• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf LinkedIn teilen
  • Auf Facebook teilen

Kostenzuschuss für Krankenhausaufenthalte

Wichtig zu wissen

Die Stadt Graz übernimmt als freiwillige Leistung den 10% Aufenthaltskostenbeitrag nach dem ASVG in Krankenhäusern für stationäre Aufenthalte, von volljährigen mitversicherten Personen, welche im gemeinsamen Haushalt mit dem Hauptversicherten wohnen. Dies unter der Voraussetzung, dass wenn das Haushaltseinkommen unter dem jeweils gültigen eineinhalbfachen Höchstbetrag nach dem Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz liegt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Graz
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder nachgewiesener rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne des § 3 Abs. 1 Z. 2 Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetzes des Hauptversicherten und der Person, die sich im Krankenhaus befunden hat
  • Volljährigkeit der Person, die sich im Krankenhaus befunden hat
  • Das Haushaltseinkommen liegt unter dem jeweils gültigen eineinhalbfachen Höchstbetrag nach dem Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz
  • Die Antragstellung hat innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des stationären Aufenthaltes zu erfolgen

Ausschlussgründe

  • Asylwerber:innen und andere Personen, denen nach betreuungsrechtlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Grundversorgung zusteht
  • Ausländische/staatenlose Personen, die nicht zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind
  • Die Antragstellung bezieht sich auf einen stationären Aufenthalt, der länger als sechs Monate zurückliegt
  • Der Kostenbeitrag wurde bereits beglichen
  • Ausnahmetatbestand gemäß § 447f Abs. 7 ASVG gegeben (z.B. im Kalenderjahr bereits länger als 28 Tage im Spital; Aufenthalt aus Anlass der Mutterschaft; Patient noch nicht 18 Jahre alt)

So funktioniert es + Formular

  • Verwenden Sie das Online-Antragsformular und senden sie den Antrag ab.
  • Oder kommen Sie persönlich in eine Servicestelle oder zur Info-Stelle des Sozialamtes und stellen Sie dort den Antrag

Hinweis: Wenn Sie den Antrag persönlich in einer Servicestelle einbringen möchten, müssen Sie bitte vorab einen Termin online oder telefonisch vereinbaren. Bitte kommen Sie pünktlich.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel) vom Hauptversicherten und dem Patienten
  • Vertretungsbefugnis bei Erwachsenenvertretung (wenn der Hauptversicherte Vertreten wird)
  • Antragsformular (Der Antrag kann mit Online-Formular gestellt werden, oder auch in den Servicestellen oder der Infostelle des Sozialamtes ausgefüllt werden).
  • Nachweis über die Höhe der Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Nachweis übe die Höhe der Miete
  • Nachweis über die Höhe der Wohnunterstützung oder Bestätigung dass keine bezogen wird

Fristen und Termine

Der Antrag muss vor Ablauf der 6-monatigen Frist (ab stationärer Aufnahme und nicht ab Entlassung vom Krankenhaus) eingereicht werden.

Kosten: Keine

Kontakt

Referat für Sozialunterstützung
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6450
E-Mail: sozialunterstuetzung@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo bis Do 8.00-14.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.30 Uhr

Mehr zum Thema

Tags/Kategorien

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle