• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf LinkedIn teilen
  • Auf Facebook teilen

o. Univ.-Prof. DDr. Horst Wünsch

Bürger der Stadt Graz, verstorben am 4. Dezember 2016

Gemeinderatsbeschluss am 30. März 1995, Festsitzung am 27. April 1995

Zur Person

o.Univ.-Prof. DDr. Horst Wünsch
o.Univ.-Prof. DDr. Horst Wünsch© Stadt Graz/Fischer

Univ. Prof. DDr. Horst Wünsch wurde am 29. Mai 1934 in Graz geboren. Er besuchte die Volksschule und das Bundesrealgymnasium Lichtenfelsgasse, wo er 1952 seine Matura absolvierte. Anschließend studierte er an der Karl-Franzens-Universität in Graz Rechtswissenschaften und danach Staatswissenschaften. Im November 1956 wurde ihm sein erster Doktortitel verliehen, ein Jahr später folgte der zweite.

Nach Beendigung seines Gerichtsjahres in Graz, war er von 1960 bis 1968 Universitätsassistent am Institut für Zivilprozessrecht und Handels- und Arbeitsrecht an der Karl-Franzens-Universität. Am 29. November 1968 erfolgte seine Ernennung zum ordentlichen Universitätsprofessor und die Bestellung zum Vorstand des Institutes für Handels- und Wertpapierrechtes. Im Jahr 1978 wurde er zum Mitglied und ein Jahr später zum Vorstand des wissenschaftlichen Beirates des außeruniversitären Forschungsinstitutes für Sparkassenwesen in Graz beordert. Im Grazer Gemeinderat wirkte er in den Jahren 1983 bis 1988 im Finanz Voranschlags- und Kulturausschuss. Als Obmann der Grazer Juristischen Gesellschaft war er seit 1975 bemüht für aktuelle Themen Fachexperten zu gewinnen.

Im Mittelpunkt seines Lebens stand aber das wissenschaftliche Schaffen: Er war Autor des einzigen Österreichischen Handbuches über Handelsrecht in vier Bänden. Für seine umfangreiche wissenschaftliche Tätigkeit wurde er 1965 mit dem Theodor Körner Preis, 1968 mit dem Kardinal- Innitzer- Preis und 1981 mit dem Österreichischen Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle