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Gemeinderatssitzung vom 23. April 2020

Übersicht

Zeit und Ort der Gemeinderatssitzung:

Beginn: 12.10 Uhr
Ende der Gemeinderatssitzung: 17.50 Uhr
Ort: Messe Congress Graz, Messeplatz 1

Einlass: Aufgrund der aktuellen Situation sind zu dieser Sitzung nur angemeldete Personen sowie MedienvertreterInnen zugelassen. Bitte um Verständnis.
Mund-Nasen-Schutz: Alle TeilnehmerInnen der Gemeinderatssitzung, auch JournalistInnen und FotografInnen, müssen verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Personen muss von allen TeilnehmerInnen eingehalten werden.

Erhöhter Infektionsschutz: Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, auch wenn sie nur in ganz leichter Form auftreten, werden dringend ersucht, der Sitzung fernzubleiben. Sollte nachträglich die Erkrankung einer Person bekannt werden, gelten alle TeilnehmerInnen dieser Sitzung als Kontaktpersonen ersten Grades, die sich in behördlich verordnete Isolierung begeben müssen.

JournalistInnen und FotografInnen: Bitte zeigen Sie beim Einlass Ihren Journalistenausweis vor.

Live-Übertragung der Sitzung: Aufgrund der Corona-Krise und der diesbezüglichen Maßnahmen (Betretungsverbot öffentlicher Orte gemäß BGBl. II Nr. 98/2020 idF BGBl. II Nr. 148/2020) ist mit Ausnahme von JournalistInnen eine Teilnahme der Öffentlichkeit an der Sitzung nicht möglich.
[Anmerkung der Redaktion: Die Gemeinderatssitzung wurde jedoch im Internet übertragen und stand eine Woche (Datenschutz) zum Nachschauen zur Verfügung: Zur Live-Übertragung]

Fragestunde:

Falls Fragen während der Fragestunde nicht mehr behandelt werden konnten, erfolgt deren Beantwortung schriftlich an die FragestellerInnen (siehe Links "schriftliche ANTWORT").

Die Mitschrift aller während der GR-Sitzung mündlich beantworteten Fragen finden Sie im Wortprotokoll, das nach der Genehmigung durch den Gemeinderat veröffentlicht wird.

Wortprotokoll (anonymisiert):

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden alle Wortprotokolle ab der GR-Sitzung vom 25.04.2013 anonymisiert.

Rechtsansprüche:

Die Veröffentlichung der im Gemeinderat behandelten Gegenstände im Internet ist eine Serviceleistung für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Aus dieser Veröffentlichung können keine wie immer gearteten Rechtsansprüche abgeleitet werden.

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