Wichtig zu wissen
Thermische Solaranlagen
Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung für die Errichtung von thermischen Solaranlagen für die Wärmeenergie- und Warmwasserversorgung für den Wohnbereich.
Diese Förderung dient der Reduzierung von Emissionen und Substitution von fossilen Energieträgern im Bereich der Warmwasserbereitung und der Raumwärmebereitstellung.
Richtlinie für die Förderung von thermischen Solaranlagen vom 14.11.2024
Photovoltaik-Gemeinschaftsanalgen
Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung für die Errichtung von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen an/bei mehrgeschossigen Objekten mit Wohnnutzung für deren Energieversorgung.
Diese Förderung dient der Reduzierung von Emissionen und des Verbrauches fossiler Energieträger im Bereich der Bereitstellung von elektrischer Energie.
Richtlinie für die Förderung von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen vom 14.11.2024
Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
So funktioniert es + Formulare
Thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen (direkte Warmwasseraufbereitung) werden mit
- bis zu 100 Euro/m² Aperturfläche gefördert, u.a. abhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung gem. Stmk. BauG.,
- jedoch mit maximal 2.000 Euro je Wohneinheit.
Erste Information zu Ihrem Dachpotential: Grazer Solardachkataster
Achtung: Die Verwendung von thermischen Solaranlagen ist bei neuen Wohnbauten ab Mai 2011 verpflichtend (siehe dazu Steiermärkisches Baugesetz – Stmk. BauG).
Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen
Für netzgekoppelte Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen (Stromerzeugung) sind die zwei Fördermodelle mit einem maximalen Förderbetrag von bis zu 20.000 Euro möglich:
- Bei Eigennutzung
Haushalten, die Anteile an der Anlage haben bzw. erwerben und den produzierten Strom auch selbst verwenden (Eigennutzung gem. §2 der Förderrichtlinie) kann eine Förderung von 300 Euro pro kWp (gedeckelt mit max. 2 kWp) und Haushalt, gewährt werden.
- Keine Eigennutzung
Die Realisierung der Anlage erfolgt durch Dritte (Bauträger, Projektbetreiber, Energieversorger, etc.) und der produzierte Strom wird an die Haushalte weiterverkauft (keine Eigennutzung). Es gilt eine Förderhöhe von 190 Euro pro kWp (ebenfalls gedeckelt mit max. 2 kWp) und Haushalt.
Der Förderantrag kann in einem zweistufigem Verfahren mit Zusicherung abgewickelt werden.
Notwendige Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Government nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente
Weiters sind auch persönliche Registrierungsdaten der Förderwerberin/des Förderwerbers anzugeben:
- Ansuchen als Privatperson: Geburtsdatum (zur Kontrolle im ZMR)
- Ansuchen als Unternehmen: KUR (gemäß Firmenbuchnummer FBN, Zentrales Vereinsregister)
Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.
Fristen und Termine
Diese Förderungen sind ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 und 4 der ggst. Förderrichtlinie).
Thermische Solaranlagen
Beim Antrag auf Förderung der thermischen Solaranlagen darf u.a. das Rechnungdatum NICHT älter als 3 Monate sein.
Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen
Beim Antrag auf Förderung der Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen darf u.a. das Rechnungsdatum
- im einstufigen Verfahren NICHT älter als 3 Monate sein.
- im zweistufigen Verfahren NICHT älter als 12 Monate sein.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at