In der Stadt Graz wird die Altglassammlung flächendeckend auf öffentlichem Gut, in Siedlungen und in der Innenstadt auch in Häusern oder Innenhöfen durchgeführt. Auf öffentlichem Gut erfolgt die Altglassammlung bereits Großteils mittels lärmgedämmter Hubbehälter.
Bitte beachten Sie die vom Entsorger empfohlenen Ruhezeiten von 20.00 – 07.00 Uhr.
Die Altglascontainer werden in einen LKW mit zwei Kammern entleert. Auch die Entleerung der Container erzeugt „Lärm“.
Gesetzliche Regelungen
Die Altglasentsorgung ist in den nachfolgenden gesetzlichen Regelungen nicht explizit angeführt. Dennoch sollten auch bei der Altglasentsorgung die empfohlenen Ruhezeiten im Sinne einer guten Nachbarschaft eingehalten werden. Anzeigen sind im Einzelfall individuell zu überprüfen.
Grazer Immissionsschutzverordnung (ISVO) – auf privatem Grund und in Wohnsiedlungen
Laut ISVO sind folgende Ruhezeiten für lärmerzeugende Tätigkeiten zu beachten:
Montag bis Freitag: 19.00 bis 07.00 Uhr;
Samstag: 19.00 bis 07.00 und 12.00 bis 15.00 Uhr;
Sonntag und Feiertage: ganztägig.
Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz § 1 (1)
Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
Hausordnung in Wohnhausanlagen
Falls eine Hausordnung für eine Wohnanlage vorliegt, sind die darin enthaltenen Bestimmungen zu beachten. Diese Bestimmungen gelten in der Regel für alle Wohnungseigentümer- und MieterInnen einschließlich der dort wohnenden Familienangehörigen bzw. Mitbewohnerinnen sowie für BesucherInnen.