Wichtig zu wissen
Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung für die Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten. Mit relativ geringen Kosten können hier große Einsparungen erreicht werden. Zudem schützt die Dämmung in den Sommermonaten vor Überhitzung, was vielleicht die eine oder andere Klimaanlage zu vermeiden hilft.
Gefördert werden Gebäude, deren Baugenehmigung/Baumaßnahme vor dem 01.01.2000 erteilt/durchgeführt wurde.
Richtlinie für die Förderung zur Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten vom 14.11.2024
Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
So funktioniert es + Formular
Die Förderhöhe beträgt max. 20 Euro/m² der anerkannten gedämmten Geschossdeckenfläche, maximal jedoch 50% der anrechenbaren Kosten bzw. maximal 3.000 Euro.
Förderungsvoraussetzung ist die Wohnnutzung der darunter liegenden Räume, sofern ein ständiger nicht-betrieblicher Aufenthalt gegeben ist.
Notwendige Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente
Weiters sind auch persönliche Registrierungsdaten der Förderwerberin/des Förderwerbers anzugeben:
- Ansuchen als Privatperson: Geburtsdatum (zur Kontrolle im ZMR)
- Ansuchen als Unternehmen: KUR (gemäß Firmenbuchnummer FBN, Zentrales Vereinsregister)
Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.
Fristen und Termine
Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 und 4 der ggst. Förderrichtlinie).
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at