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Kommunalsteuer

Wichtig zu wissen

  • Unternehmer:innen, die in einer im Stadtgebiet von Graz gelegenen Betriebsstätte Dienstnehmer:innen beschäftigen, haben unter Berücksichtigung von Freibetrag (1.095 Euro) und Freigrenze (1.460 Euro), die Kommunalsteuer in Höhe von 3 % der Bruttolohnsumme zu entrichten.
  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Anmeldung zur Kommunalsteuer durchzuführen.
  • Die Kommunalsteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe und bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten (gesetzliche Fälligkeit).
  • Die Bankverbindung für die Überweisung der Kommunalsteuer lautet:
    IBAN: AT30 1400 0862 1003 3710
    BIC: BAWAATWW
  • Gemeindekennziffer der Stadt Graz: 60101

So funktioniert es + Formular

Kommunalsteuer-Erklärung unter: www.bmf.gv.at (KommSt1, KommSt2)

Notwendige Unterlagen

Entsprechend den Hinweisen in den einzelnen Formularen.

Fristen + Termine

Die gesetzliche Fälligkeit für die Überweisung der Kommunalsteuer ist der 15. des Folgemonats.

Der gesetzliche Abgabetermin für die Kommunalsteuer-Erklärung ist der 31. März des Folgejahres (über Finanz-Online).

Vorsicht

Die Erklärung ist auch dann abzugeben, wenn die Steuer noch nicht entrichtet ist, oder keine steuerpflichtige Lohnsumme (Leermeldung) angefallen ist.

Kosten

  • Säumniszuschlag (bei verspäteter Zahlung)
  • Mahngebühr (bei unterlassener Zahlung)
  • Verspätungszuschlag (bei verspäteter Einreichung der Jahreserklärung)
  • Verwaltungsstrafe (Verletzung einer abgabenrechtlichen Verpflichtung)

Kontakt

Abteilung für Gemeindeabgaben
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3402
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr - nach Terminvereinbarung

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