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BPL-Verfahren Wohnanlage und Neugestaltung Bezirkssportplatz Dominikanergründe/Hafnerriegel

Formale Anregung von Bürger:innenbeteiligung

Im Referat für Bürger:innenbeteiligung ist am 19.03.2015 die formale Anregung durch die Bezirksvertretung Jakomini eingegangen und am 26.03.2015 wurde eine formale Anregung von 9 Gemeinderät:innen zum selben Vorhaben eingereicht.

Die formale Anregung ist damit nach den Regelungen der „Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz" ausreichend unterstützt.

Seit 22. April 2015 liegt auch die notwendige Anzahl an Unterschriften von Bewohner:innen des Bezirkes Jakomini vor: Anregung durch Bürger:innen

Am 29. April 2015 hat ein Gesprächstermin auf Einladung der zuständigen Stadtsenatsmitglieder mit den Anregern stattgefunden.

 

Zusammenfassung des Gesprächs Bebauungsplanverfahren Wohnanlage und Neugestaltung Bezirkssportplatz Dominikanergründe/Hafnerriegel

Gesprächstermin auf Einladung der zuständigen Stadtsenatsmitglieder betreffend die formale Anregung von BürgerInnenbeteiligung bei „Bebauungsplanverfahren Wohnanlage und Neugestaltung Bezirkssportplatz Dominikanergründe/Hafnerriegel" 29. April 2015 von 8:45 - ca. 10 Uhr

Teilnehmer:innen: Stadtrat Kurt Hohensinner, Manfred Schaffer, Büro Stadtrat Hohensinner, Christian Köberl, Bürgermeisteramt, Heimo Latal, Einreicher der Anregung durch BürgerInnen-Quorum, Erich Spreizer, Vertreter der Anregung durch Bürger:innen-Quorum Sascha Vanicek, Vertreter der Anregung durch Bürger:innen-Quorum, Ewald Muhr, Bezirksvorsteher/Einreicher der Anregung des Bezirksrats, Klaus Strobl, Bezirksvorsteher-Stellvertreter, Markus Schimautz, Gemeinderat/Einreicher der Anregung von Gemeinderatsmitgliedern, Thomas Drage, RCE/Karl-Franzens-Uni Graz, Evaluation Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung Wolf-Timo Köhler, Referat für Bürger:innenbeteiligung

Entschuldigt: Bürgermeister Siegfried Nagl, Michael Grossmann, Gemeinderat

Vorgeschichte des Termins

Zu den zukünftigen Vorhaben der Stadt „Bebauungsplanverfahren Wohnanlage und Neugestaltung Bezirkssportplatz Dominikanergründe/Hafnerriegel" ist eine formale Anregung von Bürger:innenbeteiligung durch die Bezirksvertretung Jakomini (19.03.2015), von 9 Gemeinderät:innen (26.03.2015) und von Bürger:innen über eine Unterschriftenliste (204 Unterschriften am 22.04.2015) eingegangen.
Die formale Anregung von Bürger:innenbeteiligung ist nach den Regelungen der Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung ausreichend unterstützt, d.h. die Stadt ist damit aufgefordert zu prüfen, ob Beteiligungsangebote sinnvoll/möglich sind. Die Bebauungsplanung liegt in der fachlichen Zuständigkeit des Stadtplanungsamtes (politische Zuständigkeit Bürgermeister Nagl), die Gestaltung des Bezirkssportplatzes und des inbegriffenen Grünraumes liegt in der fachlichen Zuständigkeit des Sportamtes (politische Zuständigkeit Stadtrat Hohensinner) und der Abteilung Grünraum und Gewässer (politische Zuständigkeit Bürgermeister Nagl).
Entsprechend den Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung (Behandlung der Anregung, Kapitel 9.2, S. 29) wurden die Anregungsformulare den zuständigen Stadtsenatsmitgliedern und den zuständigen Verwaltungsabteilungen übermittelt, auf www.graz.at/buergerbeteiligung veröffentlicht und es wurden Vertreter:innen der Anreger:innen von den zuständigen Stadtsenatsmitgliedern zum heutigen Termin eingeladen.

 

1. Bürger:innenbeteiligung

Stadtrat Hohensinner erklärt, dass bei der Planung des Bezirkssportplatzes und des inbegriffenen Grünraumes Angebote zur Bürger:innenbeteiligung gemacht werden sollen. Herr Köberl erklärt, dass auch bei der Bebauungsplanerstellung ein erweitertes Angebot zur Bürger:innenbeteiligung gemacht werden soll. Erweitertes Angebot bedeutet, dass dieses zusätzlich zur und zeitlich vor der im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz vorgeschriebenen öffentlichen Auflage eines erstellten Bebauungsplan-Entwurfes stattfinden soll, bei der Bürger:innen Einwendungen abgeben können.

2. Erstellung von Beteiligungskonzepten und Stellungnahmemöglichkeit

Zur Vorbereitung der Beteiligungsangebote, werden die zuständigen Abteilungen (Stadtplanungsamt betreffend Bebauungsplanverfahren; Sportamt und Abteilung Grünraum und Gewässer betreffend Bezirkssportplatz und Grünraum) von Bürgermeister Nagl und Stadtrat Hohensinner beauftragt, Gestaltungsspielräume zu prüfen und entsprechende Beteiligungskonzepte zu entwickeln.
In Beteiligungskonzepten sollen grundsätzlich die Rahmenbedingungen der Bürger:innenbeteiligung geklärt werden. U.a. sollen die jeweiligen Gestaltungsspielräume (= Gegenstand der Bürger:innenbeteiligung), die Ziele der Beteiligung, ein Zeithorizont, die anzusprechenden Zielgruppen beschrieben werden und es soll dargestellt werden, welche Beteiligungsangebote (methodische Angebote, z.B. Workshop, Diskussionsveranstaltung,...) gemacht werden können/sollen.
Herr Köberl formuliert das Ziel, dass vor den Sommerferien Beteiligungskonzepte von den für die Vorhaben zuständigen Verwaltungsabteilungen vorgelegt werden sollen.
Die Beteiligungskonzepte werden nach Vorliegen den Einreichern der Anregungen (Kontaktperson) und den in den Leitlinien definierten weiteren Gruppen vom Referat für Bürger:innenbeteiligung zugesendet und diese werden eingeladen innerhalb von 14 Tagen eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben (siehe Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung; Kapitel 7. S. 23). Nach Eingang der Stellungnahmen kann bei Bedarf von Bürgermeister Nagl und/oder Stadtrat Hohensinner ein zusätzlicher Gesprächstermin anberaumt werden.

 

3. Konkrete Hinweise zu Beteiligungskonzepten

Von Herrn Spreizer und Herrn Latal wird darauf hingewiesen, auch die Zielgruppe der aktuellen NutzerInnen des Bezirkssportplatzes anzusprechen (insbesondere StudentInnen/WIST).
Von der Bezirksvorstehung wird die Bereitschaft signalisiert, eine Stadtteilversammlung des Bezirkes im Rahmen der Bürgerbeteiligungsverfahren zu organisieren.

Diese Zusammenfassung wurde am 30. April 2015 erstellt von Wolf-Timo Köhler, Referat für Bürger:innenbeteiligung und zur Versendung an die Teilnehmer:innen und Veröffentlichung auf www.graz.at/buergerbeteiligung freigegeben vom Bürgermeisteramt und vom Büro Stadtrat Hohensinner.

 

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