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3. Gleichstellungsaktionsplan "Haus Graz"

Gültig ab Mai 2021

Gleichstellung ist, wenn alle Strukturen und Entscheidungsprozesse so gestaltet sind, dass Frauen und Männer aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit in Bezug auf individuelle Lebensgestaltung, Verteilung von Macht, Ressourcen und Arbeit, weder bevorzugt noch benachteiligt sind." (Definition Europarat)

Graz stellt gleich!

Die Stadt Graz und ihre Beteiligungen sind sich ihrer breiten Verantwortung bei der Umsetzung von Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen gesellschaftspolitischen Bereichen bewusst.

Mit der Unterzeichnung der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene hat sich die Stadt auch zur Erstellung eines Gleichstellungsaktionsplanes verpflichtet. Der Gleichstellungsaktionsplan gibt den Rahmen für die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen im Haus Graz vor. Inhaltlich folgt der Gleichstellungsaktionsplan den von der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene vorgegebenen Handlungsfeldern. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen zeigen, dass sich unser Handeln an den spezifischen und gemeinsamen Bedürfnissen aller Bürger:innen und aller Mitarbeiter:innen orientiert.

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Gleichstellung am Arbeitsmarkt

Unser Wirkungsziel: Wir setzen Maßnahmen, um existenzsichernde Erwerbstätigkeit für alle zu fördern, und so (Alters-)Armut - vor allem von Frauen - zu verhindern.

Ziele:

  • Der Arbeitsmarkt ist für alle Zielgruppen gleichermaßen zugänglich.
  • Wir tragen mit unseren Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei.
  • Wir berücksichtigen Faktoren der Mehrfachdiskriminierung bei allen arbeitsmarktpolitischen Aktionen.
  • Wir fördern eine Berufswahl junger Menschen jenseits tradierter Rollenbilder.
  • Gleiche Bezahlung für vergleichbare Tätigkeiten ist das Ziel, um den Gender-Pay-Gap zu beenden.
  • Wir setzen Maßnahmen speziell für Frauen, um existenzsichernde Erwerbstätigkeit zu fördern und damit Armutsbedrohung zu bekämpfen.

Was wir tun:

  • Wir fördern Maßnahmen für Wiedereinsteiger:innen.
  • Wir fördern Maßnahmen für Migrant:innen.
  • Wir setzen auf den aktiven Austausch zwischen allen relevanten Stakeholdern.
  • Wir sorgen für ein flächendeckendes ganztägiges Angebot für Kinderbildung und -betreuung.

Unsere Kennzahlen:

  • Vollzeitbeschäftigungsquote von Frauen in Graz
  • Kinderkrippen-, Kindergärten- und Hortplätze in Graz

Neue Rollen(vor)-Bilder fördern

Unser Wirkungsziel: Die Stadt Graz und ihre Beteiligungen wirken sowohl intern als auch extern der Zuschreibung von Fähigkeiten zu den Geschlechtern aktiv entgegen, um mögliche Diskriminierungspotenziale zu vermindern.

Ziele:

  • Im Kinderbildungs- und -betreuungsbereich setzen wir auf gleichstellungsorientierte Pädagogik, um einengenden Geschlechterrollen entgegenzuwirken. Das gilt auch für unsere gendersensible Jugendarbeit.
  • Wir machen Vielfalt in unserer Sprache und in unseren Bildern sichtbar und wirken damit gegen vorhandene Rollenstereotype.
  • Wir setzen „Graz verständlich" täglich um.

Bildung für alle

Unser Wirkungsziel: Unser Bildungsauftrag berücksichtigt die spezifischen und gemeinsamen Bedürfnisse von Mädchen und Buben, Frauen und Männern, um einen gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten für alle sicher zu stellen.

Ziel: Wir berücksichtigen auch Faktoren der Mehrfachdiskriminierung, vor allem bei Migrant:innen, älteren Arbeitnehmer:innen und Senior:innen.

Unsere Kennzahlen:

  • Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbibliotheken
  • Teilnehmer:innen an den Angeboten des SeniorInnenreferates und der Stadtbibliotheken

Gesundes Umfeld

Unser Wirkungsziel: Wir berücksichtigen geschlechtsspezifische Aspekte in allen Belangen, um Benachteiligungen im Gesundheitsbereich zu verhindern.

Ziele:

  • Die Stadt Graz und ihre Beteiligungen gestalten den öffentlichen Raum so, dass Bürger:innen ein öffentliches Umfeld vorfinden, das ihren spezifischen und gemeinsamen Bedürfnissen entspricht.
  • Die Stadt Graz und ihre Beteiligungen gewährleisten die gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen und sozialen Lebens für alle Bürgerinnen und Bürger.

Unsere Kennzahlen:

  • Umsetzungsgrad Gesundheitsleitbild der Stadt Graz
  • Umsetzungsgrad von Genderkriterien im Bereich Stadtplanung
  • Angebotsnutzung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement

Finanzielle Gebarung

Unser Wirkungsziel: Die Stadt Graz und ihre Beteiligungen achten auf die transparente und gerechte Verteilung von öffentlichen Geldern und die Genderwirkung unseres Handelns, um Benachteiligungen nicht entstehen zu lassen.

Ziel: Bei unseren Produkten und Dienstleistungen gewährleisten wir die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger:innen. Wir berücksichtigen dabei Faktoren der Mehrfachdiskriminierung wie z. B. Bildung, Herkunft und sozialer Status.

Was wir tun: Unsere Subventionsordnung berücksichtigt Gender- und Diversitätskriterien.

Sicheres Umfeld

Unser Wirkungsziel: Wir sorgen für eine sichere Stadt für alle Bürger:innen und einen sicheren Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter:innen, um die Lebensqualität für alle zu erhöhen.

