- Mustervertrag Tarifsystem (1 MB!)
Der Call für die „Aufnahme ins städtische Tarifsystem der Stadt Graz" war bis zum 31.01.2024 geöffnet.
Die vorliegenden Ansuchen werden von einer Kommission aus der Abteilung für Bildung und Integration nach folgenden Kriterien (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt:
* "Campus-Fähigkeit" = andere Kibet-Einrichtung bzw. Schule in der Nähe (geplant)
* Erweiterung = zusätzliche Gruppen bei bereits bestehender Einrichtung
* Gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
* Prognose, bzw. räumliche Analyse Kinderkrippen, Kindergärten
* Realisierungswahrscheinlichkeit = Einreichung bei Bau- und Anlagenbehörde
Die Träger müssen die Abteilung für Bildung und Integration informieren, wenn sie eine Absage beim Land Steiermark bezüglich Baukostenförderung erhalten. Eine vorbehaltliche Zusage der Stadt Graz für ein vom Träger frei finanziertes Projekt ist natürlich möglich. Sollte der Bescheid des Landes Steiermark noch nicht vorliegen, ist er der Abteilung für Bildung und Integration nachzureichen. Der Bescheid stellt ein Beurteilungskriterium dar.
Containerlösungen werden nicht zugelassen.
Es werden keine Wartelisten geführt.
Zusätzlich zum „Call" gibt es ein Kontingent für Betriebskinderkrippen oder -kindergärten sowie für „Pädagogische Pilotprojekte", die abseits des „Calls" von der Tarifsystem-Kommission behandelt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Zuschlag beim Call nur bei einem ausreichenden Budget erteilt werden kann.
Detailinformationen
Versorgungsgrade 0 bis 3jährige Stand Herbst 2024
Versorgungsgrade 3 bis 6jährige Stand Herbst 2024