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Wohnstraßen

Die Einrichtung einer Wohnstraße ist ein Mittel der Verkehrsplanung, um in geeigneten Straßenzügen eine Verkehrsberuhigung und eine Steigerung der Lebensqualität zu erreichen. Durch die Verkehrsberuhigung kann in einer Wohnstraße der Straßenraum von allen Altersgruppen auch als Aufenthalts- oder Spielraum genutzt werden. Die Wohnstraße stellt keine Maßnahme zur Schaffung von Pkw-Stellplätzen im Straßenraum dar.

Wie wird eine Straße eine Wohnstraße

Seit 2014 ist für die Beantragung einer Wohnstraße seitens der Antragsteller:innen eine Unterschriftenliste mit Unterschriften der Anrainer:innen vorzulegen, um schon vorab zu sehen, ob eine Wohnstraße von mehreren Personen, die in der Straße leben, befürwortet wird. Damit wird ein breiteres Interesse dokumentiert, bevor weitere Planungsaufwendungen erforderlich werden; der niederschwellige Zugang zum Verfahren für die Anrainenden bliebt aber gewahrt:

- Die Unterschriftenliste kann von den jeweiligen Antragsteller:innen mit einem formlosen Schreiben an die Abteilung für Verkehrsplanung übermittelt werden. Es sind dazu weder Formulare noch Nachweise zu erbringen. Es geht dabei rein um die Bekundung des Interesses von mehreren Personen. Wichtig dabei ist, dass die Straße, bzw. der Straßenabschnitt auf der Unterschriftenliste vermerkt ist.

- Damit ist der Kontakt zur Fachabteilung hergestellt und die Antragsteller:innen erkundigen sich vorab über graz.at und/oder telefonisch sowie per E-Mail über die Vorgangsweise zur Beantragung einer Wohnstraße. Bereits in diesem Stadium kann in der Regel abgeklärt werden, was der Hintergrund für den Wohnstraßenwunsch ist, welche (rechtlichen) Konsequenzen die Verordnung einer Wohnstraße hat und ob generell unter den gegebenen Voraussetzungen die Möglichkeit einer Wohnstraße besteht. Seitens der Abteilung für Verkehrsplanung erfolgt im Zuge dieses Gesprächs eine erste Überprüfung, ob die Straße von ihrer Anlage her überhaupt als Wohnstraße geeignet ist. So kann im Vorfeld ausgelotet werden, ob weitere Schritte seitens der Antragsteller:innen notwendig sind, verbunden mit dem Hinweis, ob das Sammeln von Unterschriften hinsichtlich der Aussicht auf eine Umsetzung sinnvoll ist.

- Mit Vorliegen der Unterschriftenliste prüft die Abteilung für Verkehrsplanung anhand von bestimmten Kriterien, ob die Straße als Wohnstraße grundsätzlich geeignet ist. Wesentlichste Kriterien dabei sind die Kfz-Verkehrsmengen, der Lkw-Anteil und die Verkehrssicherheit, sowie die Funktion der Straße, ihre aktuelle Ausgestaltung (Gehsteige, Fahrbahnbreite usw.) und die Altersstruktur der Anrainer:innen.

- Sind diese Voraussetzungen für eine Wohnstraße erfüllt, erfolgt eine Befragung der Bewohner:innen seitens der Abteilung für Verkehrsplanung, ob eine Wohnstraße in ihrer Straße errichtet werden soll. Mittels Fragebogen wird allen anrainenden Haushalten die Möglichkeit geboten, schriftlich ihre Meinung zur Einrichtung einer Wohnstraße in ihrer Straße mitzuteilen. Neben dem Befragungsblatt liegt der Befragung auch ein Informationsblatt bei, um darüber zu informieren, welche Veränderungen mit der Umwandlung einer Straße in eine Wohnstraße verbunden sind. Nur wenn sich eine eindeutige Mehrheit der Anrainerschaft für eine Wohnstraße ausspricht, wird auch eine errichtet.

Gestaltung

Wohnstraßen sehen anders aus!

Wohnstraßen müssen eindeutig von allen Verkehrsteilnehmer:innen erkannt werden. Sie müssen sich also im Aussehen von „normalen" Straßen abheben, damit Autofahrer:innen die geänderte Situation erkennen und langsam und vorsichtig fahren - besonders wegen der Spielmöglichkeit für Kinder auf der Straße. Die Gestaltung der Straße spielt daher eine wesentliche Rolle.

Aus zeitlichen und finanziellen Gründen, aber auch aus der Erfahrung heraus, dass eine umfangreiche Veränderung der Gestaltung des Straßenraums unter Anrainer:innen sehr umstritten sein kann, wird von der Abteilung für Verkehrsplanung und der Stadtplanung bei Wohnstraßen eine einfache und standardisierte Straßenraumgestaltung eingesetzt. Es wird daher bei der Gestaltung von Wohnstraßen auf optische Akzentuierungen gesetzt, um die damit verbundenen Vorschriften - Schritttempo, kein Durchfahren - ins Bewusstsein zu rücken und sie für das Spiel und den Aufenthalt auf der Straße attraktiver zu machen.

