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Monatliche Tourismusstatistik

Wichtig zu wissen

Beherbergungsbetriebe sind gemäß Bundesstatistikgesetz und Tourismus Verordnung verpflichtet, jedes Monat statistische Informationen über die Anzahl der Ankünfte und Übernachtungen Ihrer Gäste an das Referat Statistik bekanntzugeben.

So funktioniert es + Formular

Der/Die Betriebsinhaber/in erhält vom Referat Statistik Betriebsnummer und E-Government - Online - Zugangscode.

Mit dem Formular meldet er/sie die Summe der Ankünfte und Übernachtungen nach Länderzugehörigkeit (definiert durch die Bundesanstalt Statistik Österreich)

Dieses Formular steht nur vom 01. bis zum 15. des aktuellen Monats für die Meldungen des Vormonats zur Verfügung.

Notwendige Unterlagen

Beherbergungsbetriebe erhalten im Rahmen der Registrierung ihres Betriebes Betriebsnummer und Kennwort. Mit diesen beiden Daten geben sie auf der E-Government-Seite der Stadt Graz die monatlichen Meldungen der Ankünfte und Nächtigungen Ihrer Gäste ab. Die Meldung entspricht der Vorgabe der Bundesanstalt Statistik Österreich.

Fristen und Termine

Bitte übermitteln Sie uns dieses Formular bis spätestens am 5. des folgenden Monats!

Kosten:Keine

Kontakt

Statistik
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-2346
E-Mail: statistik@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nach telefonischer Vereinbarung

Rechtliches

Für den Betrieb besteht Meldepflicht auf Grund des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBI. Nr. 163/1999 idgF, und der Tourismusstatistik-Verordnung 2002, idF. BGBl. II Nr. 502/2004

Dieser Bericht wird streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet.

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