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Wohnsitz anmelden und ummelden, Meldezettel

Wichtig zu wissen

Falls Sie die ID Austria haben:

Als österreichische/r Staatsbürger:in nutzen Sie für die An- und Abmeldung Ihres Hauptwohnsitzes das "digitale Amt". Hier können Sie Ihre Wohnsitzmeldung online mit elektronischer Signatur erledigen. Alle Informationen dazu finden Sie im Internet unter oesterreich.gv.at.

Persönlich:
Für die An- und Abmeldung ihres Wohnsitzes ist eine Terminvereinbarung bei einer der Servicestellen der Stadt Graz erforderlich.

 

So funktioniert es + Formular

Anmeldung: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden. 

Zum Beispiel:

  • Beim erstmaligen Bezug einer Unterkunft in Graz
  • Nach einem Umzug innerhalb von Graz (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
  • Nach der Begründung eines weiteren Wohnsitzes (Neben- oder Zweitwohnsitz) in Graz

Wird ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet, kann der alte Hauptwohnsitz von der Meldeservicestelle gleich mit abgemeldet oder in einen weiteren Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden.

Meldezettel

Ausnahmen der Meldepflicht:

  • wenn sich der/die Unterkunftgeber:in oder die Hausverwaltung ändert.
  • wenn man bereits eine aufrechte Meldung in Österreich hat
    und nicht länger als zwei Monate bei Verwandten oder Bekannten unentgeltlich wohnt
    bzw. vorübergehend im Krankenhaus oder Pflegeheim ist.

Abmeldung: Die Abmeldung einer Unterkunft ist erforderlich, wenn ein Wohnsitz aufgegeben wird und sich die meldepflichtige Person nicht mehr anmeldet, z. B. Abmelden eines weiteren Wohnsitzes, bei Übersiedlung ins Ausland.
Bei einer gleichzeitigen Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Österreich, wird der "alte" Hauptwohnsitz von der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde abgemeldet oder auf Wunsch die Wohnsitzqualität geändert (Ummeldung).

Amtliche Abmeldung

Vollmacht: Die An- und Abmeldung kann auch von einer Vertrauensperson (Bot:in ohne Vollmacht) in jeder Servicestelle oder postalisch erledigt werden. Auch in diesen Fällen sind jedenfalls Originaldokumente oder beglaubigte Abschriften dieser Dokumente und ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel erforderlich.

Notwendige Unterlagen + Formular

  • Anmeldung: Meldezettelformular vollständig ausgefüllt und von den Unterkunftgeber:innen und Unterkunftnehmer:innen unterschrieben mitbringen
  • Abmeldung: Meldezettelformular ohne Unterschrift der Unterkunftgeber:innen
  • An- und Abmeldung: Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:
    • Identitätsdaten des (der) Meldepflichtige(n): Vor- und Familien- bzw. Nachnamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsbürgerschaft (z. B.: Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde)
    • Etwaige akademische Grade (z.B. Verleihungsurkunde)
    • Eventuell rechtskräftiger Obsorgebeschluss
    • Eventuell rechtskräftiger Beschluss über die Sachwalterschaft
  • Bei ausländischen Mitbürger:innen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument (z.B. Reisepass oder die Asylkarte) erforderlich
  • Ummeldung: Soll Ihr bisheriger Hauptwohnsitz als weiterer Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden (oder umgekehrt):
    • Ein weiterer aktueller Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von den Unterkunftgeber:innen und Unterkunftnehmer:innen unterschrieben mitbringen
    • Der "alte" Meldezettel der ursprünglichen Anmeldung an dieser Adresse ist nicht ausreichend.

Fristen + Termine

Anmeldung: Innerhalb von drei Tagen nach der tatsächlichen Unterkunftnahme (nicht nach Abschluss eines Mietvertrages)
Bei Neugeborenen: bis zu drei Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation

Abmeldung: binnen drei Tage vor Aufgabe der Unterkunft und bis spätestens drei Tage nach Aufgabe der Unterkunft

Online Terminvereinbarung für Ihren Besuch in einer Servicestelle der Stadt Graz.
Telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 316 872-6666 möglich.

Kosten: Keine

Kontakt

Servicestelle Andritzer Reichstraße 38
8045 Graz, Andritzer Reichsstraße 38
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Nur nach Terminvereinbarung.
Servicestelle Bahnhofgürtel 85
8020 Graz, Bahnhofgürtel 85
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Nur nach Terminvereinbarung.
Servicestelle Conrad-von Hötzendorf-Straße 104
8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 104
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Nur nach Terminvereinbarung.
Servicestelle Kärntner Straße 411
8054 Graz, Kärntner Straße 411
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Nur nach Terminvereinbarung.
Servicestelle Tummelplatz 9
8010 Graz, Tummelplatz 9
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Nur nach Terminvereinbarung.
Servicestelle St.-Peter-Hauptstraße 85
8042 Graz, St.-Peter-Hauptstraße 85
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Nur nach Terminvereinbarung.
Servicestelle Stiftingtalstraße 3
8010 Graz, Stiftingtalstraße 3
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Nur nach Terminvereinbarung.

Verfahrensablauf

Anmeldung:  Für jede Person im Haushalt muss ein eigenes Antragsformular (Meldezettelformular) ausgefüllt werden.

• Verantwortlich für die Anmeldung sind die Unterkunftnehmer:innen.
• Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden
• Besachwaltete Personen müssen von den Unterkunftgeber:innen bzw. Sachwalter:innen angemeldet werden.
• Nichtösterreichische Staatsbürger:innen: Die Bestimmungen des Aufenthaltsrechts müssen beachtet werden.

Abmeldung: Für jede abzumeldende Person muss ein eigenes Meldezettelformular ausgefüllt werden. Für die Abmeldung sind alte Meldezettel und Meldebestätigungen nicht erforderlich.

• Verantwortlich für die Abmeldung sind die Unterkunftnehmer:innen.
• Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten abgemeldet werden.
• Besachwaltete Menschen müssen von den Unterkunftgeber:innen bzw. Sachwalter:innen abgemeldet werden.

Amtliche Abmeldung

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Personen unrechtmäßig an einer Wohnadresse gemeldet sind (zB. Vormieter:in hat sich nicht abgemeldet) können Sie dies der Meldebehörde mitteilen. Bei begründetem Verdacht leitet die Meldebehörde ein Verfahren zur amtlichen Abmeldung ein.

Senden Sie uns hierfür bitte die Sachverhaltsdarstellung, die Ablichtung Ihres amtlichen Lichtbildausweises sowie sämtliche für diese Angelegenheit dienlichen Unterlagen an meldebehoerde@stadt.graz.at.

Sollten Sie keine Möglichkeit der digitalen Zusendung haben, steht Ihnen die Meldebehörde gerne telefonisch unter 0316/872-5151 beratend zur Verfügung.

Datenschutz - Amtliche Berichtigung des Melderegisters


Bürger:innenamt, Meldewesen
Schmiedgasse 26, 8011 Graz, Amtshaus, 3. Stock
Tel. +43 316 872-5114


Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer: +43 316 872-5151


Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr



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