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Veranstaltungen in städtischen Park- und Grünanlagen

Wer Veranstaltungen in öffentlichen Parkanlagen durchführen will braucht dazu eine privatrechtliche Bewilligung. Diese erhält er in der Abteilung für Immobilien. Die Höhe des Benutzungsentgelts beträgt für kleinere Veranstaltungen mind. € 47,45 pro Tag sowie für Großveranstaltungen max. € 790,76 pro Tag, analog zur Entgeltregelung für die Benützung öffentlichen Gutes.
Veranstaltungen auf öffentlichem Gut werden vom Straßenamt genehmigt.

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Ing. Mag. Matthias Holzer
Tel.: +43 316 872 2935
Mobil: +43 664 60 872 2935
E-Mail: matthias.holzer@stadt.graz.at


 

Eva Golser
Tel.:    +43 316 872-2931
Mobil:  +43 664 60 872 2931
E-Mail: eva.golser@stadt.graz.at