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Förderung für flexible Kinderbetreuung

Wichtig zu wissen

Wer kann beantragen? Diese Förderung können Eltern beantragen, deren Kinder stundenweise und flexibel betreut werden (beispielsweise bei M.A.M.A, kids & more, Kinderwald und Waldnest).

Die Förderung ist unabhängig von der Tarifgestaltung des jeweiligen Anbieters und geht auf die Einkommenssituation der Eltern ein.

Infoblatt  über die Förderung für 2022/2023

Infoblatt  über die Förderung für 2023/2024

Infoblatt  über die Förderung für 2024/2025

So funktioniert es + Formular

  1. Füllen Sie dieses Formular aus: Antrag auf Förderung für flexible Kinderbetreuung
  2. Sie erhalten dann einen Brief mit der Information über die mögliche Förderhöhe.

Notwendige Unterlagen

  • Jahreslohnzettel 2023 oder die letzten drei Gehaltszettel (bei unselbstständig Erwerbstätigen)
  • Einkommenssteuerbescheid 2023 (bei selbstständig Erwerbstätigen)
  • Arbeitslosenbezug, Kinderbetreuungsgeld, Pensionsauszahlungen, Studienbeihilfenbescheid, Mindestsicherung, Notstandshilfe etc. (bei Nicht-Erwerbstätigen)

Als Einkommensbegriff gilt das Nettoeinkommen inklusive der erhaltenen Unterhaltszahlungen für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, Provisionen und steuerpflichtigen Nebeneinkommen. Nicht zum Familieneinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld nach dem Bundes- oder Landesgesetz, nicht regelmäßig erhaltene Überstundenbezüge, Sonderzulagen, 13. und 14. Monatsbezug sowie Unterhaltsverpflichtungen, die an nicht haushaltszugehörige Angehörige zu leisten sind.

Sind mehrere Kinder in einer flexiblen Betreuungseinrichtung, erfolgt die Rückstufung um eine Beitragsstufe.

Wenn Sie alleinerziehend sind, brauchen Sie eine einvernehmliche Unterhaltsvereinbarung. Dazu müssen beide Eltern gemeinsam in das Amt für Jugend und Familie, Kaiserfeldgasse 17, 1. Stock gehen. Vereinbaren Sie bitte Ihren Termin: Tel.: +43 316 872-3123 oder +43 316 872-3164.

Fristen + Termine

Die Auszahlungstermine für die Förderung sind:
2. Jännerwoche, 2. Aprilwoche, 2. Juliwoche, 2. Oktoberwoche

Kosten: Keine

Kontakt

Geschäftsbereich Bildungsservice
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7474
E-Mail: abiservice@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Persönlicher Parteienverkehr und Kund:innenkontakt ist nur nach Online-Terminbuchung möglich!

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Zuständige Dienststelle

ABI-Service 

Servicestelle der Abteilung für Bildung und Integration