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Stmk. Gleichbehandlungsgesetz

Schutz vor Diskriminierung

Als Stadt tragen wir Verantwortung für alle Bürger:innen. Das Steiermärkische Gleichbehandlungsgesetz schützt Sie vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung und sexueller Identität. 

Es soll den gleichen Zugang zu Bildung, Gesundheit, sozialen Dienstleistungen oder Wohnraum gewährleisten. Zudem fördert es die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst.

Details finden Sie im Landes-Gleichbehandlungsgesetz (L-GBG): 2023.

Wir setzen uns intern und extern für die Gleichstellung von Frau und Mann ein.

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