Wir verteilen öffentliche Mittel geschlechtergerecht.
Ziel von Gender Budgeting ist die faire Verteilung von öffentlichen Mitteln (= gendergerechter Haushalt). Gemeint ist dabei nicht eine 50:50-Verteilung zwischen den Geschlechtern, sondern eine Verteilung entsprechend den Lebenssituationen und Bedürfnissen der Bürger:innen.
Der Europarat definiert Gender Budgeting wie folgt:
„Gender Budgeting ist eine Anwendung des Gender Mainstreaming im Haushaltsprozess. Es bedeutet eine geschlechterbezogene Bewertung von Haushalten und integriert eine Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsprozesses. Durch Gender Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel restrukturiert, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern."
Gender Budgeting ist gesetzlich im Bundesverfassungsgesetz (BV-G) verankert
- 13, Abs. 3: Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.
- 51, Abs. 8: Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten.
- 51, Abs. 9: Die näheren Bestimmungen [...] sind [...] entsprechend den Bestimmungen des Abs. 8 durch Bundesgesetze zu treffen. In diesem sind insbesondere zu regeln:
- die Maßnahmen für eine wirkungsorientierte Verwaltung insbesondere auch unter der Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern
Gender Budgeting und Wirkungsorientierung
Die Steuerungsrichtlinie „Haus Graz" vom 23. September 2010 stellt fest, dass die Strategieentwicklung in den Fachressorts nach dem Grundsatz der Wirkungsorientierung zur erfolgen hat. Dabei sollen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nach dem Grundsatz der höchstmöglichen Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden. Durch die konsequente Umsetzung des Hauses Graz soll auch sichergestellt werden, das knapper werdende Finanzmittel fokussiert in prioritär zu erbringende Aufgaben eingesetzt werden.
Wirkungsorientierung meint, dass der Ausgangspunkt der Steuerung die Ziele der Politik bilden, die sich auf eine angestrebte Wirkung (Zweck) in der Gesellschaft beziehen. Die Aufgabe der Verwaltung ist es, mit den zur Verfügung stehenden Mittel (Liquidität) die Leistungen (Erfolg) bestmöglich zu erstellen, die die vorgegebene Wirkung (Zweck) erzielen.
Gleichstellung als Querschnittsmaterie
Neben fachspezifischen strategischen (Wirkungs)zielsetzungen existieren auch „Querschnittsmaterien" die bei allen fachspezifischen Wirkungsüberlegungen als „Nebenwirkungen" immer auch zu berücksichtigen sind. Eine solche Querschnittsmaterie ist die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen gesellschaftspolitischen Bereichen. Der geschlechtssensible Blick muss daher alle Bereiche der Verwaltung und der Beteiligungen und sämtliche Aktionsfelder erreichen.
Gleichstellung als Staatsziel
Gleichstellung ist gemäß der Österreichischen Bundesverfassung ein Staatsziel und damit bei jedem Wirkungsziel jedenfalls zumindest als „Nebenwirkung (oder Nebenzweck)" mit zu bedenken. Gleichstellungsmaßnahmen sind daher integraler Bestandteil des Handelns und können nicht als losgelöster Bestandteil eines anderen Projektes betrachtet werden. Gleichstellung ist integrierter Bestandteil des Managementhandelns und ist daher klare Führungsaufgabe.
Gender Budgeting als „Gender Wirkungen"
Ein typisches Beispiel für diesen Ansatz ist das sogenannte „Gender Budgeting", das eher als „Gender Wirkungen" umschrieben werden sollte. Dabei geht es darum die („Neben")Wirkung der Gleichstellung der in allen Fachbereichen geplanten und stattfindenden Finanzströmen sichtbar zu machen.