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Alles Familie: Ihre Fragen, unsere Antworten

Alle Angebote für Kinder und Eltern im Überblick

Für jedes Alter das Richtige
Im Notfall
Kinderrechte
Besuchen Sie uns
Unsere Angebote
Ihr Anliegen ist nicht dabei?

Liebe Eltern,

Sie schlafen nachts genauso wenig wie Ihr Baby? Ihrem vierjährigen Mädchen schmeckt Gemüse nicht? Ihr zwölfjähriger Sohn pubertiert heftig und findet die Schule uncool? Sie suchen nach sinnvollen Freizeitangeboten für Ihr Kind?

Dann sind Sie bei uns richtig! Denn das und noch viel mehr ist Familie.

Unsere Fachkräfte beraten Sie gerne - zu allen Fragen rund um das Aufwachsen Ihres Kindes. Auf dieser Webseite haben wir unsere Angebote für Sie zusammengefasst. Nach dem Motto: Alles Familie, alles auf einen Blick.

Alles Familie, alles auf einen Blick

Für jedes Alter das Richtige

0 bis 1 Jahr
0 bis 1 Jahr
1 bis 6 Jahre
1 bis 6 Jahre
6 bis 10 Jahre
6 bis 10 Jahre
10 bis 14 Jahre
10 bis 14 Jahre
14 bis 18 Jahre
14 bis 18 Jahre
Für jedes Alter
Für jedes Alter

Kostenlose Geburtsvorbereitungskurse - wo?

Die Reihe „Ein guter Start in die Elternschaft" bietet Ihnen Wissenswertes rund um die Geburt.

Schauen Sie auf unsere Homepage Ein guter Start in die Elternschaft oder rufen Sie beim Ärztlichen Dienst an.

E-Mail: aerztlicherdienst.jugendundfamilie@stadt.graz.at

Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Wo finde ich kostenlose Vorträge für Eltern mit Babys und Kleinkindern?

Alle unsere Kurse und Vorträge sind kostenlos. Themen in den Kursen sind z. B. Kinderkrankheiten, Essen, Schlafen, Sprachentwicklung, Zahngesundheit und viele andere.

Für die Vorträge im Familien.Kompetenz.Zentrum. melden Sie sich bitte an: Kontakt Anmeldung.

Nähere Infos finden Sie hier:

Gibt es ein Willkommensgeschenk der Stadt Graz für mein Baby?

Bei einem persönlichen Gespräch überreichen wir allen Grazer Eltern von Neugeborenen ein Geschenk, nämlich eine Dokumentenmappe mit wichtigen Informationen rund ums Baby. Davor erhalten Sie einen Brief mit der Post, bitte vereinbaren Sie für die Übergabe des Geschenks einen Termin mit uns. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Alle Infos finden Sie hier: Willkommen_in_Graz

Wie komme ich zu den 50 Euro Graz-Gutscheinen für mein Kind?

Für Gutschein Nummer 1 kommen Sie mit Ihrem Baby und dem Eltern-Kind-Pass (ehemals: Mutter-Kind-Pass) in eine Elternberatung. Dort können Sie eine kostenlose Beratung vor Ort nutzen und erhalten einen ersten Stempel in den Klein hat's fein-Sammelpass. Mit diesem Stempel erhalten Sie den Gutschein in der Kaiserfeldgasse 25.

Für Gutschein Nummer 2 müssen Sie weitere Stempel beim Besuch verschiedener Elternberatungsangebote sammeln. Wenn Sie uns den vollen Klein hat's fein-Sammelpass zeigen, erhalten Sie den Gutschein im Ärztlichen Dienst in der Keesgasse 6 im 2. Stock.

Alle Infos finden Sie hier:

Willkommen in Graz

Was ist „Klein hat's fein“?

Die ersten Lebensjahre Ihres Kindes sind für die Entwicklung entscheidend. Mit vielen Angeboten und Hilfen begleiten wir Sie auf diesem Weg. „Klein hat's fein" bietet Grazer Familien mit Kindern bis 3 ½ Jahren kostenlose Vorträge, Kurse, Beratung, Information und Austausch. Wann immer Eltern ein Angebot besuchen, können sie Stempel sammeln. Für den vollen Stempelpass erhalten Sie, einmal für jedes Kind, Graz-Gutscheine im Wert von 50 Euro.

Hier erfahren Sie mehr: Klein hat's fein-Sammelpass

„Klein hat's fein“ - muss ich mich für Kurse und Vorträge anmelden?

Für einige Kurse und Vorträge müssen Sie sich anmelden. Welche das sind, erfahren Sie bei den jeweiligen Angeboten: Klein hat's fein-Sammelpass

Ich will, dass sich mein Baby gut entwickelt. Wo bekomme ich Infos?

Besuchen Sie einen unserer Kurse bzw. Vorträge von "Klein hat's fein".  

Damit sammeln Sie auch Stempel, die Sie dann in einen Graz Gutschein im Wert von 50 Euro einlösen können.

Klein hat´s fein: Wir werden das Kind schon schaukeln, hat Klaus immer gesagt. Worauf es dabei wirklich ankommt, hat ihm sein Kumpel Thomas  neulich beim Babytreff verraten ...

Wo kann ich das Bäumchen für mein Baby abholen?

Die Stadt Graz schenkt allen Neugeborenen einen Baum. Suchen Sie sich Ihren Baum selbst aus. Die Termine und den Ort erfahren Sie unter der Telefonnummer +43 316 872-3131 oder auf unserer Homepage: Ein Bäumchen für alle Neugeborenen

Ich bin mit meinem Baby überfordert - wo bekomme ich Hilfe?

Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot in der Kinder- und Jugendhilfe! Kontaktieren Sie Ihre zuständige Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter. Alle Telefonnummern finden Sie hier: Familiensozialarbeit

Sie hatten bisher noch keinen Kontakt mit einer Sozialarbeiterin, einem Sozialarbeiter? Dann wählen Sie +43 316 872-3131. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wo bekomme ich kostengünstige Grundausstattung für mein Baby (Kinderwagen ...)?

Ihre Sozialarbeiterin, Ihr Sozialarbeiter hilft Ihnen gerne mit Informationen und praktischen Tipps weiter.

Alle Telefonnummern finden Sie hier: Familiensozialarbeit
Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Mein Baby schreit viel. Wer kann mir helfen?

Kommen Sie in eine unserer 15 Elternberatungen. Dort bekommen Sie Hilfe und Unterstützung von Ärzt:innen, Sozialarbeiter:innen und unserem gesamten Team. Sie lernen dort auch andere Eltern kennen und können Erfahrungen mit ihnen austauschen. Eine Elternberatung ist bestimmt auch in Ihrer Nähe: Elternberatung

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an und wir helfen Ihnen gerne weiter: Kontakt Ärztlicher Dienst.

PS: Bei Fieber, Durchfall, starkem Erbrechen oder Verdacht auf ansteckendem Hautausschlag gehen Sie bitte mit Ihrem Kind zu Ihrer Kinderärztin, zu Ihrem Kinderarzt.

Mein Baby schläft nicht. Wo bekomme ich kostenlose Hilfe?

Sie denken, dass Ihr Kind schlecht schläft? Mit dieser Sorge sind Sie nicht allein - und wir können Ihnen helfen.
Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Schlafberatung unter +43 316 872-4623.
Alle Infos, wenn es Probleme beim Schlafen gibt, finden Sie hier - mit Videos: Beratung bei Schlafproblemen

Schlafberatung: Julia liebt ihre Tochter Laura. Aber wenn sie die ganze Nacht schreit, ist das nicht immer einfach auszuhalten. Zum Glück weiß Julia, wen sie anruft, wenn sie nicht mehr kann ...

Elternberatung - was erwartet mich dort?

Nach der Geburt und in den ersten Lebensmonaten eines Kindes haben Eltern viele Fragen. Damit sind Sie bei uns richtig! In unseren Elternberatungen bekommen Sie Hilfe und Unterstützung von Ärzt:innen, Sozialarbeiter:innen und unserem gesamten Team für sich und Ihr Baby / Kleinkind. Sie lernen dort auch andere Eltern kennen und können Erfahrungen mit ihnen austauschen. Alle Infos finden Sie hier: Elternberatung

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an: +43 316 872-4623

PS: Bei Fieber, Durchfall, starkem Erbrechen oder Verdacht auf ansteckendem Hautausschlag gehen Sie bitte mit Ihrem Kind zu Ihrer Kinderärztin, zu Ihrem Kinderarzt.

Stillen - wo bekomme ich Unterstützung, wenn nicht alles klappt?

In einer unserer 15 Elternberatungen. Sie und Ihr Baby / Kind sind dort herzlich willkommen -  ab der Geburt Ihres Kindes können Sie dieses Angebot nutzen. Hier erfahren Sie Wichtiges rund ums Stillen, die Ernährung und Gewichtszunahme, aber auch die Babymassage, das richtige Tragetuch und vieles mehr. Alle Infos finden Sie hier:

PS: Bei Fieber, Durchfall, starkem Erbrechen oder Verdacht auf ansteckendem Hautausschlag gehen Sie bitte mit Ihrem Kind zu Ihrer Kinderärztin, zu Ihrem Kinderarzt.

Wieviel muss mein Baby in einer Woche zunehmen?

Das hängt hauptsächlich vom Alter Ihres Kindes ab. Eine persönliche Beratung erhalten Sie in unserer Elternberatung. Kommen Sie gerne mit Ihrem Baby in eine der 15 Elternberatungen, dort erfahren Sie auch, welche Zusatzangebote es für Sie in der Elternberatung gibt. 

