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Bauabgabe

Wichtig zu wissen

Anlässlich der Erteilung der Baubewilligung oder der Genehmigung der Baufreistellung ist eine Bauabgabe zu entrichten. Diese errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je Quadratmeter (derzeit 11,40 Euro) und der Bruttogeschoßfläche (Fläche je Geschoß, die von Außenwänden umschlossen ist, einschließlich der Außenwände).

Erdgeschoße sind zur Gänze, alle übrigen Geschoße (Keller, Tiefgaragen-, Ober-, Dachgeschoße und dergleichen) zur Hälfte zu berechnen. Bei Zu- und Umbauten bildet die neu gewonnene Bruttogeschoßfläche die Basis.

So funktioniert es

Die Bauabgabe wird von der Abgabenbehörde nach Erteilung der Baubewilligung vorgeschrieben.

Notwendige Unterlagen: Keine

Fristen + Termine: Keine

Kosten

Die Höhe der Bauabgabe errechnet sich aus den bewilligten Bruttogeschoßflächen. 

Beispiel zur Bauabgabe

Bruttogeschoßfläche je Geschoß: 100 m² 

  

 
Geschoßfaktor (GF): KG + EG + OG +DG = 2,5

Berechnung: 100 m² x GF = 250m² x 11,40 Euro = 2.850 Euro 

 

Kontakt

Abteilung für Gemeindeabgaben
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3402
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr - nach Terminvereinbarung

Ansprechpersonen

Liane Ruckhofer
Tel.: +43 316 872-3476
E-Mail: liane.ruckhofer@stadt.graz.at

Anna Pölzl
Tel.: +43 316 872-3420
E-Mail: anna.poelzl@stadt.graz.at

Ingrid Schlögl
Tel.: +43 316 872-3473
E-Mail: ingrid.schloegl@stadt.graz.at

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