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Begutachtung nach dem Suchtmittelgesetz

Amtsärztliche Untersuchung

Wichtig zu wissen

Bei Verstößen nach dem Suchtmittelgesetz wie z. B.

  • Anzeigen
  • Anfangsverdachte
  • Militärmeldungen
  • Schulmeldungen
  • Anfragen vom Gericht

kann oder muss es zu einer Amtsärztlichen Begutachtung nach dem Suchtmittelgesetz kommen.

So funktioniert es

Wichtig ist, der schriftlichen Einladung Folge zu leisten und zum Begutachtungstermin zu erscheinen, da ansonsten eine Meldung an die Staatsanwaltschaft erfolgen muss.

Notwendige Unterlagen

  • Lichtbildausweis
  • Einladungsschreiben

Fristen und Termine

Bestimmte Termine und Fristen sind beim Verstoß nach dem Suchtmittelgesetz vorgegeben, daher ist eine Erscheinen nach Vorladung unbedingt erforderlich!

Falls Sie den vorgegebenen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen Sie sich rechtzeitig bei uns melden.

Terminverschiebungen sind telefonisch von 8 bis 10 Uhr möglich!

Kosten: keine

Kontakt

Referat für Sozialmedizin
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 12
Tel: +43 316 872-3239
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Montag - Freitag: 8.00-12.00 Uhr, Nummernausgabe bis 11:30 Uhr

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