PS: Bei Fieber, Durchfall, starkem Erbrechen oder Verdacht auf ansteckendem Hautausschlag gehen Sie bitte mit Ihrem Kind zu Ihrer Kinderärztin, zu Ihrem Kinderarzt.

Beikost - ab wann soll ich damit beginnen?

Im 5. bis 6. Lebensmonat. Genauere Informationen erhalten Sie in den Elternberatungen, im Vortrag "Baby, Brei und Co" sowie in der Ernährungsmedizinischen Beratung.

Wo finde ich Angebote für Grazer Familien mit Kindern?

In der Datenbank family@graz finden Sie zahlreiche Angebote mit einfacher Suchfunktion: kostenlose medizinische Beratung, Tipps zu allen Fragen rund um die Gesundheit und die Erziehung Ihres Babys, Möglichkeiten andere Eltern zu treffen, Stillberatung, Ergotherapeutische Beratung, Logopädische Beratung, etc.

Mein Kind ist krank.

Wann muss ich mit meinem Kind zur Kinderärztin, zum Kinderarzt oder ins Krankenhaus gehen?

Immer, wenn Sie sich Sorgen um Ihr Kind machen und ...

  • Ihr Kind Fieber von mehr als 38,5 Grad hat.
  • wenn es nicht mehr isst und trinkt.
  • wenn es sehr müde wirkt und nicht mehr spielen möchte.
  • wenn das Baby lange und ausdauernd weint.
  • wenn es nicht ansprechbar ist.
  • wenn es schwer aufzuwecken ist.
  • wenn Ihr Kind Durchfall und Erbrechen hat.
  • wenn es einen starken Husten hat.
  • wenn Sie denken, dass Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat. 
  • wenn es aus größerer Höhe (Bett, Wickeltisch) auf den Boden gefallen ist.
  • wenn Ihr Kind größere, blutende Wunden hat.

Kinderärztin/Kinderarzt: Wohin wende ich mich im Notfall?

Ärztinnen- und Ärztesuche der Ärztekammer Steiermark 

Bereitschaftsdienst : Ärztekammer Steiermark

Notfallambulanz der Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde: +43 316 385- 82636

Ärztenotdienst: Die diensthabenden Ordinationen finden Sie hier: https://ordinationen.st

Eine pädiatrische Telefonberatung an Wochenenden und Feiertagen erhalten Sie über das Gesundheitstelefon 1450

Babymassage - ab welchem Alter kann ich mit meinem Baby kommen?

Ist Ihr Baby 8 Wochen alt oder älter, können Sie zur Babymassage kommen. Bitte bringen Sie ein Babymassageöl mit. Nähere Infos finden Sie hier: Babymassage

Schnuller - welcher ist für mein Baby richtig?

Der Schnuller soll möglichst klein und flach sein: Der Schnuller-Hals so dünn wie möglich, damit er keine Zahnfehlstellungen verursacht. Der Schnuller soll nicht mitwachsen - kaufen Sie also keine größeren. Bieten Sie Ihrem Kind den Schnuller möglichst wenig an, zum Beispiel nur am Abend zum Einschlafen oder für den Mittagsschlaf. Sobald Ihr Kind schläft, entfernen Sie den Schnuller. Wenn Ihr Kind tagsüber mit Ihnen spricht, sollte es keinen Schnuller im Mund haben. Tipp: Verwenden Sie keine Schnuller-Kette, damit Ihr Kind nicht jederzeit selbst den Schnuller in den Mund stecken kann.

Zähne putzen - ab welchem Alter darf ich meinem Kind die Zähne putzen?

Ab dem ersten Zahn!

Besuchen Sie dazu unsere kostenlosen Vorträge, informieren Sie sich in den Elternberatungen und bei den Angeboten zur Zahngesundheit.

Wann muss mein Kind zu sprechen beginnen?

Das ist von Kind zu Kind unterschiedlich - manche Kinder beginnen früher zu sprechen, andere später.

Persönliche Beratung erhalten Sie in allen Elternberatungen und bei den Logopädinnen des Ärztlichen Dienstes.

Mein Kind kann einige „Buchstaben“ nicht aussprechen.

Wenden Sie sich an die Logopädinnen im Ärztlichen Dienst. Sie bieten Untersuchungen und Beratungen direkt im Amt und auch in den städtischen Kindergärten an. Vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Logopädie - was ist das? 
Logopädie ist eine Therapie, die Menschen hilft, besser zu sprechen, zu hören, zu schlucken oder ihre Stimme zu benutzen. Im Alter von 1 bis 6 Jahren ist Logopädie besonders wichtig, weil Kinder in dieser Zeit viel über Sprache lernen. Sie fangen an, sich auszudrücken und mit anderen zu sprechen.

Mein 3-jähiges Kind spricht noch keine Sätze. Muss ich mir Sorgen machen?

Ihr Kind versteht Sie nicht? Oder es will nicht sprechen? Oder Ihr Kind spricht undeutlich - andere Menschen verstehen Ihr Kind nicht?

Kommen Sie gerne mit Ihrem Kind zu uns: Die Logopädinnen im Ärztlichen Dienst bieten Untersuchungen und Beratungen in den städtischen Kindergärten an oder auch direkt im Amt - dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Mein Kind hat ständig den Mund offen. Wo bekomme ich Hilfe?

Wenden Sie sich an die Logopädinnen im Ärztlichen Dienst. Sie bieten Untersuchungen und Beratungen direkt im Amt und auch in den städtischen Kindergärten an. Vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Angebote für Eltern mit Kleinkindern - welche gibt es in meiner Nähe?

Möchten Sie andere Eltern kennenlernen? Ihre Erfahrungen zum Familienalltag in einer unbeschwerten Atmosphäre austauschen? Gemeinsam etwas unternehmen? Tipps und Infos für ein gelingendes Familienleben bekommen?

Einer unserer Elterntreffs ist bestimmt in Ihrer Nähe!

Zahlreiche andere Angebote für Eltern und Familien finden Sie auf family@graz.

Mein Kind macht mit 5 Jahren immer noch ins Bett. Wer könnte helfen?

Kommen Sie zu uns, wenn Ihr Kind in diesem Alten immer noch Bettnässer ist.

Ein Gespräch mit unseren Mitarbeiter:innen in der Kinder- und Jugendhilfe, zum Beispiel mit einem Sozialarbeiter, einer Psychologin oder einer Ärztin kann Ihnen bestimmt weiterhelfen. Oder werfen Sie einen Blick in das Beratungsangebot des Familien.Kompetenz.Zentrums.: Bestimmt ist was Passendes für Sie dabei.

Mehr erfahren: Elterncoaching und Erziehungsberatung

Wie kann ich meinem Kind den Schnuller abgewöhnen?

Kommen Sie zu uns! Wenn Ihr Kind den Schnuller zu lange verwendet, könnte es zu Fehlstellungen der Zähne kommen, auch kann sich das zu späte Entwöhnen des Schnullers negativ auf die Sprachentwicklung auswirken.

Ein Gespräch mit unseren Mitarbeiter:innen, zum Beispiel mit einer Logopädin, einer Psychologin oder einer Ärztin kann Ihnen bestimmt weiterhelfen. Oder werfen Sie einen Blick in das Beratungsangebot des Familien.Kompetenz.Zentrums.: Bestimmt ist was Passendes für Sie dabei.

Trotzphase - mein Kind tobt, sobald ich „nein" sage. Was kann ich tun?

Mit etwa zwei Jahren beginnen Kinder, ihren eigenen Willen zu entwickeln. Diese sogenannte Trotzphase kann in einigen Fällen bis zum 6. Lebensjahr anhalten und ist für die Entwicklung Ihres Kindes wichtig.

Kinder lernen in dieser Zeit, ihre eigenen Interessen zu benennen und durchzusetzen. Sie müssen allerdings auch lernen, mit negativen Gefühlen, Stress und Frustration umzugehen. Und das macht diese Phase für Eltern manchmal anstrengend.

Sie haben in Momenten der Trotzphase Ihres Kindes das Gefühl, Sie wissen nicht weiter? Kommen Sie zu uns! 
Ein Gespräch mit unseren Mitarbeiter:innen in der Kinder- und Jugendhilfe, zum Beispiel mit einem Sozialarbeiter, einer Psychologin oder einer Ärztin kann Ihnen bestimmt weiterhelfen. Oder werfen Sie einen Blick in das Beratungsangebot des Familien.Kompetenz.Zentrums.: Bestimmt ist was Passendes für Sie dabei.

Muss mein Kind mit 6 Jahren in die Schule gehen?

Wenn Ihr Kind vor dem 1. September des kommenden Schuljahres sechs Jahre alt wird, dann melden Sie bitte Ihr Kind in der Volksschule an. In der Schule bekommen Sie dann alle Informationen rund um die Schulreife. Eventuell folgt eine ärztliche Untersuchung kurz vor dem Schulbeginn - mehr dazu von Ihrer zuständigen Schule.

Sie wollen eine Übersicht über die gesamte Grazer Bildungslandschaft mit ihren zahlreichen Wegen von Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Volksschule, Mittelschule bis zu den Höheren Schulen? Dazu gibt es eine kompakte Broschüre.

Paul liebt Fußball – und seine Mama. Sie bringt ihn zu jedem Spiel und feuert ihn an. Seit die beiden alleine leben, sind sie ein richtig gutes Team geworden ...

