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Graz stellt gleich!

Wir setzen uns intern und extern für die Gleichstellung von Frau und Mann ein.

Gemeinsam wollen wir Graz zur lebenswertesten Stadt Europas machen. Es ist daher unsere Aufgabe, bestehende Benachteiligungen abzubauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern konkret in allen Lebensbereichen und Politiken umzusetzen.

Denn: Frauenrechte sind Menschenrechte.

Wir setzen uns intern und extern für die Gleichstellung von Frau und Mann ein. © Pixabay/Gerd Altmann

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist gesetzlich verankert:

  • Vertrag über die Europäische Union (EU-V), Art 2: Die Werte, auf die sich die Union begründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

  • Bundesverfassungsgesetz (B-VG), Art. 7:
    • Abs. 1: Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
    • Abs. 2: Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.

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