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Barrierefreie Gemeindewohnung

für Menschen mit erheblicher und dauernder Gehbehinderung

Wichtig zu wissen

Sie brauchen eine Gemeindewohnung und sind erheblich oder dauernd gehbehindert?
Wir bieten barrierefreie Wohnungen zu leistbaren Mieten - provisionsfrei und unbefristet.

Zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen.

So funktioniert es + Formular

Wie reichen Sie Ihr Ansuchen ein?

  • Verwenden Sie das Online Formular und senden Sie das Ansuchen ab
  • Oder kommen Sie zum Schillerplatz 4, 8011 Graz und geben am Infopoint Wohnen das Ansuchen persönlich ab oder werfen dieses einfach in unseren Hausbriefkasten ein
  • Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 15.00 Uhr und Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

Notwendige Unterlagen

  • Zusätzlich zum ausgefüllten Formular benötigen wir folgende Unterlagen in Farbkopie:
    • Österreicher:innen, EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen, Schweizer:innen: Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis und Foto aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden
    • EU-Daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige: Reisepass und Daueraufenthaltskarte aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden; Integrationserklärung des:der Ansuchenden
    • Unbefristet Asylberechtigte: Konventionspass und Asylbescheid aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden; Integrationserklärung des:der Ansuchenden
    • Einkommensnachweise aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden:
      - Lohn- oder Gehaltszettel der letzten 3 Monate
      - Lehrlingsentschädigungsnachweis
      - letzter Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigkeit
      - Pensionsnachweis
      - Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Wochengeld, Krankengeld,    Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe
      - Alimentations- und Unterhaltsleistungen, etc.
    • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Vergleichsausfertigung
    • gegebenenfalls Schwangerschaftsbestätigung (Mutter‐Kind‐Pass)
    • Behindertenpass und Gutachten des Bundessozialamtes; sollte noch kein Behindertenpass vorliegen, ist eine ärztl. Stellungnahme bezügl. Gehbehinderung erforderlich
    • Nachweis über Mietzinsbeihilfe nach § 20 Stmk. Behindertengesetz (Bescheid des Sozialamtes)
    • Nachweis über Zuschuss Wohnungsaufwand in Verbindung mit dem Lebensunterhalt nach § 9 StBHG (Bescheid des Sozialamtes)
    • Vollmacht bei Vertretung
    • Beschluss bei Erwachsenenvertretung

Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen nach Einlangen Ihres Ansuchens an den Eigenbetrieb Wohnen Graz/Wohnungsmanagement übermitteln und allfällige Änderungen wie z.B. Adresse, Personenanzahl, Familienstand, Wohnungsverhältnisse, Einkommen, ebenfalls innerhalb von 4 Wochen bekanntgeben.

Fristen + Termine

Was passiert mit Ihrem Ansuchen?

Ihr Ansuchen wird nach Vorliegen aller Unterlagen geprüft. Wir verständigen Sie schriftlich, ob Sie für die Zuweisung einer barrierefreien Gemeindewohnung vorgemerkt werden können.

Im Falle einer positiven Erledigung informieren wir Sie, wenn entsprechende Wohnungen frei sind.

Achtung: Sollten Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlegen oder fünf Ihren Verhältnissen entsprechend zumutbare Wohnungen ablehnen, ist erst nach 1 Jahr ein neuerliches Ansuchen um eine barrierefreie Gemeindewohnung möglich.

Kosten: keine

Erreichbarkeit, Parken, barrierefreier Zugang

Kontakt
Tel.: +43 316 872-5408 - Claudia Paulewicz
E-Mail: wohnungsmanagement@stadt.graz.at
  
Ort: Schillerplatz 4, 8011 Graz

ÖV3, 60, 63, 64  (Haltestelle/n Schillerplatz, Krenngasse)
Parken: Gebührenpflichtige Kurzparkzone, Behinderten-Parkplätze in der Herrandgasse
Barrierefreier Zugang: über Eingang Lift Herrandgasse (bitte läuten)

Voraussetzungen

Folgende Personen können um eine barrierefreie Gemeindewohnung ansuchen:

  • Österreichische Staatsbürger:innen
  • EU-Bürger:innen
  • EWR-Bürger:innen
  • Schweizer:innen
  • EU-Daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige
  • Unbefristet Asylberechtigte

Diese Kriterien müssen Sie noch erfüllen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt oder gesetzliche Vertretung der:des Ansuchenden
  • Sie besitzen kein Vermögen, mit dem Sie sich selbst eine Wohnung leisten könnten  

Wie hoch darf das jährliche Nettohaushaltseinkommen sein?

1 Person       49.600 Euro
2 Personen 74.400 Euro
3 Personen 80.970 Euro
4 Personen 87.540 Euro
5 Personen 94.110 Euro
für jede weitere Person + 6.570 Euro


Was zählt zum  Nettohaushaltseinkommen?

Das Nettohaushaltseinkommen ist die Summe der Einkommen (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden.

Zum Einkommen gehören:

  • Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt)
  • Einkommen bei Selbständigkeit
  • Pension
  • Lehrlingsentschädigung
  • Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe
  • Mindestsicherung
  • Wochengeld
  • Krankengeld
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Familienbeihilfe
  • Unterhaltsleistungen
  • Alimentationszahlungen
  • sonstige Beihilfen

Unberücksichtigt bleiben Pflegegelder nach dem Bundes- und Steiermärkischen Pflegegeldgesetz und die erhöhte Familienbeihilfe. 

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