Mein älteres Kind ist eifersüchtig auf das Baby.

Ein Geschwisterchen zu bekommen - das ist ein großes und einschneidendes Ereignis für ein Kind, plötzlich ändert sich die Situation für alle in der Familie. Was können Sie tun, wenn Ihr älteres Kind eifersüchtig oder gar aggressiv reagiert? Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot in der Kinder- und Jugendhilfe! Kontaktieren Sie Ihre zuständige Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter. Alle Telefonnummern finden Sie hier: Familiensozialarbeit. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Auch im Familien.Kompetenz.Zentrum. finden Sie Ansprechpartner:innen für Ihre neue Familiensituation.

Elternberatung: Lilo und Stefan sind Eltern geworden. Das ist aufregend. Und anstrengend. Wenn sie sich nicht sicher sind, was für Lotte das Beste ist, sind sie froh, einfach nachfragen zu können ...

Schulärztin - warum wird mein Kind in der Schule untersucht?

Schulärzt:innen stehen der Schulleitung, den Lehrkräften und der ganzen Schulcommunity in gesundheitlichen Fragen beratend zur Seite. Sie führen jährliche Untersuchungen aller Schülerinnen und Schüler durch und begleiten die Kinder in deren Entwicklung oft über viele Jahre. Sie sind Schnittstelle zwischen Kind, Eltern, Schule, schulischen Beratungssystemen und anderen Einrichtungen.

Nähere Infos finden Sie hier:

Ist die schulärztliche Untersuchung Pflicht?

Ja, die schulärtzliche Untersuchung ist in Österreich gesetzlich festgeschrieben. Eine Ersatzuntersuchung durch andere Ärztinnen oder Ärzte ist nicht möglich.

Wo steht das geschrieben? Die Schuluntersuchungen sind gemäß §66 SchuG (2) für jede Schülerin und jeden Schüler in Österreich verpflichtend, unabhängig vom Schultyp und Alter der Schülerin, des Schülers. Diese Untersuchung dient nicht nur dem Schutz der Gesundheit sowie der Sicherheit jeder einzelnen Schülerin, jedes einzelnen Schülers, sondern auch dem kollektiven Schutz aller anderen Personen an der Schule (z.B. vor übertragbaren Krankheiten). Die Schuluntersuchung ist von der Schulärztin oder dem Schularzt selbst und direkt an der Schule durchzuführen. Den Erziehungsberechtigten ist es jedenfalls gestattet, bei der Untersuchung anwesend zu sein. Im Falle einer Verweigerung der Schuluntersuchung durch die Erziehungsberechtigten, sind diese nachweislich über die Rechtslage aufzuklären. Sollten die Eltern trotz Aufklärung weiterhin die schulärztliche Untersuchung ablehnen, hat eine Meldung an die Bildungsdirektion (Abteilung Präs 6 Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst) sowie an den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu erfolgen. darauf sind die Eltern vor der Meldung hinzuweisen.

Der ganze Gesetzestext findet sich hier: Schulunterrichtsgesetz § 66

Dürfen Eltern bei der schulärztlichen Untersuchung dabei sein?

Ja. Bitte informieren Sie die Direktion Ihrer Schule, dass Sie bei der Untersuchung anwesend sein möchten, damit es für Sie zu möglichst wenig Wartezeit kommt.

Was muss ich vor der Schuluntersuchung meines Kindes machen?

Vor der Untersuchung erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie bitte Ihrem Kind ausgefüllt mitgeben und wir benötigen den Impfpass Ihres Kindes. Bei der Untersuchung in der ersten Klasse Volksschule brauchen wir auch den Mutter-Kind-Pass (bzw. Eltern-Kind-Pass). Für eine optimale Beratung ist es wichtig, dass Sie den Fragebogen vollständig ausfüllen!

Wie erfahre ich, was bei der Schuluntersuchung festgestellt wurde?

Nach jeder Untersuchung bekommt Ihr Kind eine Mitteilung. Dort finden Sie wesentliche Informationen, zum Beispiel: welche weiteren Untersuchungen empfohlen werden.

Wohin kann ich mich bei Fragen zur Schuluntersuchung wenden?

An die Schulärztin Ihres Kindes. Wie machen Sie das? Auf jeder Mitteilung zur Schuluntersuchung finden Sie einen Zahlencode und die Telefonnummer des Ärztlichen Dienstes. Den Zahlencode müssen Sie beim Anruf aus Datenschutzgründen nennen. Die zuständige Schulärztin beantwortet Ihnen Ihre Fragen so rasch wie möglich.

Wo findet die schulärztliche Untersuchung statt?

Die Untersuchungen finden in der Schule Ihres Kindes statt, nur in Ausnahmefällen in den Untersuchungsräumen des Ärztlichen Dienstes.

Werden Hörtest und Sehtest von einer Ärztin durchgeführt?

Beide Tests werden von einer speziell geschulten Mitarbeiterin durchgeführt. Die Schulärztin steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Übergewicht - wächst es sich aus?

Nein. Hat Ihr Kind Übergewicht, bekommen Sie bei uns in der kostenlosen Beratung viele wertvolle Tipps und Hilfestellungen rund ums Essen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Haltungsturnen - wie kann ich mein Kind anmelden?

In vielen Grazer Pflichtschulen gibt es dieses kostenlose Angebot. Fragen Sie in der Direktion oder bei der zuständigen Schulärztin nach.

Hier erfahren Sie mehr: Haltungsturnen

Wo gibt es kostenlose Lernunterstützung?

Fragen Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter, wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Lernangeboten in Graz. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Oder Sie schauen sich bei den Angeboten in Graz um: Die Caritas betreibt an verschiedenen Standorten sogenannte Lerncafes bzw. Lerntreffs für 6- bis 15jährige und Lernbars für 12- bis 21jährige.
Das Rote Kreuz bietet Lernhäuser an.

Mein Kind rauft und streitet sich viel.

Ihr Kind ist oft im Konflikt mit anderen Kindern in der Schule oder am Spielplatz? 
Raufen und Rangeln hilft Kindern, ihre sozialen und emotionalen Kompetenzen zu entwickeln. Sie lernen dabei, Regeln zu akzeptieren, Rücksicht zu nehmen und Konflikte auch friedlich zu lösen. Sie können als Mama und Papa Ihr Kind dabei bestärken, Konflikte dem Alter entsprechend selbst zu lösen.

Geht das Raufen Ihres Kindes über das spielerische Rangeln hinaus? Vielleicht gibt es einschneidende Ereignisse, die dieses Verhalten auslösen können. Kontaktieren Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Auch im Familien.Kompetenz.Zentrum. finden Sie zahlreiche Gruppen-Angebote für Eltern sowie Beratung.

Wie lange darf ich mein Kind alleine daheim oder im Hof spielen lassen?

Das ist nicht so leicht zu beantworten. Grundsätzlich haben Eltern die Aufsichtspflicht für ihre Kinder bis zum 18. Geburtstag. Aufsichtspflicht bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten darauf zu achten haben, dass dem Kind nichts passiert, weder körperlich noch seelisch. Je älter Ihr Kind wird, desto weniger eng dürfen Sie die Aufsichtspflicht anwenden. Wichtig ist: Ihre Aufsichtspflicht orientiert sich immer am Alter und an der Entwicklung Ihres Kindes.

Eine gute Zusammenfassung dazu finden Sie hier: Kind - allein zuhaus

Ich glaube, mein Kind leidet an Autismus / ADHS.

Kontaktieren Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter, wir beraten und unterstützen Sie gerne und vermitteln Ihnen bei Bedarf weitere Ansprechpartner:innen. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Weiters können Sie sich an die Schulärzt:innen wenden bzw. an die zuständige Ärztin in den städtischen Krippen und Kindergärten.

Auch im Familien.Kompetenz.Zentrum. finden Sie Angebote und Beratung für Eltern mit autistischen Kindern oder Kindern, die ADHS haben.

Mehr erfahren: Ärztlicher Dienst in Kindergärten, Schulen und Horten

Johanna liebt Comics und Superhelden. Ihr Papa ist auch so einer:  Er erzählt die besten Gute-Nacht-Geschichten, tanzt mit Johanna und ist jeden Tag für sie da ...

Wie lange darf mein Kind alleine unterwegs sein?

Die Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche sind im Steiermärkischen Jugendgesetz geregelt: Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Kinder in der Zeit von 5 bis 23 Uhr ohne Begleitperson unterwegs sein. Mehr erfahren: Informationen zum Jugendschutz 

Wichtig: Als Eltern(teil) können Sie auch „strengere", also weniger lange Ausgehzeiten für Ihr Kind vorgeben. Als Mama oder Papa können Sie am besten einschätzen, was für Ihr Kind richtig ist.

Mein Kind wird gemobbt - was kann ich tun?

Ihr Kind wird von anderen Kindern in der Schule oder am Spielplatz verspottet? Sie haben das Gefühl, dass Ihr Kind von anderen Kindern schlechtgemacht wird und sich nicht zu wehren weiß?

Kontaktieren Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131

Auch im Familien.Kompetenz.Zentrum.  finden Sie zahlreiche Angebote für Eltern sowie Elterncoaching. Auch die Schulärztin Ihres Kindes ist eine gute erste Ansprechperson, die Kontaktdaten finden Sie hier: Ärztlicher Dienst. Sollte Ihnen die Schulärztin namentlich nicht bekannt sein, bitte im Sekretariat (Tel.: +43 316 872-4622) nachfragen.

