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Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat in folgenden Angelegenheiten
1. Änderungen des Statutes der Landeshauptstadt Graz sowie aufgrund des Statutes vom Gemeinderat zu erlassende Durchführungsvorschriften und deren Änderungen;
2. Entscheidungen über Angelegenheiten der Funktionäre und Mandatare sowie Personalangelegenheiten städtischer Bediensteter, die zugleich städtische Funktionäre oder Mandatare sind, soweit diese Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit der Funktions- bzw. Mandatsausübung zur Entscheidung in den Gemeinderat kommen; in allen Fällen jedoch nur dann, wenn es sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Ansprüche handelt;
3. Organisation
4. Gemeinderatsangelegenheiten der Abteilung für Katastrophenschutz und Feuerwehr