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Anmeldung zur Tagesbetreuung an Schulen

Wichtig zu wissen

In 35 Volksschulen, 14 Mittelschulen und 1 Sonderschule (Übersicht) bietet die Städtische Tagesbetreuung eine Betreuung für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Freizeitteils der Nachmittagsbetreuung an der Schule an.

Neben der Betreuung beim gemeinsamen Mittagessen umfasst das Angebot auch die Begleitung der Kinder in der Freizeit am Nachmittag. Hier stehen vor allem Aktivitäten am Programm, die Spaß machen und die Bewegungsfreude sowie die Kreativität der Kinder und das Miteinander fördern.
Zusätzlich gibt es an den Schulen weitere Angebote von externen Vereinen mit unterschiedlichen Schwerpunkten (z.B. Theaterspiel, Englisch, Sport usw.).

Betreuungszeitraum: 1 - 5 Tage, je nach Standort bis maximal 18 Uhr.

An den Schulen gibt es unterschiedliche Formen der Nachmittagsbetreuung:

  • Ganztägige Schulform mit verschränkter Abfolge
    Verschränkte Form bedeutet, dass die Einheiten für Lern- und Freizeitstunden auf den ganzen Tag aufgeteilt sind und abwechselnd stattfinden. Das heißt, Ihr Kind muss von Unterrichtsbeginn bis mindestens 16 Uhr in der Schule sein und 5 Tage zur Tagesbetreuung angemeldet sein.
  • Ganztägige Schulform mit getrennter Abfolge
    Getrennte Abfolge bietet am Vormittag Unterricht, danach Mittagessen und am Nachmittag stehen die Einheiten für Lern- und Freizeitstunden auf dem Stundenplan. Die Lerneinheiten werden vom Lehrpersonal der Schule abgehalten. Grundsätzlich gilt auch hier die Anwesenheitspflicht bis mindestens 16 Uhr. 

Sollte Ihr Kind ein außerschulisches Angebot nutzen (Musikschule oder Sportkurse), kann es nach der Lernstunde abgeholt werden. Eine vorzeitige Abholung muss schriftlich mit der Schule vereinbart werden.

Wichtige Links:

So funktioniert die Anmeldung

Online-Termin
Online-Termin© achtzigzehn

Die Anmeldung zur Schulischen Tagesbetreuung findet im Zeitraum vom
12. bis 23. Jänner 2026 für Volksschulen und vom 23. Februar bis 6. März 2026 für Mittelschulen statt.

Achtung: Das Anmeldesystem hat sich geändert!
Haben Sie Ihr Kind für das laufende Schuljahr 2025/26 angemeldet, dann erhält Ihr Kind einen Fixplatz bis zum Ende der 4. Klasse Volksschule bzw. Ende der 4. Klasse Mittelschule. Ein erneutes Anmelden ist nicht notwendig

Das Online-Formular zur Anmeldung finden Sie hier!

TIPP: Die Anmeldung können Sie auch per Smartphone durchführen.

Nach der Anmeldung informieren wir Sie per E-Mail, wie hoch Ihre monatlichen Kosten sind.

Anmeldungen für das kommende Schuljahr 2026/2027 kann die Abteilung für Bildung und Integration nur dann berücksichtigen, wenn alle Elternbeiträge des Schuljahres 2025/2026 bezahlt wurden.

Fristen + Termine

Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2026/2027:
Volksschulen - 12. bis 23. Jänner 2026

Mittelschulen - 23. Februar bis 06. März 2026

Wenn Sie die Anmeldung erst später durchführen, können wir Ihnen keinen Betreuungsplatz mehr garantieren.

Zeitraum zur Berechnung der Elternbeiträge für das Schuljahr 2026/2027:
15. Mai bis 30. Juni 2026

Kosten

Die Höhe des Elternbeitrags ist sozial - nach dem Familien-Netto-Einkommen - gestaffelt. 

Tabellen über die Staffelung für das Schuljahr 2026/2027 für die Kosten des Betreuungsteils sowie für das Mittagessen an einzelnen Schulen finden Sie nachstehend:

Wenn Sie per Sepa-Lastschrift bezahlen möchten, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

SEPA-Lastschrift Städtische Tagesbetreuung

Förderung/Beitragsberechnung

Sie möchten eine Beitragsberechnung für das Betreuungsjahr 2026/2027 durchführen lassen?

Die Beitragsberechnung für das Kinderbetreuungsjahr 2026/2027 kann zwischen 15. Mai und 30. Juni 2026 durchgeführt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Persönlich in einer Servicestelle der Stadt Graz

  • Von Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung erhalten Sie die „Beitragsvorschreibung".
  • Kontrollieren Sie, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen haben.
  • Buchen Sie anschließend einen Termin in einer der Servicestellen der Stadt Graz:
  • Bringen Sie zum Termin Ihre vollständigen Unterlagen mit.