Hier erfahren Sie mehr:

Wo gibt es kostenlose Lernunterstützung?

Oft tun sich Kinder in einigen Gegenständen schwer in der Schule. Fragen Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter, wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Lernangeboten in Graz. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Oder kommen Sie mit Ihrem Kind in den offenen Lerntreff bei uns im Amt in der Kaiserfeldgasse 25.
Oder Sie schauen sich bei den Angeboten in Graz um: Die Caritas betreibt an verschiedenen Standorten sogenannte Lerncafes bzw. Lerntreffs für 6- bis 15jährige und Lernbars für 12- bis 21jährige.
Das Rote Kreuz bietet Lernhäuser an.

Wie selbstständig sollte mein Kind sein?

Ihr Kind wirkt noch sehr unselbständig? Traut sich alleine nicht viel zu? Braucht Sie als Mama, Papa im Alltag noch sehr oft? Sie fragen sich: Wie kann ich die Selbstständigkeit meines Kindes fördern?

Kontaktieren Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Auch im Familien.Kompetenz.Zentrum. finden Sie zahlreiche Angebote für Eltern sowie Elterncoaching.

Meine Tochter sieht sich als Junge. Mein Sohn sieht sich als Mädchen. Ist das normal?

Suchen Sie das offene und wertschätzende Gespräch mit Ihrem Kind. Begegnen Sie den Gedanken und Beweggründen Ihres Kindes mit viel Neugier und Interesse. Und holen Sie sich gerne Unterstützung und Beratung zu Ihrer familiären Situation bei Ihrer Sozialarbeiterin, Ihrem Sozialarbeiter. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Auch im Familien.Kompetenz.Zentrum. finden Sie zahlreiche Angebote für Eltern sowie Beratung für Eltern. Auch die Schulärztin Ihres Kindes ist eine gute erste Ansprechperson, die Kontaktdaten finden Sie hier: Ärztlicher Dienst. Sollte Ihnen die Schulärztin namentlich nicht bekannt sein, bitte im Sekretariat (Tel.: +43 316 872-4622) nachfragen.

Mein Kind ist mit den falschen Freunden unterwegs. Was kann ich tun?

Fragen Sie bei Ihrem Kind mit Interesse nach, was ihm / ihr an den Freunden wichtig ist. Zeigen Sie Interesse für die Freunde, Freundinnen Ihres Kindes. Holen Sie sich bei Bedarf auch Unterstützung und Beratung bei Ihrer Sozialarbeiterin, Ihrem Sozialarbeiter. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Auch im Familien.Kompetenz.Zentrum. finden Sie zahlreiche Angebote für Eltern sowie Beratung für Eltern.

Wie kann ich mein Kind dazu motivieren, positive Zeit mit der Familie zu verbringen?

Was braucht Ihr Kind, damit es gerne Zeit mit der Familie verbringt? Fragen Sie mit Neugier und Interesse nach und planen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Familienzeit.

Holen Sie sich bei Bedarf auch Unterstützung und Beratung bei Ihrer Sozialarbeiterin, Ihrem Sozialarbeiter. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Auch im Familien.Kompetenz.Zentrum. finden Sie zahlreiche Angebote sowie Beratung für Eltern.

Meine Tochter, mein Sohn und ich haben oft Streit über Rechte, Pflichten und Freiheiten von Jugendlichen.

Die altersgemäßen Rechte, Pflichten und Freiheiten von Kindern und Jugendlichen sind gesetzlich geregelt, sie sind aber ebenso ein wichtiger Baustein für Persönlichkeitsentwicklung und bringen damit große Verantwortung für die  Jugendlichen mit sich. Kontaktieren Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter, wir beraten und unterstützen Sie gerne, wie Sie Ihren Kindern einen altersgemäßen Freiraum gewähren und gleichzeitig die Grenzen der Freiheiten festlegen können. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Auch im Familien.Kompetenz.Zentrum. finden Sie Beratung und Unterstützung in diesen Fragen.

Mehr erfahren: Informationen zum Jugendschutz

Viktoria ist von allem ein bisschen. Sie ist ein bisschen Österreich wie Papa, ein bisschen  Senegal wie Mama und dann ist sie noch ein bisschen frech. Woher sie das wohl hat? ...

Ich glaube, meine Tochter, mein Sohn nimmt Drogen.

Sie beobachten, dass Ihr Kind sich immer mehr zurückzieht? Mit Ihnen nicht mehr redet? Sie haben den Verdacht, dass Ihr Kind Drogen nimmt?

Kommen Sie zur Beratung in die Kinder- und Jugendhilfe. Kontaktieren Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter, wir unterstützen Sie gerne und vermitteln Sie auch an Beratungsstellen im Bereich Sucht weiter. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Auch die Schulärztin Ihres Kindes ist eine gute erste Ansprechperson, die Kontaktdaten finden Sie hier: Ärztlicher Dienst. Sollte Ihnen die Schulärztin namentlich nicht bekannt sein, bitte im Sekretariat (Tel.: +43 316 872-4622) nachfragen.

Meine Tochter, mein Sohn ritzt sich bzw. verletzt sich selbst und ist depressiv.

Sie machen sich Sorgen, weil sich Ihr Kind selbst verletzt? Sie beobachten auch, dass Ihr Kind jegliche Ausbildung verweigert oder keine Perspektiven für die Zukunft sieht?

Kommen Sie zur Beratung in die Kinder- und Jugendhilfe. Kontaktieren Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter, wir unterstützen Sie gerne und vermitteln Sie auch an Beratungsstellen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Auch die Schulärztin Ihres Kindes ist eine gute erste Ansprechperson, die Kontaktdaten finden Sie hier: Ärztlicher Dienst. Sollte Ihnen die Schulärztin namentlich nicht bekannt sein, bitte im Sekretariat (Tel.: +43 316 872-4622) nachfragen.

Mein Sohn, meine Tochter ist mir gegenüber aggressiv.

Sie fühlen sich im Umgang mit Ihrem Kind überfordert? Sie wissen nicht mehr weiter? Sie können mit Ihrem Kind nicht mehr normal reden - und wollen was tun dagegen?

Kontaktieren Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Auch im Familien.Kompetenz.Zentrum. finden Sie zahlreiche Angebote für Eltern wie Elterncoaching.

Mein 14-jähriges Kind möchte nicht mehr daheim wohnen.

Diese sensible Fragestellung ist immer im Einzelfall zu besprechen und zu beurteilen. Gemeinsam mit uns werden Sie individuelle Lösungen für Ihre Familie finden.

Wenden Sie sich für eine rechtliche Klärung Ihrer Fragen an die Abteilung Recht im Amt für Jugend und Familie. Für Unterstützungen in der Familie fragen Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Fremdunterbringung - Wir kommen mit unserem Kind nicht mehr klar.

Sie fragen sich in dieser Situation: Welche Möglichkeiten einer Unterbringung gibt es über die Kinder- und Jugendhilfe? Wir nehmen Ihre Sorgen ernst. Im Gespräch mit Ihrer Sozialarbeiterin, Ihrem Sozialarbeiter klären Sie zunächst, was konkret Ihre Familie so belastet, dass Sie sich nach einer Unterbringung erkundigen. Grundsätzlich ist ja die Familie der beste Platz für ein Kind - Ausnahme: Wenn innerhalb der Familie eine akute Gefahr für das Kind besteht, muss eine „Fremdunterbringung" erfolgen.

Gemeinsam mit Ihrer Sozialarbeiterin, Ihrem Sozialarbeiter werden Sie - nach Gesprächen mit allen Beteiligten - die Ziele für eine ambulante Hilfe, also eine Unterstützung in der Familie selbst, formulieren.

Und sollten einmal Ihr Kind oder auch Sie als Familie eine kurze Auszeit brauchen, dann wird Ihre Sozialarbeiterin, Ihr Sozialarbeiter eventuell auch eine Nacht im Schlupfhaus empfehlen.

Sie hatten bisher noch keinen Kontakt mit einer Sozialarbeiterin, einem Sozialarbeiter? Dann wählen Sie +43 316 872-3131. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Schwangerschaft - Unsere 16-jährige Tochter ist schwanger.

Sie haben bestimmt viele Fragen rund um die Schwangerschaft Ihrer Tochter: Was sind die rechtlichen Folgen? Welche Unterstützungen gibt es? Können wir als Eltern oder Großeltern die Obsorge für das Baby übernehmen? 

Einen allgemeinen Ratschlag, was im Falle einer (ungewollten) Schwangerschaft zu tun ist, gibt es nicht. All diese Fragen sind immer im Einzelfall zu besprechen und zu beurteilen. Gemeinsam mit uns werden Sie individuelle Lösungen für Ihre Familie finden - eine Lösung, die vor allem für Ihre Tochter die beste ist. 

Das Kind zu bekommen oder nicht, das ist für das weitere Leben Ihrer Tochter von entscheidender Bedeutung. Wichtig  ist, dass sich die beiden werdenden Eltern gründlich mit der Situation auseinandersetzen, denn die Entscheidung, das Kind zu bekommen oder nicht, liegt bei den werdenden Eltern.

Wenden Sie sich für eine rechtliche Klärung Ihrer Fragen an die Abteilung Recht im Amt für Jugend und Familie. Für Unterstützung in der Familie fragen Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

 

Wo finden Jugendliche Indoor-Räume für Freizeit-Gestaltung?

