Wichtig zu wissen
Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Ausweis nicht.
Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch weiter den gelben „Internationalen Impfpass" Hunde, Katzen und Frettchen verwenden.
Notwendige Unterlagen
- eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung des Tieres
Die Kennzeichnung des Tieres soll nur mehr mit einem elektronischen Transponder erfolgen.
Für Reisen nach Irland, Großbritannien und Schweden gelten noch weitere Vorschriften, der EU-Heimtierausweis reicht hierfür alleine nicht.
In den EU-Heimtierausweis wird eingetragen:
- Der Halter des Tieres mit Adresse
- Name, Art, Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum (sofern vorhanden) und Haarkleid
- optional ein Foto des Tieres
- Mikrochipnummer und Datum der Implantation mit Implantationsstelle (bis zum Jahr 2011 reicht eine bereits vorhandene Tätowierung)
- Alle Impfungen mit Datum, Gültigkeit und der ermächtigte Tierarzt.