Wichtig zu wissen
Wenn eine Person stirbt, müssen AmtsärztInnen den sicheren Tod und die Todesursache feststellen. Die Meldung des Todesfalles kann auch durch das Bestattungsunternehmen erfolgen.
So müssen Sie vorgehen
Feststellung des Todes
Wenn Ärztin bzw. Arzt oder Rettung den Tod einer Person feststellen, muss der Tod dieser Person noch am Todestag bzw. am folgenden Werktag dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Diese Meldung kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Der Totenbeschauarzt des Gesundheitsamtes stellt anhand der eingetretenen Todeszeichen und mit Hilfe vorliegender Befunde die Todesursache fest.
Erst nach Ausstellung des Totenbeschauprotokolls darf der Leichnam bestattet werden.
Meldung eines Todesfalles/Ausstellung der Todesurkunde
Der Tod der Person ist am Todestag bzw. am folgenden Werktag auch beim BürgerInnenamt der Stadt Graz anzuzeigen. Diese Meldung kann ebenfalls durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Ausnahme
In Kranken- oder Pflegeanstalten meldet die Anstalt den Todesfall an.
Notwendige Unterlagen
Behandlungsschein der Hausärztin bzw. des Hausarztes, etwaige Krankenhausbefunde, Notarzt-Rettung-Einsatzprotokoll - sofern vorhanden.