13 Jugendzentren stehen in Graz für alle Jugendlichen offen. Die Kontaktdaten finden sich unter: Jugendzentren in Graz

Was ist ein Jugendzentrum?

„Es ist wirklich schön, dass es da so ein Zwischending gibt zwischen dem Wohnzimmer zuhause und dem Fortgehen", so beschrieben von einem Jugendlichen.

Ein Jugendzentrum (kurz JUZ) bietet Jugendlichen Raum für gemeinsame Freizeitgestaltung und Freiräume zur persönlichen Entwicklung. Der Fokus liegt auf den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen. Der freie Zugang zu allen Angeboten und die Offenheit in kultureller und weltanschaulicher Orientierung sind unsere Prinzipien.

In Graz gibt es 13 Jugendzentren.

Was kann man in einem Jugendzentrum tun?

Im Mittelpunkt stehen die jungen Menschen mit ihrer Lebenswelt und ihrer Entwicklung, mit der Förderung sozialer Kompetenzen wie Selbständigkeit, Toleranz und Solidarität. Im Jugendzentrum ist vieles möglich: Vom Chillen und Relaxen und Spielen bis hin zu Projekten, Lernhilfe, Berufsorientierung und Jobcoaching, etc. Wichtig: Die Jugendlichen prägen das Programm.

Mehr Info: Jugendzentren in Graz

Welche Angebote gibt es in den Jugendzentren?

Ein Jugendzentrum bietet Jugendlichen Raum für gemeinsame Freizeitgestaltung - begleitet von einem professionellen Team. Es gibt Basisangebote wie Billard, Darts, Tischtennis, Brettspiele, Konsolen-Spiele und Material zum kreativen Gestalten, Sportmöglichkeiten, Rückzugsbereiche. Das Angebot wird mit den Jugendlichen ständig weiterentwickelt.

Mehr Info: Jugendzentren in Graz

Ist das Angebot im Jugendzentrum kostenfrei?

Ja, das Angebot ist konstenfrei - und es gibt dazu Getränke und diverse Snacks zum Selbstkostenpreis.

Wie alt muss man sein, um ein Jugendzentrum zu besuchen?

Die Grazer Jugendzentren erreichen junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren, mit besonderem Fokus auf Jugendliche von 14 bis 18 Jahren.

Mehr Info: Jugendzentren in Graz

Wann haben die Jugendzentren (JUZ) geöffnet?

Die JUZ haben von Dienstag bis Samstag offen. Die genauen Zeiten finden sich hier: Jugendzentren in Graz

Wo können sich Jugendliche (ehrenamtlich) engagieren?

Wer zwischen 13 und 19 Jahren alt ist und gerne Zeit mit Menschen in Grazer Senioren-Einrichtungen verbringen möchte, kann das mit dem Generationenprojekt „Points4action" ausprobieren - und bekommt dabei für jede Stunde einen Point, der für Freizeitaktivitäten und Co. eingelöst werden kann. Was das bedeutet, ist zu erfahren unter: Points4Action von LOGO jugendmanagement

Gute Anknüpfungspunkte, um sich freiwillig in verschiedenen Bereichen und Organisationen zu betätigen, gibt es bei der Ehrenamtsbörse „fee" der Stadt Graz.

Wie können Jugendliche eigene Projekte realisieren?

Mit dem proAct Jugendbudget können Jugendliche ihre Projekte präsentieren und bei Zustimmung auch direkt umsetzen. Die Stadt Graz stellt dafür jährlich 25.000 Euro zur Verfügung. Wie das Budget eingesetzt wird, entscheiden die teilnehmenden Jugendlichen selbst.

Infos gibt es unter: proAct Jugendbudget | Geld für deine Jugendprojekte!

Wo gibt es Infos speziell für Jugendliche?

LOGO ist eine Fachstelle in der Kommunikation mit Jugendlichen in den Bereichen Arbeit, Internationales, Gesundheit, Leben von A - Z, Bildung & Freizeit.

LOGO unterstützt die steirischen Jugendlichen dabei, die für sie richtigen Entscheidungen zu treffen und sich aktiv in ihre jeweiligen Lebensumwelten einzubringen.

Die Angebote sind für alle Jugendlichen kostenfrei und anonym. Näheres unter: LOGO Jugendmanagement

„Points4action": Peter ist 14. Sein bester Freund Rudi ist 83.  Mittwochs treffen sich die beiden und spielen Schach, bis die Köpfe rauchen. Danach drehen sie eine Runde im Park – zum Abkühlen ...

Ich bin mir nicht sicher, wer der Vater meines Kindes ist.

Wenn mehr als ein Mann als Vater Ihres Kindes in Frage kommt, können Sie als Mutter und die möglichen Väter einen privaten DNA-Test vornehmen lassen. Will einer der möglichen Väter sich nicht testen lassen oder will der tatsächliche Vater nach dem Test nicht freiwillig die Vaterschaft anerkennen, dann können Sie einen „Antrag auf Feststellung der Abstammung" stellen.

Brauchen Sie dabei Unterstützung? Dann wenden Sie sich bitte an die Abteilung Recht.

Der Vater meines Kindes will die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen.

Es kann ein privater DNA-Test von Ihnen als Mutter, Ihrem Kind und dem möglichem Vater vorgenommen werden.
Willigt der mögliche Vater nicht ein, freiwillig an einem DNA-Test teilzunehmen bzw. will der tatsächliche Vater nicht die Vaterschaft anerkennen, dann können Sie als Mutter - gerne auch über uns - einen Antrag auf Feststellung der Abstammung beim Bezirksgericht stellen. Das Gericht wird dann ein DNA-Gutachten eines gerichtlich beeideten Gutachters, einer gerichtlich beeideten Gutachterin beauftragen - somit wird der biologische Vater Ihres Kindes per Gerichtbeschluss festgestellt.

Brauchen Sie dabei Unterstützung? Dann wenden Sie sich bitte an die Abteilung Recht.

Mein Ehemann ist nicht der biologische Vater meines Kindes.

Sie fragen sich, wie Sie den biologischen Vater Ihres Kindes als Vater in der Geburtsurkunde eintragen lassen können? Wenn der biologische Vater seine Vaterschaft am Standesamt freiwillig anerkennt, dann kommt es zum „Vätertausch". Das bedeutet, dass der biologische Vater aufgrund seiner Vaterschaftsanerkenntnis in der Geburtsurkunde Ihres Kindes als Vater eingetragen wird.

Ihr Ehemann als bisher rechtlicher Vater wird darüber vom Standesamt verständigt und kann dagegen binnen von 2 Jahren Widerspruch einlegen.

Der Vater möchte schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen.

Das ist in Einzelfällen möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an das zuständige Standesamt.

Ich möchte den Vater meines Kindes nicht bekannt geben.

Als Mutter müssen Sie den Vater Ihres Kindes nicht nennen. Dann jedoch hat Ihr Kind auch keine Ansprüche auf Kindesunterhalt, Erbe bzw. Waisenpension. Es kann auch bei Beihilfen der öffentlichen Hand hierbei fallweise zu Nachteilen kommen.

Hat mein Kind Anspruch auf Kindesunterhalt?

Ja! Und das ist in Österreich gesetzlich so geregelt: Leben beide Elternteile mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, wird das Kind von beiden Elternteilen mit Natural-Unterhalt versorgt, also mit Essen, Kleidung, Wohnung, etc. Zieht ein Elternteil aus, so muss dieser dann Unterhalt in Form von Geld leisten - als Ersatz für den Natural-Unterhalt. Dabei ist es egal, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

Wie viel Kindesunterhalt bekommt ein Kind in Österreich?

Es gibt in Österreich keinen Mindestunterhalt für Kinder.

Die Höhe des jeweiligen Kindesunterhalts wird von mehreren Faktoren bestimmt, unter anderem: 

  • Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
  • Alter des Kindes (Alterssprünge siehe unten)
  • eventuelles eigenes Einkommen des Kindes (zum Beispiel als Lehrling)
  • Ausmaß der Betreuung durch den unterhaltspflichtigen Elternteil
  • weitere gesetzliche Sorgepflichten des unterhaltspflichtigen Elternteils
  • anderes mehr

Daher kann die Höhe des Kindesunterhalts sehr unterschiedlich sein und sich auch im Laufe der Zeit nach oben oder nach unten verändern!

Eine Richtschnur für den Unterhaltsanspruch (sogenannter "gesetzlicher Unterhalt") eines Kindes findet sich hier: Kindesunterhalt (Alimente)

Der Unterhaltsanspruch in % des Netto-Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils beträgt:

Unterhaltsanspruch 
0 bis 6 Jahre 16 %
6 bis 10 Jahre 18 %
10 bis 15 Jahre 20 %
ab 15 Jahren 22 % 

Die maximale Höhe des Kindesunterhalts ist durch den Regelbedarf begrenzt. Unter dem Regelbedarf versteht man jenen Bedarf, den jedes Kind in einem bestimmten Alter ohne Rücksicht auf die Lebensumstände der Eltern hat: Der Bedarf an Nahrung, Kleidung, Wohnung und auch an kultureller und sportlicher Betätigung, an sonstiger Freizeitgestaltung und Urlaub. Es handelt sich somit um einen statistischen Wert, der eine Orientierungsgröße für Durchschnittsfälle darstellt.

Nähere Informationen zum Regelbedarf finden sich hier: Regelbedarf

Bis zum 10. Lebensjahr ist es maximal der 2-fache, ab dem 10. Lebensjahr maximal der 2,5-fache Betrag des Regelbedarfs.

