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Grüne Zone: Monats-/Jahrespauschalkarte

Wichtig zu wissen

GrazerInnen, die in einem Kurzparkzonengebiet wohnen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

 

Vollbild

Auf Antrag bieten wir für z.B. BesucherInnen, PendlerInnen, Personen mit Nebenwohnsitz, etc. eine Monats-/Jahrespauschalkarte an. Die Pauschalierung ist nur je Parkzone zulässig, die im Antrag konkret anzugeben ist.

So funktioniert es + Formular

Monats-/Jahrespauschalkarten können beantragt werden:

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsschein

Fristen + Termine: Keine

Kosten

Monatskarte: 65 Euro

Jahreskarte: 621 Euro

Ansprechpersonen

Alexander Eisel
Tel. +43 316 872-6511

Harald Schramke-Peitler 
Tel. +43 316 872-6532

Petra Weixler
Tel.: +43 316 872-6514

Info-SMS

Sie haben eine Ausnahmegenehmigung oder eine Parkkarte? Wenn Sie es wünschen, machen wir Sie mit einem SMS aufmerksam, bevor Ihre Ausnahmegenehmigung oder Ihre Parkkarte abläuft. Einfach beim Antrag angeben, dann informieren wir Sie gerne. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für dieses Service keine Haftung übernommen wird. Der/die Antragsteller:in trägt selbst die Verantwortung rechtzeitig einen neuen Antrag auf eine neue Ausnahmebewilligung einzubringen.

Rückerstattung /Anrechnung

Wird man auf Dauer gehindert, von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen, so wird vom Zeitpunkt der Rückgabe der Bewilligung der entsprechende Teil der bereits entrichteten Parkgebühr auf künftige gleichartige Abgabeschuldigkeiten angerechnet oder auf Antrag rückerstattet. Dabei bleiben angefangene Kalendermonate unberücksichtigt. Eine Rückererstattung/Anrechnung von festen Gebühren bzw. der Verwaltungsabgabe ist nicht möglich.

Hinweis: Eine Bearbeitung kann nur dann erfolgen, wenn die Ausnahmegenehmigung / Parkkarte im ORIGINAL und das Antragsformular gleichzeitig übermittelt wird!

Zonenänderungen /-erweiterungen

Bestehende Monats- und Jahrespauschalkarte behalten bis zu deren Ablauf im genehmigten Umfang (zeitlich und räumlich) ihre Gültigkeit.

Rechtsgrundlage

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