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Umweltförderung: Urbane Begrünung

Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl an Förderansuchen können wir bis auf weiteres
KEINE NEUEN FÖRDERANTRÄGE entgegennehmen. Wir bitten um Verständnis.

Wichtig zu wissen

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 16.11.2023 fördert die Stadt Graz:

  • Gemeinschaftsgärten
  • Beratung für Dach- und Fassadenbegrünung
  • Errichtung von Dachbegrünungen (bei gewerblichen Hallen)
  • Errichtung von Fassadenbegrünungen
  • Stadtbaumpflanzung

Diese Förderung dient primär der ökologischen und lokalen Lebensmittelversorgung und bewusstseinsschaffenden gärtnerischen Aktivitäten, sowie der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraums.

Ab 12. April 2019 fördert die Stadt Graz auch Baumpflanzungen auf privaten Flächen im Grazer Stadtgebiet. Ziel dieser Förderung ist es, ökologische und mikroklimatische Bedingungen in Graz weiter zu verbessern.

Richtlinie für die Förderung einer urbanen Begrünung vom 16.11.2023.

So funktioniert es + Formulare

Gemeinschaftsgärten

Die Stadt Graz gewährt Grazerinnen und Grazern, welche innerhalb des Stadtgebietes Gemeinschaftsgärten betreiben unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Anschaffung von dort verwendetem Gartenmaterial (insbesondere nicht motorisierte Gartengeräte, gentechnikfreies Saatgut, standortgeeignete Pflanzen, Bauteile zur Errichtung von Hochbeeten, Kompostanlagen, Beeten und Zäunen) sowie Pachtkosten.

Als Unterstützung für die Neuanlage eines Gemeinschaftsgartens (Erstanlage auf einem bestimmten Standort) bzw. die Erstanschaffung eines mobilen Gemeinschaftsgartens kann einmalig ein Betrag von bis zu 3.000.- Euro der nachgewiesenen Kosten, sofern der Garten länger als 3 Jahre genutzt wird, und bis zu 1.500.- Euro der nachgewiesenen Kosten, sofern der Garten zwischen 1 bis 3 Jahre genutzt wird, gewährt werden.

Beachten Sie bitte:

  • Klein-, Heim- bzw. Schrebergärten sind keine Gemeinschaftsgärten.
  • Die Definition von Gemeinschaftsgärten ist § 2 der oben stehenden Richtlinien zu entnehmen.  
  • Einreichfrist für das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist bis 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.

Förderantrag online

 

Dach- und Fassadenbegrünung

Beratung für Dach- und Fassadenbegrünung:

Die Stadt Graz gewährt GebäudeeigentümerInnen oder legitimierten Berechtigten mit Interesse an Dach- und/oder Fassadenbegrünung einen Zuschuss für die Beratung durch eine facheinschlägige Firma oder Institution.

Förderantrag online

 

Errichtung von Dachbegrünungen bei gewerblichen Hallen:

Förderung der Errichtung von Dachbegrünungen mit 10,- Euro pro m² begrünter Fläche, bis zu einer maximalen Förderhöhe von 40.000,- Euro pro Objekt. Es werden ausschließlich Dachkonstruktionen (Hallentragwerke) mit einer Fläche von mindestens 1.000 m² und einer Mindestspannweite von 20 Metern gefördert (gewerblich genutzte Hallen). Die begrünte Dachfläche muss mindestens 66 Prozent der gesamten Dachfläche betragen. Es werden ausschließlich extensive Dachbegrünungen (Definition laut ÖNORM L 1131) mit einer Aufbauhöhe von min. 10 cm gefördert. 

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Errichtung von fassaden- oder bodengebundenen Fassadenbegrünungen:

Die Stadt Graz gewährt berechtigten FörderwerberInnen, welche an einem Objekt innerhalb des Stadtgebietes eine Fassade nach dem Stand der Technik erstmalig begrünen möchten, einmalig je Objekt einen Zuschuss zu den Errichtungskosten.

Die Begrünungsmaßnahmen sind durch qualifizierte Expertinnen und Experten zu planen und durch qualifizierte Unternehmen zur Ausführung zu bringen und müssen von öffentlichen (Verkehrs-) Flächen im Nahbereich einsehbar sein.

Bei einer fassadengebundenen Begrünung muss der begrünbare Anteil an der betrachteten gesamten Fassadenfläche mindestens 40% und die gemäß Gestaltungsplan umgesetzte begrünte Fassadenfläche mindestens 50 m² betragen. Zusätzlich ist für fassadengebundene Systeme eine vollautomatische Bewässerungsanlage zwingend erforderlich.

Bei der bodengebundenen Begrünung muss die umgesetzte begrünte Fassadenfläche mindestens 30 m² betragen.

Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich alle Gebäudetypen mit folgenden Ausnahmen gefördert werden: 

  • Nebengebäude im Sinne des Stmk. Baugesetzes
  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten

Förderantrag online

 

Stadtbäume für Graz

Die Stadt Graz fördert die Pflanzung eines Baumes unter folgenden Voraussetzung (FAQ):

  • Ein Stadtbaum bevorzugt Erdreich, daher muss die Pflanzung bodengebunden erfolgen (Varianten mit Trögen oder Kübeln sind nicht zulässig).

  • Grundstücksgröße, Standortverhältnisse (insbesondere Lichtverhältnisse, Versiegelungsgrad, etc.) und Anwuchspflege (u.a. Bewässerung) müssen auf die jeweilige Baumart abgestimmt sein.

  • Nicht jeder Baum ist zum Grazer Stadtbaum geschaffen: Gefördert werden nur jene Arten, die in der Liste der geeigneten Bäume angeführt sind.

  • Greifen Sie auf lokal bzw. regional gezüchtete Bäume zurück. Dadurch ist die klimatische Standorteignung am ehesten gegeben.

  • Auf den Umfang kommt es an: Gemessen in ein Meter Höhe von der Wurzelverzweigung, muss der Stammumfang mindestens 16 Zentimeter betragen (bei Obstgehölzen mindestens 8 cm).

  • Stadtbäume werden freiwillig gepflanzt (bescheidmäßig vorgeschriebene Pflanzungen und nach der Grazer Baumschutzverordnung verpflichtende Ersatzpflanzungen sind nicht förderbar).

  • Der Stadtbaum muss auf einem privaten Grundstück innerhalb des Stadtgebiets gepflanzt werden, das sich außerhalb des Grazer Grüngürtels befindet.

Förderantrag online

 

Nähere Informationen

Tel: +43 316 872-4311
Fax: +43 316 872-4309
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at (Betreff: "Urbane Begrünung")

Notwendige Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Fristen + Termine

Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 der ggst. Förderrichtlinie).

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

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