Wie lange bekommt mein Kind Kindesunterhalt?

Das kann nicht pauschal beantwortet werden, denn der Anspruch auf Kindesunterhalt ist nicht an eine Altersgrenze gebunden, sondern an die Fähigkeit des Kindes, sich selbst durch sein Einkommen zu erhalten („Selbsterhaltungsfähigkeit"). 

Diese Selbsterhaltungsfähigkeit wird angenommen, wenn Ihr Kind über eine bestimmte Höhe an Einkommen inklusive Sonderzahlungen verfügt; dieser Betrag wird jährlich aktualisiert. Die Selbsterhaltungsfähigkeit Ihres Kindes kann fallweise schon vor Erreichen der Volljährigkeit (18. Lebensjahr) gegeben sein - oder erst danach. Den Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind aber immer nur bis zum 18. Geburtstag.

Ich darf mein Kind nie sehen – muss ich dennoch Kindesunterhalt bezahlen?

Der Anspruch auf Kindesunterhalt ist unabhängig davon, ob es einen Kontakt zwischen dem Kind und dem unterhaltspflichtigen Elternteil gibt. Um Ihr Kontaktrecht durchsetzen zu können, wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksgericht.

Mein Kind macht eine Lehre – wirkt sich das auf den Unterhalt aus?

Jedes Einkommen, das Ihr Kind bekommt, kann sich grundsätzlich auf die Höhe des Unterhalts auswirken. Wie sehr das eigene Einkommen Ihres Kindes zum Beispiel durch eine Lehre den Unterhaltsanspruch herabsetzt, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden.

Wichtig: Sie oder Ihr Kind müssen den unterhaltspflichtigen Elternteil über das eigene Einkommen des Kindes informieren.

Der unterhaltspflichtige Elternteil will keine Unterhaltsvereinbarung abschließen.

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil der Unterhaltsvereinbarung vor dem Kinder- und Jugendhilfeträger nicht freiwillig zustimmt, so kann ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung beim zuständigen Bezirksgericht gestellt werden. Dort wird dann über die Höhe des Kindesunterhalts in Form eines Gerichtsbeschlusses entschieden.

Sie brauchen dabei Unterstützung? Wir beraten Sie gerne.

Wie kann ich die Höhe des Kindesunterhalts anpassen lassen?

Ist Ihre Unterhaltsvereinbarung bzw. das Scheidungsurteil schon mehrere Jahre alt, dann könnte es zu einer Anpassung des Unterhalts für Ihr Kind kommen. Wenn sich die entsprechenden Faktoren für die Unterhaltsbemessung geändert haben (Alterssprung beim Kind, Veränderung beim Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, Ausmaß der Betreuung durch den anderen Elternteil, ...), dann kann eine Veränderung im Unterhalt erfolgen.

Entweder in Form einer freiwilligen Unterhaltsvereinbarung bei uns im Amt für Jugend und Familie. Oder über einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht. Diesen können Sie als unterhaltsbeziehender Elternteil direkt einbringen oder sich auch dafür an uns wenden.

Darf der unterhaltspflichtige Elternteil weniger zahlen als vereinbart?

Wenn ein rechtkräftiger Unterhaltstitel besteht (Vereinbarung beim Amt für Jugend und Familie oder Gerichtsbeschluss), dann ist der dort festgehaltene Betrag monatlich zu bezahlen. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann einen Antrag auf Unterhaltsherabsetzung beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Erfolgt dies nicht, so kann je nach Einzelfall z. B. mit einer Gehaltspfändung der volle Betrag hereingebracht werden - oder ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Was kann ich tun, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt mehr zahlt?

Wenn die Voraussetzungen für einen Unterhaltsvorschuss vorliegen, kann dieser beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden. Da hier viele verschiedene Faktoren entscheidend sind, wenden Sie sich bitte zur weiteren Abklärung beziehungsweise Beantragung des Unterhaltsvorschusses bei Gericht an uns.

Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit Ihres Kindes (18. Geburtstag) bewilligt.

Was kann ich tun, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil einen hohen Unterhaltsrückstand hat?

Wird dieser Unterhaltsrückstand gemeinsam mit dem Unterhaltsvorschuss ausbezahlt? Nein, der Unterhaltsvorschuss wird immer nur für den laufenden monatlichen Kindesunterhalt ab dem Monat der Antragsstellung ausbezahlt. Unterhaltsrückstände können über den Vorschuss nicht ausbezahlt werden.

Bekomme ich Unterhalt, wenn der andere Elternteil in Österreich im Gefängnis sitzt?

Da wir als Familie zusammengewohnt haben, haben wir keine Unterhaltsvereinbarung. Was kann ich tun? 
Ab Verbüßung einer mindestens einmonatigen Haftstrafe kann für diese Fälle ein gesonderter Unterhaltsvorschuss beantragt werden - wenn alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf diesen bestehen.

Bitte wenden Sie sich an uns - wir prüfen den Anspruch im Einzelfall und stellen den Antrag bei Gericht.

Bekommt mein Kind weiterhin Kindesunterhalt, wenn ich heirate?

Die Unterhaltspflicht für das Kind wird durch eine neue Partnerschaft der Eltern nicht beendet. Erst mit einer Adoption geht die Unterhaltspflicht auf den adoptierenden Elternteil über.

Bekommt mein Kind weiterhin Kindesunterhalt, wenn der andere Elternteil jetzt im Ausland lebt?

Muss für mein Kind in Österreich weiterhin Kindesunterhalt bezahlt werden? Ja, die Unterhaltsverpflichtung bleibt aufrecht. Je nach Aufenthaltsort kann eine Unterhaltsdurchsetzung auch im Ausland angestrebt werden.

Bitte wenden Sie sich dazu an uns, da dies im Einzelfall abgeklärt werden muss.

Nachhilfe, Zahnspange, Schulschikurs – sind das Sonderkosten?

Muss der unterhaltspflichtige Elternteil diese Sonderkosten übernehmen?
Kosten für Schikurs, Schullandwochen oder Freizeitbeschäftigungen gelten in der Regel nicht als Sonderbedarf. Der unterhaltspflichtige Elternteil ist aber verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Sonderbedarf seines Kindes aufzukommen.

Ein Sonderbedarf liegt vor, wenn außergewöhnliche, dringliche Ausgaben in unregelmäßiger Höhe anfallen (z. B. Heilbehandlungen, Brille, Krücken, Zahnspange u.s.w.).

Wer kann ein Kind adoptieren?

Grundsätzlich können Paare oder Einzelpersonen, die ein positives Eignungsfeststellungs-Verfahren als Adoptivwerber:innen abgeschlossen und einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, ein Kind adoptieren. Dieses Eignungsfeststellungs-Verfahren, das Sie durchlaufen, dient vor allem auch dazu, mit Fokus auf das Kindeswohl die passende Familie für ein Kind, das zur Adoption freigegeben ist, zu finden. Alle Infos dazu finden Sie unter Adoptionen.

Wann erfolgt meine Vormerkung auf der Evidenzliste für Inlandsadoptionen in Graz?

Alle Paare oder Einzelpersonen, die ein positives Eignungsfeststellungs-Verfahren als Adoptivwerber:innen absolviert und einen Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, werden auf unserer Evidenzliste geführt - unter folgenden weiteren Voraussetzungen:

  • Das Mindestalter für Adoptivwerber:innen beträgt 25 Jahre.
  • Der Altersunterschied zwischen Kind und älterem Adoptivwerber:in darf maximal 45 Jahre betragen.
  • Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie die persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür mitbringen.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Erstgespräch bei uns.

Wie lange ist die Wartezeit?

Aufgrund der großen Anzahl an Adoptivwerber:innen und der geringen Anzahl an Kindern, die zur Adoption freigegeben werden, müssen Sie trotz grundsätzlicher Eignung mit einer mehrjährigen Wartezeit rechnen; es ist auch möglich, dass Ihnen kein Kind vermittelt werden kann. Einen Rechtsanspruch auf die Adoption eines Kindes gibt es nicht.

Adoption: Karo sieht ihrem Papa nicht ähnlich – ihrer Mama auch nicht. Was Karos Eltern ähnlich sieht? Dass sie ihr wieder die tollste  Geburtstagstorte gebacken haben ...

Ich will Besuchskontakte besprechen oder neu regeln.

Wohin kann ich mich dafür wenden?
Gerne beraten wir Sie in dieser Frage - wenden Sie sich an Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Wenn Sie als Eltern gut miteinander auskommen, wenn Sie gut miteinander reden können und nicht das Gericht mit dieser Frage befassen wollen, beraten wir Sie gerne bei Ihren Vereinbarungen (ohne Rechtsgültigkeit) über die Kontakte zu Ihrem Kind.

Im Streitfall wenden Sie sich für Änderungen im Kontaktrecht an das für Sie zuständige Gericht - die Zuständigkeit orientiert sich am Hauptwohnsitz des Kindes.

Wollen Sie sich über das Kontaktrecht bzw. Besuchskontakte im Überblick informieren, finden Sie nähere Informationen hier: Kontaktrecht ("Besuchsrecht"). Auch Antragsformulare können von dieser Webseite heruntergeladen werden.

Wie kann ich die alleinige Obsorge für mein Kind bekommen?

Gerne beraten wir Sie in dieser Frage - wenden Sie sich an Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter. Für Änderungen der Obsorge-Verhältnisse wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gericht - die Zuständigkeit orientiert sich am Hauptwohnsitz des Kindes. 

