Wichtig zu wissen
Vorweg: Alle Daten die Sie uns mitteilen verwenden wir ausschließlich entsprechend der geltenden Datenschutzverordnung.
Damit wir Sie bestmöglich unterstützen können, benötigen wir alle zum jeweiligen Fall gehörenden Unterlagen. Die Unterlagen können zum chefärztlichen bzw. chefzahnärztlichen Termin mitgebracht oder auf elektronischen Wege vorab übermittelt werden.
Entsprechend der KFA-Krankenordnung können die Kosten zu bestimmten Leistungen durch den Sozialversicherungsträger erst nach einer der Leistungserbringung vorrangehenden Freigabe durch den Chefarzt bzw. bei zahnärztlichen Leistungen durch die Chefzahnärztin übernommen bzw. rückverrechnet werden.
Erfolgt die Inanspruchnahme von freigabepflichtigen Leistungen ohne eine Freigabe von der Sozialversicherung, so sind die Kosten durch den Leistungsempfänger, die Leistungsempfängerin zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind Leistungen welchen im Zuge der Notfallversorgung (medizinisch notwendig und im kausalen Zusammenhang) erfolgen.
So funktioniert es
Im Bedarfsfall nehmen Sie rechtzeitig mit dem chefärztlichen Dienst Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.
@ Chefzahnärztliche Kontrolle: Für die chefzahnärztliche Kontrolle steht Ihnen das zuständige Team freitags von 8-12 Uhr in der KFA-Graz zur Verfügung.
Zum Termin bringen Sie bitte alle Unterlagen mit. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen vollständig gefertigt sind. Zum Beispiel sind zu Kontrollen von Implantaten die entsprechenden Röntgenbilder mit zu bringen.
Sofern Sie zu den erforderlichen Nachweisen Fragen haben, erreichen Sie uns per Telefon unter +43 316 872-5911, +43 316 872-5912 oder per E-Mail unter kfa.chefarzt@stadt.graz.at.
Notwendige Unterlagen
Zum Termin bringen Sie bitte alle fallspezifischen Unterlagen mit. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen vollständig und vollständig gefertigt sind.
Zum Beispiel sind zu Kontrollen von Implantaten die entsprechenden Röntgenbilder mit zu bringen.
Kontakt
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-5900
E-Mail: kfa@stadt.graz.at