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4.0 Flächenwidmungsplan

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Das 2013 beschlossene 4.0 Stadtentwicklungskonzept, das die langfristigen Ziele der Stadt fixiert, bildet die Grundlage für den 4.0 Flächenwidmungsplan. In diesem wird auf die Parzelle genau festgelegt, was wo und wie passieren darf.

Flächenwidmungsplan - Online

ACHTUNG:

Der Deckplan 3 (Hochwasserabfluss - Mur und Grazer Bäche mit Darstellung des Gefahrenzonenplanes der Wildbach- und Lawinenverbauung) zum 4.0 Flächenwidmungsplan wurde im Rahmen des 4.02 Flächenwidmungsplan 2. Änderung aktualisiert und ist mit 31. Dezember 2019 rechtswirksam. 

Zum Online Flächenwidmungsplan

4.0 Flächenwidmungsplan - Inhalt

Der 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz wurde in der vom Gemeinderat am 11. Mai 2017 und 8. Februar 2018 beschlossen Fassung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung genehmigt und ist nach Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Graz am 22. März 2018 in Rechtskraft erwachsen.

Der 4.0 Flächenwidmungsplan besteht aus dem Verordnungswortlaut, der grafischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und den zur Verordnung gehörigen 4 Deckplänen.
Dem 4.0 Flächenwidmungsplan angeschlossen ist der Erläuterungsbericht mit insgesamt 6 Kartendarstellungen.

Die gesamte Broschüre mit allen Inhalten zum 4.0 Flächenwidmungsplan können Sie hier herunterladen.

Den Folder (Anhang 1 zur Verordnung) zum 4.0 Flächenwidmungsplan können Sie hier herunterladen.

Verordnung

Kundmachung Amtsblatt

Die Kundmachung erfolgte im Amtsblatt vom 21. März 2018.

Chronologie des Verfahrens

28. Dezember 2007:

Kundmachung der Aufforderung des Bürgermeisters, Anregungen auf Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes

28. Februar 2013:
Beschluss des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes

23. April 2015: 
Auflagebeschluss 4.0 Flächenwidmungsplan - Entwurf 

6. Mai 2015: 
Kundmachung im Amtsblatt

7. Mai bis 17. Juli 2015: 
Öffentliche 1. Auflage

23. Juni bis 02. September 2016: 
Öffentliche 2. Auflage

11. Mai 2017:
Beschluss des 4.0 Flächenwidmungsplanes im Gemeinderat

22. März 2018:
Rechtskraft des 4.0 Flächenwidmungsplanes 

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