Landtagswahl Steiermark am 24. November 2024
Die Wahl des Landtages Steiermark (Landtagswahl 2024) wurde im Landesgesetzblatt Nr. 95/2024 ausgeschrieben.
Als Stichtag wurde der 23. September 2024 und als Wahltag der 24. November 2024 festgelegt.
Wahlberechtigt sind alle Landesbürgerinnen und Landesbürger (österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark), die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Fristen und Termine
- Stichtag: 23. September 2024
- Wahltag: 24. November 2024
- Bestätigung Unterstützungserklärungen: 23. September 2024 bis 18. Oktober 2024
- Versand der amtlichen Wahlinformation an wahlberechtigte Personen: ab Anfang November
- Ausstellung von Wahlkarten im Parteienverkehr ab Montag, 4. November bis 22. November (12 Uhr)
Wahlkartenantrag
Der Online-Wahlkartenantrag steht Ihnen ab sofort hier zur Verfügung.
Der Versand der Wahlkarten wird voraussichtlich ab Anfang November (nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) erfolgen können.
Persönliche Wahlkartenbeantragung
Eine Wahlkarte kann persönlich bis 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Kommen Sie in eine unserer Servicestellen (ausgenommen Tummelplatz) von
Montag bis Freitag von 7 bis 15 Uhr (am 22. November bis 12 Uhr) oder in das
Amtshaus, Innenhof, Pass- und Urkundenservice von Montag bis Freitag von 7 bis
16 Uhr (am 22. November bis 12 Uhr). Die Stimmabgabe ist direkt vor Ort möglich.
Bitte nehmen Sie unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit!
ACHTUNG:
Digitale Ausweise oder Fotografien von Ausweisen sowie Meldezettel können nicht
als Identitätsnachweis akzeptiert werden.
Weitere Möglichkeit der Beantragung einer Wahlkarte:
Mittels Online-Wahlkartenantrag
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlkarte auch innerhalb Österreichs aufgrund der hohen Anfrage einige Tage in Anspruch nimmt. Die genaue Zustelldauer kann aufgrund der weltweiten Versendung nicht genannt werden.
Die schriftliche Beantragung ist bis einschließlich Mittwoch, 20. November möglich.
Wählen am Wahlsonntag
- Am 24. November 2024 mit dem amtlichen Lichtbildausweis das zuständige Wahllokal aufsuchen
- wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben
- Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit (voraussichtlich 7.00 bis 16.00 Uhr) besuchen
Notwendige Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, udgl.)
Digitale Ausweise oder Fotografien von Ausweisen sowie Meldezettel werden nicht als Identitätsnachweis akzeptiert.