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Umweltförderung Windelscheck

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für den Ankauf von waschbaren und wiederverwendbaren Windeln mit dem Ziel der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung sowie als Anreiz für die verstärkte Verwendung von Mehrwegprodukten.

Wichtig zu wissen

  • Pro Kind wird einmal ein Betrag von maximal 160 Euro für den Ankauf von waschbaren und wiederverwendbaren Windeln (Mehrwegausstattungen, ausgenommen Mullwindeln/Spucktücher) gefördert.
  • Rechnungen für Mehrwegwindeln müssen einem Einkaufswert von mindestens 100 Euro
  • Das Kind darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Das Förderungsansuchen muss spätestens 12 Monate nach Geburt des Kindes eingebracht werden.
  • Es gelten die Förderrichtlinien.

So funktioniert es

  • Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
  • Unvollständige Anträge gelten nach Ablauf einer Nachreichfrist von 3 Wochen als zurückgezogen.
  • Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen. 
  • Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden. 
  • Es ist das Antragsformular zu verwenden.

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular. 
  • Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
  • Rechnungen können grundsätzlich bis 12 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
  • Geburtsurkunde des Kindes.

Fristen und Termine

  • Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
  • Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
  • Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

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