Ausführlichere Informationen zum Thema Obsorge finden Sie hier: Obsorge. Auch Antragsformulare können von dieser Webseite heruntergeladen werden.

Wo bekomme ich eine Bestätigung über die Obsorge?

Mein Kind möchte alleine auf Urlaub ins Ausland verreisen bzw. ich brauche die Bestätigung über die Obsorge für diverse Anträge. Eine Bestätigung der gemeinsamen Obsorge erhalten Sie beim Standesamt, falls sie dort vereinbart wurde.

Für einige Länder ist es erforderlich, bei der Einreise eine Vollmacht für das Kind vorzulegen, wenn es z. B. mit Großeltern oder nur mit einem gesetzlichen Elternteil reist. Ein Muster der Vollmacht/Einverständniserklärung findet sich auf der Homepage des ÖAMTC und des ARBÖ bzw. länderspezifische Vorgaben für die Einreise unter folgendem Link: www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation

Besteht die Notwendigkeit einer gerichtlichen Bestätigung über die Obsorge-Verhältnisse, so wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständiges Gericht - die Zuständigkeit orientiert sich am Hauptwohnsitz des Kindes.

Der andere Elternteil hält das Kontaktrecht nicht ein.

Was kann ich tun? Gerne beraten wir Sie - wenden Sie sich in dieser Frage an Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter. Sie sind sich nicht sicher, wo genau Sie anrufen sollen? Dann wählen Sie +43 316 872-3131.

Für Änderungen im Kontaktrecht wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gericht - die Zuständigkeit orientiert sich am Hauptwohnsitz des Kindes.

Mein Kind ist immer sehr aufgewühlt nach Besuchen beim anderen Elternteil.

Mein Ex-Partner, meine Ex-Partnerin hat einen ganz anderen Erziehungsstil. Wie kann ich damit umgehen?
Gerne beraten wir Sie - wenden Sie sich an Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter. Wenn Sie Änderungen im Kontaktrecht wünschen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht - die Zuständigkeit orientiert sich am Hauptwohnsitz des Kindes.

Muss ich Unterhalt zahlen, auch wenn ich mein Kind nicht zu den vereinbarten Zeiten sehen darf?

Meine Ex-Partnerin will mir das Kind nicht immer zu den vereinbarten Zeiten geben, insbesondere nicht, wenn es krank ist oder für die Schule lernen muss. Was kann ich dagegen tun? Und muss ich dennoch weiterhin Unterhalt zahlen?

Der Anspruch eines Kindes auf Unterhalt ist unabhängig davon, ob es einen Kontakt zwischen dem Kind und dem unterhaltspflichtigen Elternteil gibt. Wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter:innen im Fachbereich Kindesunterhalt.

Wenn Sie im Streitfall als Vater Ihr Kontaktrecht durchsetzen wollen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksgericht - die Zuständigkeit orientiert sich am Hauptwohnsitz des Kindes.

Darf mein Kind selbst entscheiden, bei wem es nach unserer Trennung leben möchte?

Sind Sie sich als Eltern uneinig, wo Ihr Kind nach Ihrer Trennung leben soll, dann entscheidet diese Frage das Gericht - auf Antrag der Eltern. Das Gericht - die Zuständigkeit orientiert sich am Hauptwohnsitz des Kindes - wird dabei den Willen Ihres Kindes, dem Alter entsprechend, in die Entscheidung einbeziehen.

Ab 14 Jahren darf ein Kind selbst entscheiden, wo es wohnen möchte. Klar ist, dass das Kindeswohl bei diesem Elternteil gewährleistet sein muss.

Wie kann ich mein Kind dabei unterstützen, ein gesundes Verhältnis zum Handy zu entwickeln?

Heutzutage sind digitale Medien wie Handys, Tablets und Computer ein wichtiger Teil des Lebens von Kindern. Zu viel Zeit vor Bildschirmen kann jedoch ihre Gesundheit, sozialen Fähigkeiten und Kreativität beeinträchtigen. Es geht also um "digitale Balance".

Um Ihr Kind dabei zu unterstützen, führen Sie bitte klare Regeln für die Bildschirmzeit ein. Vereinbaren Sie fixe Zeiten, wann das Handy genutzt werden darf und schaffen Sie handyfreie Zonen, wie zum Beispiel beim Essen oder vor dem Schlafengehen. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, Alternativen zum Handy zu finden, wie zum Beispiel Sport, Basteln oder gemeinsame Aktivitäten. Wichtig ist auch, dass Sie als Eltern ein gutes Vorbild sind: Reduzieren Sie Ihre eigene Handynutzung, besonders in der Zeit, die Sie mit Ihrem Kind verbringen.

Mein Kind will nur am Handy spielen. Wo finde ich sinnvolle Freizeitaktivitäten für mein Kind?

Auf unserer Webseite graz.at/freizeit finden Sie zahlreiche Freizeit-Angebote für Ihr Kind, zum Beispiel Angebote in den Schulferien (Semester-, Oster-, Sommer- und Herbstferien), weiters Sportangebote, Spielstraßen, Spielmobile, das Kinderparlament, den Abenteuer-Spielplatz, den Winterspielraum und vieles mehr. 

Jugendliche finden auf graz.at/jugend zahlreiche Freizeit-Angebote für ihr Alter, zum Beispiel 13 Grazer Jugendzentren, das Youth Clubbing und anderes mehr. Auch bieten wir die Möglichkeiten für junge Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Wie viel Handy-Spielen ist zu viel? Welche Spiele sind für mein Kind geeignet?

Vorab unsere Empfehlungen im Überblick:

  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nur Inhalte konsumiert, die seinem Alter entsprechen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Inhalte.
  • Stellen Sie allgemein gültige Regeln auf.
  • Und vor allem: Seien Sie ein Vorbild. 

Richtlinie für maximale Bildschirmnutzungszeiten pro Tag:

  • Kinder unter zwei Jahren: kein Smartphone, Tablet und Co.
  • Kindergartenalter: 30 Minuten
  • Volksschulalter: bis zu 60 Minuten
  • Jugendliche: 2 Stunden (ohne schulische Nutzung)

Wollen Sie mehr dazu wissen? Dann hören Sie rein in den Podcast mit Dr. Werner Sauseng. Die Chancen und Risiken von "Free-to-Play"-Spielen finden Sie hier: Free-to-Play - Wenn Spiele nichts kosten und die BuPP bietet Tipps zu digitalen Spielen für Kinder.

Gibt es Altersempfehlungen für die Nutzung von bestimmten Apps und sozialen Medien?

Die Nutzung von Apps wie "Instagram" oder "TikTok" ist oft erst ab 13 Jahren erlaubt. Altersempfehlungen helfen dabei, Kinder vor unangemessenen Inhalten und Risiken wie Cybermobbing oder Datenschutzproblemen zu schützen. Achten Sie darauf, ob eine App oder Plattform altersgerecht ist und suchen Sie bei Bedarf nach sicheren Alternativen. Überprüfen Sie regelmäßig die Aktivitäten Ihres Kindes auf den Apps und - ganz wichtig: Führen Sie Gespräche mit Ihrem Kind darüber, was es dort macht. Saferinternet.at bietet Informationen und Tipps zu altersgerechter Nutzung von Apps und sozialen Medien.

Wie kann ich verhindern, dass mein Kind gefährlichen Inhalten oder Kontakten im Internet ausgesetzt wird?

Sie können Jugendschutzfilter oder Kinderschutz-Apps nutzen, um Ihr Kind zu schützen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Gefahren wie

  • Cybermobbing: bewusstes Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen mit elektronischen Kommunikationsmitteln wie dem Handy oder im Internet
  • Grooming: (männliche) Erwachsene erschleichen sich im Internet das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen, um sie sexuell zu belästigen oder zu missbrauchen.
  • Fake News: falsche Nachrichten

Wenn Ihr Kind problematische Inhalte gesehen hat oder von fremden und verdächtigen Personen kontaktiert wurde, holen Sie sich Unterstützung. Sie finden mehr Informationen auf: Saferinternet.at

Sie suchen Beratung zum Handy-Konsum Ihres Kindes?

Kontaktieren Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Auch im Familien.Kompetenz.Zentrum. finden Sie zahlreiche Gruppen-Angebote für Eltern sowie Beratung.

Zusätzlich bieten Experten wie Lukas Wagner und Markus Meschick hilfreiche Einblicke und Beratung.

Ferienbetreuung - welche Möglichkeiten gibt es für mein Kind?

Bei den Freizeithits für Grazer Kids finden Sie - eventuell gemeinsam mit Ihrem Kind - ein buntes und abwechslungsreiches Programm aus Sport, Kultur, Veranstaltungen mit Tieren und Abenteuer. So wird in den Ferien garantiert niemandem langweilig.

Also einfach aus dem vielfältigen Angebot auswählen, anmelden und die Ferien in vollen Zügen genießen!

Wie erfahre ich von den Angeboten für die Ferienbetreuung?

Infos zu allen Angeboten und zu allen Anmeldeterminen für die Semester-, Oster-, Sommer- und Herbstferien finden Sie auf graz.at/ferien. Oder schauen Sie auf unsere Webseite.

Die Anmeldung erfolgt 2-mal im Jahr online über Venuzle: partner.venuzle.at/freizeithits-graz.

Haben Sie vorab schon Fragen dazu? Rufen Sie uns gerne an!

Gibt es Zuschüsse zur Ferienbetreuung von der Stadt Graz?

