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Abschleppung von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern

Wichtig zu wissen

Kraftfahrzeuge, die auf einer öffentlichen Straße verkehrsbehindernd oder ohne Kennzeichen abgestellt sind, werden im Auftrag des Straßenamtes (gemäß § 89a StVO) abgeschleppt. Die entfernten Kraftahrzeuge werden bei der Abschleppfirma Wuthe aufbewahrt und können dort abgeholt werden.

Außerdem werden auch Fahrräder, die verkehrsbehindernd abgestellt sind, sowie Schrotträder entfernt. Die Fahrräder werden bei der Holding Graz - Bereich Stadtraum verwahrt.

Beispiele, wann Fahrzeuge bzw. Fahrräder abgeschleppt werden:

  • Abstellen in einer Abschleppzone
  • Abstellen auf einem Behindertenparkplatz
  • Verstellen einer Leiteinrichtung für Menschen mit Sehbehinderung
  • Parken vor einer Grundstücks- oder Hauseinfahrt
  • Parken in einer Lade- oder Taxizone
  • Parken in einem absoluten Halte- und Parkverbot
  • Behinderung von Schienenfahrzeugen oder Linienbussen

So bekommen Sie Ihr Fahrzeug bzw. Ihr Fahrrad zurück

Abholung von Kraftfahrzeugen:

ATSW 24h Service Franz Wuthe,
Triester Straße 25,
8020 Graz
Tel.: +43 316 721111
Die Abholung ist rund um die Uhr möglich.


Abholung von Fahrrädern:

Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH.
Bereich Stadtraum
Sturzgasse 5 - 7
8020 Graz
Tel.:  +43 316 887 - 7397
Die Abholung ist in der Zeit von 7:00 - 17:00 Uhr bzw. tel. Voranmeldung möglich.

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeuge mit Kennzeichen:
    amtlicher Lichtbildausweis
    Zulassungsbescheinigung
    Abholung durch einen Beauftragten: Vollmacht vom Zulassungsbesitzer/von der Zulassungsbesitzerin
  • Fahrzeuge ohne Kennzeichen:
    amtlicher Lichtbildausweis
    Eigentumsnachweis (zB Typenschein oder Datenauszug, Kaufvertrag)
  • Fahrräder:
    amtlicher Lichtbildausweis
    Meldebestätigung
    Bei der Übernahme des Fahrrades muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

Fristen

Die Fahrzeuge bzw. Fahrräder müssen innerhalb der nachstehenden Fristen übernommen werden:

  • Fahrzeuge mit Kennzeichen: sechs Monate
  • Fahrzeuge ohne Kennzeichen: zwei Monate
  • Fahrräder: zwei Monate

Nach Fristablauf gehen die Autos bzw. die Fahrräder in das Eigentum der Stadt Graz über.

Beachten Sie bitte, dass pro Tag Verwahrkosten anfallen!

Kosten

  • Gebühr für die Entfernung
  • Gebühr für die Aufbewahrung des Kraftfahrzeuges bzw. des Fahrrades
  • Unter Umständen eine Verwaltungsstrafe

Die Kosten für die Abschleppung und die Aufbewahrung müssen bei der Übernahme bezahlt werden. Wird das Fahrzeug nicht übernommen oder wird die Bezahlung bei der Übernahme verweigert, müssen die Kosten mit Bescheid vorgeschrieben werden. Gegen diesen kann ein Rechtsmittel eingebracht werden.

Verordnung Abschlepptarife

Kontakt

Straßenamt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-3602
E-Mail: strassenamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Derzeit findet kein persönlicher Parteienverkehr statt. Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail.

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