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Ehrenamtsversicherung

Für freiwillige Helferinnen und Helfer

Symbol Ehrenamt
Symbol Ehrenamt

Wann kommt die Ehrenamtsversicherung in Graz zum Tragen?
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Tätige bietet Versicherungsschutz, wenn anderweitig kein entsprechender Versicherungsschutz besteht (Subsidiarität).

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz des ehrenamtlich Tätigen in Graz
  • Der Unfall eines ehrenamtlich Tätigen  oder die Schadenersatzforderung gegen einen ehrenamtlichen Tätigen resultiert nachweislich aus der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Der Nachweis der gegebenen Voraussetzungen ist vom ehrenamtlich Tätigen im Anlassfall zu erbringen
  • Irgendeine Art von Anmeldung ist ausdrücklich nicht notwendig

Weitergehende Informationen zu

  • Versicherungssummen
  • Selbstbehalte
  • Deckungsvoraussetzungen (z.B. die ehrenamtliche Tätigkeit muss außerhalb des eigenen Haushaltes erfolgen)
  • Ausschlüsse (z.B. im Rahmen der Unfallversicherung solche Unfälle, die sich bei oder infolge der Sportausübung ereignen)
  • Abgrenzung zwischen nicht gedeckter Nachbarschaftshilfe, die aus reiner Gefälligkeit und zur Kostenersparnis geleistet wird und der versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne des Allgemeinwohles

entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Für darüber hinaus weitergehende Informationen steht Ihnen der Versicherungsmakler Fuchs & Partner (FUP) und die Wiener Städtische zur Verfügung.

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