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Förderungen des Integrationsreferats

Wichtig zu wissen

  • Was wir fördern: Das Integrationsreferat der Stadt Graz unterstützt Projekte und Maßnahmen im Bereich der Migration und Integration.
  • Was Sie beachten müssen: Die Integrationsstrategie und die Förderungsrichtlinien der Stadt Graz bilden die Grundlagen für Förderungen des Integrationsreferates. Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie in Ihren Print- und Online-Produkten das Logo der Stadt Graz anführen. Die Förderungsrichtlinie, das Handbuch und alle Unterlagen für die Abrechnung finden Sie unter Förderungen: Richtlinien, Anleitungen, Vorlagen.
  • Sie haben Fragen? Wenden Sie sich bitte an Frau Mag.a Banu Yildiz, Tel.: +43 316 872-7483

So funktioniert es + Formular

  1. Füllen Sie das allgemeine Förderungsansuchen aus. Wählen Sie im Drag & Drop Menü "Abteilung für Bildung und Integration/Integrationsreferat" aus.
  2. Laden Sie mit dem Antrag auch die Statuten Ihres Vereines hoch.
  3. Für das Signieren dieses Antrags benötigen Sie entweder eine Handysignatur oder Sie laden die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Personalausweis oder Reisepass) hoch.

Notwendige Unterlagen

  • Vereinsstatuten: Mit dem Antrag senden Sie uns bitte die Statuten Ihres Vereines mit.
  • Amtlicher Lichtbildausweis: Falls Sie keine Handysignatur verwenden, benötigen Sie eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises wie Führerschein, Personalausweis oder Reisepass.

Fristen und Termine

Für die Antragsstellung müssen Sie keine Termine beachten.

Für die Abrechnung beachten Sie folgende Fristen:

  • Jahresförderungen müssen bis 31.3. des folgenden Kalenderjahres abgerechnet werden.
  • Projektförderungen mit kürzerer Dauer müssen bis 3 Monate nach Projektende abgerechnet werden.

Kosten: Keine

Kontakt

Geschäftsbereich Integration
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7481
E-Mail: integrationsreferat@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nach telefonischer Vereinbarung

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