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Begegnungszonen

Was kann eine BeZo? Was kann sie nicht?

  • Durchfahrt für KFZ bleibt erlaubt, die Kfz-Verkehrsmengen sollten allerdings nicht zu hoch sein.
  • Flächiges Queren für Fußgänger:innen ist das Ziel
  • Eine attraktive Erdgeschoßnutzung soll unbedingt vorhanden sein oder zumindest angestrebt werden für ein hohes Fußverkehrsaufkommen mit einem flächigen Querungsbedarf (Begegnungen).
  • Die Lenker:innen von Fahrzeugen dürfen den Fuß- und Radverkehr weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöhen. Aus Sicht der Stadt Graz wird Tempo 20 für Grazer Begegnungszonen empfohlen.
  • In Begegnungszonen dürfen Fußgänger:innen die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern. Das Begehen der Fahrbahn in Längsrichtung ist nicht erlaubt.
  • Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefördert oder die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterstützt wird. Aus Sicht der Stadt Graz sollte eine BeZo dauerhaft sein und eine entsprechende Gestaltung (Möblierung, Grünraum, ...) haben.
  • Vorhanden sein von Öffentlichem Verkehr schließt eine Begegnungszone nicht aus (egal ob Straßenbahn oder Bus).
  • Parken nur in Ausnahmefällen (Behinderten-PP, Laden, Taxis) um gute Sicht für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu gewährleisten. D.h. die Umsetzung von Begegnungszonen ist meist mit der Reduktion von Kfz-Stellplätzen verbunden.

Umgesetzte Begegnungszonen in Graz

  • Sonnenfelsplatz - 2009-2011 als Shared Space umgesetzt, seit 2013 als Begegnungszone verordnet
  • Verkehrskonzept Lendplatz - umgesetzt 2021
  • Zinzendorfgasse - umgesetzt 2023
  • Annenstraße/Dominikanergasse
  • Margarethe-Hoffer-Platz
  • Bischofplatz

Begegnungszonen in Bearbeitung

  • Opernring (Straße mit Vorfeld ehem. Dorotheum) -> Planungen laufen
  • Kaiserfeldgasse -> in Vorbereitung, Ziel Umsetzung im Zuge der Straßenbahnlinie Innenstadtentflechtung
  • Schönaugasse -> in Vorbereitung, Umsetzung im Zuge der Straßenbahnlinie Innenstadtentflechtung

Kontakt

DIin Barbara Urban

Abteilung für Verkehrsplanung
Europaplatz 20 | 8020 Graz
Tel.: +43 316 872-2891
E-Mail: barbara.urban@stadt.graz.at

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