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Behördliche Namensänderung

Wichtig zu wissen

Eine Änderung des Vor- und/oder Familiennamens ist aus bestimmten – im Namensänderungsgesetz (NÄG) angeführten – Gründen möglich. 

Gesetzliche Gründe für eine Änderung des Vor-/Familien-/Nachnamens

So funktioniert es + Formular

Eine behördliche Namensänderung kann nur österreichischen Staatsbürger:innen, Konventionsflüchtlingen, Staatenlosen oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit bewilligt werden.  

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag zur Namensänderung.

Notwendige Unterlagen

Da das Namensrecht eine komplexe Materie darstellt, können hier nicht alle Möglichkeiten angeführt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an das Referat 1 – Recht.

Tel.: +43 316 872-5171

Fristen und Termine

Das zuständige Referat informiert Sie gerne über die voraussichtliche Verfahrensdauer.

Kosten

Bei Vorliegen eines im Namensänderungsgesetz angeführten Grundes
Antragsgebühr: € 14,30 *) 

Bei Fehlen eines im Namensänderungsgesetz angeführten Grundes (= sonstige Gründe):
Antragsgebühr: € 14,30 *)
feste Gebühr: € 382,60
Verwaltungsabgabe: € 163,--      

Zusätzlich können für zum Antrag gehörende - noch nicht vergebührte - Beilagen Gebühren anfallen.  

Die Gebühren können in bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Eurocard, Diners Club, JCB, American Express) bezahlt werden. 

 

Kontakt

Referat 1 - Recht
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5171
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

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