Wichtig zu wissen
Wenn Sie Kinder im Alter von 0-3 Jahren haben, die von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden, gibt es eine Förderung der Stadt Graz für den monatlichen Beitrag. Die Höhe der Förderung hängt vom Familiennettoeinkommen sowie den in Anspruch genommenen Wochenstunden der Betreuung ab. Die Höhe der Förderung können Sie in der Fördertabelle einsehen.
Nähere Details zur Elternförderung bei der Betreuung durch Tagesmütter/-väter finden Sie in der Richtlinie des Gemeinderates.
So funktioniert es + Formular
Nähere Details zur Elternförderung bei der Betreuung durch Tagesmütter/-väter finden Sie in der Richtlinie des Gemeinderates.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: abi.tarifsystem@stadt.graz.at
Notwendige Unterlagen
- Jahreslohnzettel 2023 (bei unselbstständig Erwerbstätigen)
- Einkommenssteuerbescheid 2023 (bei selbstständig Erwerbstätigen)
- Arbeitslosenbezug, Kinderbetreuungsgeld, Pensionsauszahlungen, Studienbeihilfenbescheid, Mindestsicherung, Notstandshilfe etc. (bei Nicht-Erwerbstätigen)
Als Einkommensbegriff gilt das Nettoeinkommen inkl. der erhaltenen Unterhaltszahlungen für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, Provisionen und steuerpflichtigen Nebeneinkommen. Nicht zum Familieneinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld nach dem Bundes- oder Landesgesetz, nicht regelmäßig erhaltene Überstundenbezüge, Sonderzulagen, 13. und 14. Monatsbezug sowie Unterhaltsverpflichtungen, die an nicht haushaltszugehörige Angehörige zu leisten sind.
Wenn Sie alleinerziehend sind, brauchen Sie eine einvernehmliche Unterhaltsvereinbarung. Dazu müssen beide Eltern gemeinsam in das Amt für Jugend und Familie, Kaiserfeldgasse 17, 1. Stock gehen. Vereinbaren Sie bitte Ihren Termin: Tel.: +43 316 872-3123 oder +43 316 872-3164.
Kontakt
Abteilung für Bildung und Integration
Stabstelle Finanzen und Kontrolle
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7406
E-Mail: abi.tarifsystem@stadt.graz.at