Ziele:

  • Die Stadt Graz und ihre Beteiligungen berücksichtigen die spezifischen und gemeinsamen Sicherheitsbedürfnisse und die unterschiedliche Gewaltbetroffenheit von Frauen und Männern unter besonderer Berücksichtigung spezieller Zielgruppen in den jeweiligen Handlungsfeldern.
  • Unterschiedliche Zugänge von Frauen und Männern im Umgang mit Krisen in den Hilfsangeboten und in der geschlechtsspezifischen Präventionsarbeit, um Krisen zu verhindern, werden berücksichtigt.

Unsere Kennzahlen:

  • Förderung von Gewaltschutzprojekten/Einrichtungen erhöhen
  • Förderung von zielgruppenspezifischer Krisenarbeit steigern

Arbeitgeberin Haus Graz

Unser Wirkungsziel: Wir sorgen für einen diskriminierungsfreien Arbeitsplatz und stehen für den gleichberechtigten Zugang von Frauen zu allen Positionen auf allen Hierarchieebenen ein, um die Gleichstellung der Geschlechter aktiv umzusetzen.

Ziele:

  • Wir sind Vorbild! Die Stadt und ihre Beteiligungen bestärken Vielfalt bei den Mitarbeiter:innen, um sicherzustellen, dass niemand vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird. Damit wirken wir Faktoren der Mehrfachdiskriminierung entgegen.
  • Die Stadt Graz und ihre Beteiligungen fördern eine Berufswahl junger Menschen jenseits tradierter Rollenbilder,
    um die Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und jungen Frauen umzusetzen und um existenzsichernde Beschäftigung und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen zu unterstützen.
  • Die Stadt Graz und ihre Beteiligungen setzen Maßnahmen, um prekären Arbeitsverhältnissen, besonders von Frauen - und so der Armutsbedrohung - entgegenzuwirken.
  • Die Stadt Graz und ihre Beteiligungen setzen aktiv Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensschere zwischen weiblichen und männlichen Bediensteten, um Diskriminierung auf Gehaltsebene zu vermeiden.
  • Unsere Modelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben richten sich gleichermaßen an Frauen und Männer.
  • Diskriminierung jeglicher Art am Arbeitsplatz wird bei uns nicht geduldet. Besonders sensibel ist für uns dabei der Bereich der sexuellen und geschlechtsbezogenen Belästigung.

Was wir tun:

  • Wir setzen das Frauenförderungsprogramm aktiv um.
  • Wir steuern über unsere Lehrlingsoffensive.
  • Wir fördern aktiv Väterkarenz und setzen Maßnahmen, um die Teilzeitbeschäftigungsquote von Frauen zu senken.
  • Wir setzen laufend spezifische Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die gesamte Organisation.

Unsere Kennzahlen:

  • Anteil an Mitarbeiter:innen mit Migrationshintergrund
  • Mädchen und Buben in den verschiedenen Lehrberufen im Haus Graz
  • Entwicklung der Teilzeitquote von Frauen speziell im Niedriglohnbereich
  • Anzahl Väter in Karenz, Anzahl Väter im Papamonat, Anzahl neuer Maßnahmen
  • Anzahl der Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen/Anzahl der Teilnehmer:innen

Wirkungsorientierung & Gender Budgeting

Die Wirkungsorientierung ist sowohl im Bundesverfassungsgesetz als auch in der Steuerungsrichtlinie der Stadt Graz geregelt: Wirkungsziele werden dabei so definiert, dass derartige Ziele üblicher Weise nicht von einer Stelle alleine erreicht werden können, sondern viele Einflussfaktoren haben.

Neben fachspezifischen strategischen (Wirkungs-)zielsetzungen existieren auch „Querschnittsmaterien", die bei allen fachspezifischen Wirkungsüberlegungen immer auch zu berücksichtigen sind. Eine solche Querschnittsmaterie ist die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen gesellschaftspolitischen Bereichen. Der geschlechtssensible Blick muss daher alle Bereiche der Verwaltung und der Beteiligungen und sämtliche Aktionsfelder erreichen und ist integraler Bestandteil der Führungsaufgabe.

Die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen ist (auch) finanziell sichtbar. Dieser Ansatz ist das sogenannte Gender Budgeting, das auch als Gender-Wirkung bezeichnet werden kann. Dabei geht es darum, die („Neben-")Wirkung der Gleichstellung der in allen Fachbereichen geplanten und stattfindenden Finanzströme sichtbar zu machen.

Nachhaltigkeitsziele der UNO

Die Agenda 2030 definiert 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Die Geschlechtergleichstellung und die Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen sind dabei erklärte Querschnittsziele, die integriert und unteilbar sind. Sie wirken daher in jedem einzelnen Nachhaltigkeitsziel und tragen in ausgewogener Weise den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung Rechnung: der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen Dimension.

Der Gleichstellungsaktionsplan wirkt daher im Sinne der Agenda vor allem in Richtung Nachhaltigkeitsziele:

1    Bekämpfung von Armut
3    Gesundheit und Wohlergehen
4    Hochwertige Bildung
5    Geschlechtergleichheit
8    Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
10  Weniger Ungleichheiten
11  Nachhaltige Städte und Gemeinden
12  Nachhaltiger Konsum und Produktion
16  Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Der Gleichstellungsaktionsplan entspricht somit den Vorgaben zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele.

Rechtliche Grundlagen

EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Bundesverfassungsgesetz Österreich, Art. 7 (2) und 13 (3)
Bundesverfassungsgesetz Österreich, Art. 7 (2) und 13 (3)
Steiermärkisches Landesgleichbehandlungsgesetz
Steiermärkisches Landesgleichbehandlungsgesetz
UNO Nachhaltigkeitsagenda 2030
UNO Nachhaltigkeitsagenda 2030

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