 

Die Gestaltung erfolgt nach einem Schema, das bei allen Wohnstraßen eingesetzt wird und ohne wesentliche Umbaumaßnahmen auskommt.

 

Die Gestaltung der Straße erfolgt durch:

  • Verkehrszeichen „Wohnstraße" am Beginn der Wohnstraße
  • Wohnstraßensymbol als Bodenmarkierung
  • bunte Piktogramme, die auf der Fahrbahn in bestimmten Bereichen aufgebracht werden. Diese Bereiche werden freigehalten von parkenden Autos und sollen einen Raum zum Spielen bieten.
  • Sitzmöglichkeiten, Grün- und Spielelemente je nach Platzverfügbarkeit und Fahrbahnbreite
  • je nach Platzverfügbarkeit und Fahrbahnbreite eine geringe Anzahl von gekennzeichneten Flächen für das Parken;

 

Die Straßenplanung wird erst erstellt, wenn das Befragungsergebnis positiv für die Einrichtung einer Wohnstraße ausfällt. Das untenstehende Beispielbild gibt jedoch einen Eindruck von standardisierten Gestaltungsmaßnahmen.

Gestaltungsbeispiel
Gestaltungsbeispiel © Stadtplanung

Die Wohnstraße in Schuss halten und bespielen

Wie viele Einrichtungen der Infrastruktur kommen auch Wohnstraßen in die Jahre. Daher ist es auch notwendig, neben der ohnehin regelmäßig erfolgenden Erneuerung der Bodenmarkierung auch auf die Erhaltung etwaiger Einbauten, Spielgeräte etc. zu achten und gegebenenfalls der Fachabteilung oder dem Straßenerhalter (Holding Graz) zu melden. 2021 wurde diesem Umstand auch mit der Aufbringung von großen Boden-Piktogrammen mit den Symbolen des Wohnstraßenschildes an den Zufahrten Rechnung getragen. Diese optische Akzentuierung soll die Wohnstraßen und die damit verbundenen Vorschriften - Schritttempo, kein Durchfahren - wieder ins Bewusstsein rücken. Dass selbstverständlich auch eine entsprechende Nutzung bzw. Bespielung der Wohnstraße wesentlichen Einfluss darauf hat, ob eine Wohnstraße funktioniert und als solche wahrgenommen wird, erklärt sich von selbst.

Lebensraum Wohnstraße: Was Sie wissen müssen

Wohnstraßen sind sichere Straßen, wenn Mobilität als rücksichtsvolles Miteinander funktioniert. Wenn die Wohnstraße ein Lebensraum für Menschen und nicht nur eine Fläche für Fahrzeuge ist.

Fest steht: In Sachen Sicherheit kommt es auf den persönlichen Beitrag aller Beteiligten an.

Wohnstraßenregeln für Anrainer:innen und Kfz-Lenker:innen

Flyer Anrainer:innen
Flyer Anrainer:innen© Stadt Graz
Flyer Kfz-Lenker:innen
Flyer Kfz-Lenker:innen© Stadt Graz

Die Wohnstraße ist zum Leben da. Gemeinsam für mehr Sicherheit!

Mit Stand Dezember 2023 gibt es in Graz 32 Wohnstraßen (öffentlich):

  • Absengerstraße (zwischen Handelstraße und Burgenlandstraße)
  • Am Fröbelpark
  • Andreas-Hofer-Straße 13 bis 26
  • Burenstraße/Josef-Posch-Straße
  • Burgenlandstraße
  • Doktor-Emperger-Weg/Steinriegelgasse
  • Eichenweg 30
  • Eppensteinerweg / Thaddäus-Stammel-Straße / Josef-Poestion-Straße
  • Gaisbacherweg
  • Herbersteinstraße (zwischen Handelstraße und Wetzelsdorfer Straße)
  • Johann-Haiden-Straße 27-36
  • Josef-Poestion-Straße / Burenstraße
  • Karl-Morre-Straße / Koschatgasse
  • Kozennweg
  • Loewegasse / Burenstraße
  • Muchargasse
  • Nepomukgasse
  • Paracelsusgasse / Semmelweisgasse
  • Petrifelderstraße 75a bis 79a
  • Petrifelderstraße 91 bis 98
  • Pommergasse (zwischen Laudongasse und Starhemberggasse)
  • Resselgasse 16-24
  • Rettenbacher Straße 3c bis 3f
  • Seidenhofstraße 93-127
  • Steinriegelgasse
  • Stiftingbachweg
  • Straßganger Straße (zwischen Handelstraße und Villenstraße)
  • Thaddäus-Stammel-Straße 8-27
  • Thaddäus-Stammel-Straße 32 bis 38
  • Villenstraße
  • Wolkensteingasse

Kontakt

DIin Barbara Urban

Abteilung für Verkehrsplanung
Europaplatz 20 | 8020 Graz
Tel.: +43 316 872-2891
E-Mail: barbara.urban@stadt.graz.at

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