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Sozialfonds Graz hilft

Wichtig zu wissen

Der Sozialfonds „Graz hilft" ist eine freiwillige Leistung der Stadt ohne Rechtsanspruch. Ziel ist es, Menschen in Notsituationen rasch zu unterstützen.

Die Voraussetzungen für die Hilfeleistung sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz in Graz
  • Österreichische Staatsbürger:innen oder ausländische/staatenlose Personen, die zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind
  • Geringes Einkommen muss nachgewiesen werden
  • Nachgewiesene Notsituation
  • Gesetzliche Leistungen (zum Beispiel Sozialunterstützung, Leistungen nach dem Stmk. Behindertengesetz oder Arbeitslosengesetz) müssen vorab in Anspruch genommen werden
  • Studierende haben sich vor Antragstellung an die ÖH zu wenden

Grundsätzliche Ausschlussgründe sind:

  • Asylwerber:innen und andere Personen, denen nach betreuungsrechtlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Grundversorgung zusteht, ausgenommen Subsidiär Schutzberechtigte
  • Ausländische/staatenlose Personen, die nicht zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind
  • Innerhalb der letzten 12 Monate wurde bereits eine Zuwendung aus dem Sozialfonds „Graz hilft" bezogen

So funktioniert es + Formular

  1. Schicken Sie eine E-Mail an grazhilft@stadt.graz.at oder stellen Sie einen Online-Antrag
  2. Wir prüfen Ihren Fall
  3. Der Stadtsenat entscheidet bei Unterstützungen ab 1.500,00 Euro, bis 1.500,00 entscheidet das Sozialamt
  4. Die Auszahlung erfolgt je nach Dringlichkeit als Überweisung oder Barauszahlung.

Notwendige Unterlagen

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Aufenthaltstitel - wenn keine österreichische Staatsbürgerschaft vorhanden
  • Belege über die Notsituation
  • Einkommens-, Vermögensbelege des Haushaltes
    • Vollständiger Kontoauszug vom letzten Monat (aus diesem muss hervorgehen, wie hoch Miete, Strom, Heizung etc. sind, sowie wenn vorhanden, die Höhe von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld)
  • Belege über sonstige Unterstützungsleistungen
    • z.B. Sozialunterstützung, andere Unterstützungsfonds

Fristen und Termine

Ein erneuter Leistungsbezug ist erst wieder nach 12 Monaten möglich.

Kosten: Keine

Kontakt

Soziale Arbeit und Beratung
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6344
E-Mail: erwachsenensozialarbeit@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Erstberatung: Mo-Fr 8 bis 12.30 Uhr

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