
Die Stadt Graz soll zu einer der Radhauptstädte Europas werden. Das Ziel ist, dass mehr Menschen ihre Alltagswege mit dem Fahrrad zurücklegen. Dazu wurde im Herbst 2019 die Radoffensive 2030 beschlossen.
Fahrradstraßen tragen dazu bei, die Sicherheit und den Komfort des Radfahrens zu fördern. Sie spielen eine zentrale Rolle im Ausbau der Radinfrastruktur. Besonders dort, wo wenig Platz für einen eigenen Radweg besteht, können Fahrradstraßen attraktive Radverbindungen ermöglichen.
Stand April 2024 gibt es drei verordnete Fahrradstraßen im Stadtgebiet.
Eine Fahrradstraße ist eine vorrangig für den Radverkehr vorgesehene Straße, die den Radfahrenden eine sichere und schnelle Verbindung ermöglicht.
Fahrradstraßen kommen zum Einsatz, wenn eine eigene Radfahranlage nicht sinnvoll beziehungsweise aus Platzgründen nicht möglich ist. Die Fahrradstraße ist vor allem dann geeignet, wenn wenig motorisierter Verkehr zu erwarten ist. Fahrradstraßen bieten eine hohe Qualität für die Radfahrenden, die gegenüber dem Kfz-Verkehr Vorrang haben.
- Laimburggasse
- Leechgasse / Schanzelgasse
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt Regeln für Fahrradstraßen vor:
- Hier ist eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt.
Das ist wichtig, damit alle sicher unterwegs sein können. - Außerdem kann man mit dem Rad nebeneinander fahren.
Das bedeutet, dass mehrere Freunde oder Familienmitglieder gemeinsam auf der Straße radeln können, dafür mehr Platz haben, sichtbarer und somit geschützter sind. - Ausschließlich Fahrräder dürfen die Straße befahren.
Hier gibt es freilich Ausnahmen für:
- Straßenarbeiten
- Müllabfuhr
- Öffentlichen Verkehr
- Rettung, Feuerwehr und Polizei, die zu Notfällen unterwegs sind.
- Auch das Zu- und Abfahren in die Straßen ist mit Kfz möglich.
- Manchmal kann die Behörde erlauben, dass bestimmte Fahrzeuge eine Fahrradstraße durchqueren dürfen, das steht dann auf einem Zusatzschild. In der Marburger Straße heißt es zum Beispiel „Durchfahrt Brucknerstraße - Rosengasse erlaubt" oder „Durchfahrt Nußbaumerstraße - Petrifelderstraße erlaubt".
In Graz zeigen besondere Bilder (Piktogramme) direkt auf der Fahrbahn an, dass es sich hier um eine Fahrradstraße handelt. Außerdem sind Fahrradstraßen oft direkt mit anderen Radwegen verbunden.
Fahrradstraßen können unterschiedlich aussehen. Die Stadt Graz hat einen Kriterienkatalog für Fahrradstraßen erstellt, der bei der Errichtung wichtig ist:
Allgemeine Kriterien:
- Hohes oder erwartbar hohes Radverkehrsaufkommen bei gleichzeitig geringem Kfz-Verkehrsaufkommen (ca. 50%-Anteil am gesamten Fahrzeugverkehr im Sommer zur Hauptverkehrszeit): bei Hauptrouten in Erschließungs- und Sammelstraßen, nicht auf Vorrangstraßen
- Hauptverbindungen sollen sichtbar gemacht werden (A- und B-Netz laut Radoffensive)
- Bündelung des Radverkehrs begünstigen
- Die Fahrradstraße ist gut mit der umliegenden Radinfrastruktur vernetzt - sie ist Teil des Netzes
- In Fahrradstraßen ist das Durchfahren für Kfz gemäß StVO nicht gestattet. Unerwünschte Durchfahrten sollen durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen vermieden werden. Dabei wird jede Fahrradstraße individuell betrachtet und beurteilt.
- Vorrang bei Querungen, ausgenommen bei Vorrangstraßen sowie bei Straßen mit öffentlichen Verkehrsmitteln; der Vorrang muss klar ersichtlich sein
- Möglichst durchgängige Befahrbarkeit (ohne Anhalten)
- Grundsätzliche Befahrbarkeit für Radverkehr in 2 Richtungen
- Grundsätzlich Tempo 30 als höchstzulässige Gesamtgeschwindigkeit (gilt auch für Radverkehr)
- Buslinienbetrieb ist möglich in Abstimmung mit dem Linienbetreiber
- Der Fußverkehr genießt in einer Fahrradstraße keinen besonderen Vorteil
Gestaltungskriterien:
- Selbsterklärende Straße: vor allem die Ein- und Ausfahrtsbereiche zu Beginn und Ende der Fahrradstraße sollen eindeutig erkennbar gestaltet sein
- Sichtbeziehungen sind entsprechend des Standes der Technik erforderlich
- Bodenmarkierung: Fahrradpiktogramme, keine Fahrstreifenmarkierung
- Besondere Markierung für den querenden Verkehr, um auf den Vorrang aufmerksam zu machen
- Begleitende Grünraumgestaltung
- Vermehrte Anzahl an Radabstellanlagen
Regelbreiten:
Fahrradstraße | Regelbreite [m] |
bis 30km/ Begegnung Pkw-Pkw | 4,50 |
bis 30 Km/h Begegnung Lkw-Lkw oder Bus-Bus | 6,25* |
* Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann es punktuell zur Unterschreitung der Regelbreite kommen.