Besitzen Sie eine aktive SozialCard der Stadt Graz? Die Stadt Graz unterstützt Grazer Familien mit SocialCard - damit auch Ihr Kind einen schönen Urlaub in einem der beliebten Sommerferiencamps verbringen kann. Rechtzeitig vor den großen Sommerferien finden Sie alle Informationen auf unserer Webseite. Sie brauchen Beratung dazu? Kontaktieren Sie Ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter oder auch das zuständige Referat im Amt. Wir unterstützen Sie gerne.

Wann und wohin kommen die Spielmobile?

Die Grazer Spielmobile spielen von Mai bis Oktober auf Grazer Spielplätzen in öffentlichen Parks. Den aktuellen Spielplan finden Sie ab Anfang Mai hier.

Wie kann mein Kind beim Kinderparlament mitmachen?

Das Kinderparlament wird vom Grazer Kinderbüro begleitet. Einmal jährlich werden die Kinder-Bürgermeister:innen und Stadträt:innen gewählt. Zu dieser Wahl werden die Kinder über einen Brief und in den Schulen eingeladen.

Hat Ihr Kind Interesse, beim Kinderparlament mitzumachen? Dann melden Sie sich bitte beim Kinderbüro.

Ich habe von „Heimspiel“ gehört. Was ist das?

„Heimspiel" wurde von der Stadt Graz ins Leben gerufen, um Kindern das Fußball-Spielen in der vertrauten Umgebung ihres Wohnumfeldes zu ermöglichen. Es ist so eine Art „Bankerlfußball" in der Wohnsiedlung.

Unser Kooperationspartner SOS Kinderdorf betreut dieses Projekt und begleitet Kinder und Eltern dabei fachkundig. Nähere Infos während der Spielzeit von Juni bis September gibt es hier.

Leo findet es schön, dass zuhause immer was los und jemand da ist. Weil er gleichzeitig mit seinen Geschwistern spielen, Mamas Essen  riechen und Opas Schnarchen hören kann ...

Im Notfall

Nehmen Sie wahr, dass ein Kind in Ihrer Umgebung gefährdet ist?

Wir sind rund um die Uhr für Anfragen und die Klärung von Not- und Krisensituationen von Kindern und Jugendlichen in Graz erreichbar.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist unser gesetzlicher Auftrag. Ein Auftrag, den die Mitarbeiter:innen gemeinsam mit Eltern und all jenen leisten, die von einer Gefährdung wissen. Sie können alle Anliegen auch anonym einbringen.

Mehr erfahren: Im Notfall: Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst
Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz
+43 316 872-3043

Bereitschaftsdienst: Xaver ist in letzter Zeit öfter ängstlich und ziemlich still. Das ist sonst nicht seine Art. „Da stimmt etwas nicht“, denkt sich seine Lehrerin und geht der Sache auf den Grund ...

Kinderrechte als Basis der Erziehung

Seit 1989 ist in Österreich Gewalt in der Erziehung gesetzlich verboten.

Österreich war nach Schweden, Finnland und Norwegen das vierte Land weltweit, in dem "die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides" an Kindern für unzulässig erklärt wurde.


Was heißt das konkret?

Niemand darf einem Kind körperliche Gewalt antun oder seelisches Leid zufügen. Der Staat hat durch Gesetze, die Zusammenarbeit aller Stellen und durch Sozialprogramme sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt, Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung geschützt werden.

Weiters haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung.


Das Wohl des Kindes hat Vorrang!

Der Grundsatz vom Vorrang des Kindeswohls ist besonders wichtig: Denn immer dann, wenn es um Dinge geht, die Kinder betreffen, muss genau bedacht werden, was für das Kind am besten ist ("Kindeswohl").

Diesen Grundsatz müssen alle beachten und auch danach handeln: Eltern, Verwandte, Betreuungspersonen, Lehrerinnen und Lehrer, Polizei, Richterinnen und Richter und viele andere. 

Fazit: Eltern und die ganze Gesellschaft haben den Auftrag, sich um das Wohlergehen aller Kinder zu kümmern.

Wenn sich Eltern oder Verwandte nicht - oder nicht ausreichend - um das Kind kümmern können, dann ist vom Staat, konkret von der Kinder- und Jugendhilfe, dafür zu sorgen, dass das Kind geschützt wird und sich bestmöglich entwickeln kann.


Sie wollen mehr zum Thema wissen?

Auf kinderrechte.gv.at finden Sie alle Kinderrechte und welche Aufgaben und welche Verantwortung Erwachsene dabei haben.

Mehr zum Thema: Kinderschutz

Besuchen Sie uns

Wir unterstützen Familien dabei, für sich und ihre Kinder ein sicheres Umfeld zu schaffen, damit diese ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Wir beraten in allen Fragen des familiären Zusammenlebens, der psychischen und körperlichen Gesundheit, der Obsorge, des Kontaktrechts und des Unterhalts.

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, ihren Lebensraum aktiv zu gestalten und ihre Interessen zu entfalten.

Wir sind in Fragen des Kinderschutzes 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag erreichbar.

Wir sind für Sie da!

Amt für Jugend und Familie
Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz
+43 316 872-3131

Das multiprofessionelle Team, bestehend aus Ärzt:innen, Haltungsturnlehrer:innen, Pädagog:innen, Logopäd:innen und anderen Expert:innen, steht Eltern mit Rat und Tat zur Seite - bereits vor der Geburt.

Wir begleiten Familien beim gesunden Aufwachsen ihrer Kinder.

Bei uns bekommen Eltern kostenlose Beratungs- und Untersuchungsangebote für Kinder und Jugendliche zu allen Gesundheitsfragen.

Ärztlicher Dienst
Keesgasse 6, 2. Stock, 8010 Graz
+43 316 872-4620

Das Familien.Kompetenz.Zentrum. Graz ist eine Anlaufstelle für Grazer Familien mit minderjährigen Kindern in allen Lebenslagen und Lebensphasen.

Informationen, Inputs von Fachkräften, kurzfristige Hilfestellungen oder Gespräche helfen Ihnen dabei den manchmal stressigen Alltag mit Kinder zu meistern. Wir bieten Ihnen und Ihrer Familie vielfältige Einzel-, Familien- und Gruppenangebote sowie die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern auszutauschen.

Für alle Fragen rund um das Thema Familie stehen Ihnen unsere Fachkräfte gerne zur Seite.

Mehr erfahren: Angebote im Familien.Kompetenz.Zentrum.

Familien.Kompetenz.Zentrum.
Grabenstraße 90b, 8010 Graz
+43 316 872-4650

Wir unterstützen Grazer Familien wohnortnah und flexibel. Wir ermöglichen Kindern, Jugendlichen und Familien benötigte Hilfe möglichst auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

Zum Sozialraum 1 gehören die Bezirke Andritz, Mariatrost, Geidorf, Ries, Innere Stadt, St. Leonhard und Waltendorf.

Kinder- und Jugendhilfe Graz-Nordost
Körösistraße 64, 8010 Graz
+43 316 872-3099

Wir unterstützen Grazer Familien wohnortnah und flexibel. Wir ermöglichen Kindern, Jugendlichen und Familien benötigte Hilfe möglichst auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

Zum Sozialraum 4 gehören die Bezirke Eggenberg, Gösting und Lend.

Kinder- und Jugendhilfe Graz-Nordwest
Eckertstraße 66, 8020 Graz
+43 316 872-4680

Wir unterstützen Grazer Familien wohnortnah und flexibel. Wir ermöglichen Kindern, Jugendlichen und Familien benötigte Hilfe möglichst auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

Zum Sozialraum 2 gehören die Bezirke Jakomini, St. Peter und Liebenau.

Kinder- und Jugendhilfe Graz-Südost
Grazbachgasse 39, 8010 Graz
+43 316 872-3000

Wir unterstützen Grazer Familien wohnortnah und flexibel. Wir ermöglichen Kindern, Jugendlichen und Familien benötigte Hilfe möglichst auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

Zum Sozialraum 3 gehören die Bezirke Gries, Puntigam, Straßgang und Wetzelsdorf.

Kinder- und Jugendhilfe Graz-Südwest
Albert-Schweitzer-Gasse 36, 8020 Graz
+43 316 872-3030

Wir beraten und begleiten Grazer Pflegekinder und deren Pflegefamilien.

Hier finden Sie alle wichtigen Infos für Pflegepersonen: Pflegefamilien in Graz

Pflegekinderdienst
Vinzenz-Muchitsch-Straße 6b, 8020 Graz
+43 316 872-3060

Unsere Angebote

Sie interessieren sich für unsere Angebote? Sie möchten ein wenig schmökern und sehen, was wir für Sie und Ihre Familie anbieten?

Hier finden Sie alles auf einen Blick:

Für Familien:

Für (werdende) Eltern:

 Für Jugendliche:

Für Kinder:

Lillis Papa hat jetzt eine neue Freundin – Petra. Das freut Lilli. Weil ihr Papa wieder mehr lacht. Und weil Petra ihr gezeigt hat,  wie man riesige Seifenblasen macht ...

Ihr Anliegen ist nicht dabei?

Sie haben eine Frage rund ums Familienleben? Sie finden dazu keine Antwort? Und Sie wissen nicht genau, wohin Sie sich damit wenden können?

Kontaktieren Sie uns! 


Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr | Freitag von 7.30 bis 15 Uhr 

und natürlich auch persönlich im Amt für Jugend und Familie | Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz während der Öffnungszeiten.

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