Werden die vollständigen Unterlagen zwischen dem 15. Mai und dem 30. Juni vorgelegt, dann bekommen Sie direkt am Service-Schalter die Auskunft über den zu bezahlenden Beitrag.

Werden die gesamten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass eine Beitragsreduzierung schon mit dem Betreuungsstart im September stattfindet. 

Online von zu Hause aus

Nachdem Sie die Beitragsvorschreibung von Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung erhalten haben, öffnen Sie den Link zur Online-Beitragsberechnung der Stadt Graz. Füllen Sie das digitale Formular aus. Mit Ihrer Zustimmung ruft die Abteilung für Bildung und Integration die nötigen Einkommensdaten direkt aus der Transparenzdatenbank des Bundes ab und berechnet den Beitrag für Sie.

Nach der Antragstellung erhalten Sie im Sommer eine E-Mail mit Ihrem berechneten Elternbeitrag.

Der Link zur Online-Beitragsberechnung steht von 15. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 zur Verfügung.


Unterjähriger Einstieg

Sie haben erst jetzt einen Betreuungsplatz erhalten? Sie können innerhalb von vier Wochen eine Beitragsberechnung in einer Servicestelle durchführen lassen. Bitte beachten Sie dabei die oben angeführte Vorgehensweise.

Für Eltern, die NUR eine Ermäßigung des Höchstbeitrages aufgrund der Mehrkinderregelung beantragen möchten, gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen (Beitragsvorschreibung mit dem Familienbeihilfenbescheid) elektronisch hochzuladen.
Ermäßigung für die schulische Tagesbetreuung (Achtung, für Kindergärten und Kinderkrippen nicht möglich!)

Möchten Sie, dass Ihr Einkommen und die Mehrkinderregelung berücksichtigt wird, dann müssen Sie in eine Servicestelle kommen.

Notwendige Unterlagen

Zum Ansuchen der Förderung/Beitragsberechnung:

  • Beitragsvorschreibung 2026/2027
  • Steuerpflichtiges Einkommen
    • Einkommenssteuerbescheid 2025/Arbeitnehmerveranlagung 2025 (Finanzamt)
    • Jahreslohnzettel (Arbeitgeber)
    • Alternativ: Versicherungsdatenauszug MIT Beitragsgrundlage (Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, etc.)
  • Sozialunterstützung StSUG (Mindestsicherung) Jahresübersicht des Vorjahres
  • Grundversorgung (Deckung Lebensunterhalt)
  • Erziehungsberechtigte sind Pflegeeltern (Pflegebescheid)
  • Unterhaltsvereinbarung/Scheidungsurteil
  • weitere Einkünfte und Unterlagen z.B.
    • Wochengeld
    • Kinderbetreuungsgeld
    • Arbeitslosengeld (AMS-Bezüge)
    • Notstandshilfe
  • Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-und Nicht-EWR-BürgerInnen), Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit erstmaliger Meldung des Hauptwohnsitzes in Graz nach dem 1. Jänner 2016 bringen bitte die unterzeichnete Integrationserklärung mit.

Wenn noch kein Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres vorhanden ist, dann einen Nachweis für:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Alternativ: Gewinn- und Verlustrechnung durch den/die Steuerberater:in)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit nicht endbesteuert
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte gemäß § 29 Einkommenssteuergesetz

Bringen Sie zum persönlichen Termin in einer Servicestelle Ihre vollständigen Unterlagen mit.

Für die Online-Beitragsberechnung benötigen Sie:

  • das Geburtsdatum Ihres Kindes
  • die PERS-ID Ihres Kindes (finden Sie auf der Beitragsvorschreibung oder Ihrem Betreuungsvertrag)
  • Ihren ID-Austria-Zugang

Wenn Unterlagen fehlen und die Berechnung nicht möglich ist, werden Sie von der Stadt Graz per E-Mail informiert. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer Servicestelle.

Änderungen bei der Tagesbetreuung

Wichtig: Änderungen und Abmeldungen der Betreuungstage während des Schuljahres sind ausschließlich bis 31. Jänner möglich und sind ab dem zweiten Semester wirksam. Dazu schicken Sie bitte das Änderungs- oder Abmeldungsformular per Mail an verrechnung@stb.graz.at.

Anmeldung verpasst

  • Sprechen Sie unbedingt mit der Schulleitung. 
  • Kontaktieren Sie unser Büro (office@stb.graz.at)
  • Wenn es noch freie Plätze gibt, sind Aufnahmen in Ausnahmefällen auch noch während des Schuljahres möglich! Zur Anmeldung für das laufende Schuljahr 2025/26 verwenden Sie dieses Formular Online-Formular.

Kontakt

Städtische Tagesbetreuung Graz GmbH
Keesgasse 6 Büro 11 Erdgeschoss
8010 Graz

Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 14 Uhr

Tel.: +43 316 872-7495

E-Mail: office@stb.graz.at

Online: Terminbuchung

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