möglich.
Der Fachbeirat wird grundsätzlich vor dem Bauverfahren tätig.

Ansuchen an den Fachbeirat

Wollen Sie als Projektwerber:in Daten an den Fachbeirat für Baukultur übermitteln, füllen Sie das beiliegende Formular Antrag FBR Zugang aus. Mit dem Absenden des Formulars wird der Antrag automatisch an die geschäftsführende Stelle des Fachbeirates übermittelt und die im Formular angegebene antragstellende Person erhält eine Bestätigungs-Email.

Voraussetzung ist, dass Ihr Projekt die nötigen Qualitäten aufweist. Welche das sind, finden Sie im Infoblatt

Sobald der Antrag bestätigt wurde, senden Sie bitte sämtliche Projektunterlagen sowie das Formular Projekt-Deckblatt/Information an: fachbeirat.baukultur@stadt.graz.at. Es gibt jedoch auch Unterlagen, die in Papierform bei der geschäftsführenden Stelle ankommen müssen. Diese schicken Sie bitte per Post an: Fachbeirat für Baukultur, Europlatz 20/8, 8020 Graz. Sie können diese auch persönlich vorbeibringen.

Die geschäftsführende Stelle richtet ein Jour fixe mit den städtischen Abteilungen ein. Dort wird geprüft, ob die Unterlagen vollständig sind und ob das jeweilige Projekt in der nächsten Sitzung aufgenommen bzw. behandelt wird. Sie werden als Projektwerber:in über das Ergebnis schriftlich informiert.

Eine eventuelle Wiedervorlage wird wie ein „neues Projekt" behandelt. Bitte wenden Sie die vorher beschriebene Vorgangsweise an.

Die Sitzung des Fachbeirates (FBR) findet alle zwei Monate statt. Drei Wochen vor der Fachbeiratssitzung wird die Tagesordnung im Jour fixe festgelegt und per E-Mail an den:die Antragsteller:in übermittelt.

Termine für 2025

Das Ergebnis der jeweiligen Projektpräsentation vor dem Fachbeiratsgremium übermitteln wir Ihnen als Projektwerber:in per E-Mail.

Mit dem Absenden des Formulars „Antrag FBR Zugang“ bzw. des Formulars „Projekt-Deckblatt/Information“ stimmt der:die Antragsteller:in zu, dass die im Formular angegebenen Firmen bzw. persönlichen Daten für die Bearbeitung dieses Ansuchens verarbeitet werden.

Der:die Antragsteller:in ist berechtigt, die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit gegenüber der Stadtbaudirektion einseitig und schriftlich zu widerrufen. Die Verwendung der Daten auf Grund gesetzlicher Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Ich stimme zu, dass die Stadtbaudirektion die Richtigkeit der angegebenen Daten in elektronischen Registern
(z. B. Melderegister, Vereinsregister, Firmenbuch, Unternehmensserviceportal) überprüft (§ 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz). Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Stadt Graz, Stadtbaudirektion.
Datenkategorien, Empfänger und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind im Datenverarbeitungsregister registriert und unter dem Link DVR 0051853/262 veröffentlicht.

Allgemeine Informationen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Graz.

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Zuständige Dienststelle

Video: Aufgaben des Fachbeirates und Wettbewerbe

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