Stadt Graz arbeitet Ursachen für kurzfristig notwendige zusätzliche Auszahlungen bei landesgesetzlichen Sozialleistungen auf.
Am vergangenen Mittwoch hat die Finanzdirektion im Auftrag von Finanzstadtrat Manfred Eber die städtischen Abteilungen über eine vorübergehende Einschränkung von Bestellungen sowie die Aussetzung der Bearbeitung neuer Förderansuchen informiert. Bereits vertraglich zugesagte bzw. durch den Gemeinderat oder Stadtsenat beschlossene Förderungen sind davon nicht betroffen.
Grund für die Maßnahme ist eine Liquiditätsspitze, die durch eine vorübergehende Zurückhaltung bei neuen und nicht dringenden Ausgaben abgefedert werden soll. Ausschlaggebend dafür war eine Prognose des zuständigen Referats für Behindertenhilfe von Mitte Juli. Demnach waren für das verbleibende Jahr zunächst zusätzliche Auszahlungen von rund 32 Millionen Euro im Bereich des Steiermärkischen Behindertengesetzes (StBHG) zu erwarten, die in dieser Höhe in der bisherigen Liquiditätsplanung nicht berücksichtigt waren. Inzwischen ist dieser Betrag in den internen Hochrechnungen auf rund 35,9 Millionen Euro angestiegen. Die Stadt geht hierbei in Vorleistung und erhält vom Land Steiermark rund 60% der gesamten Ausgaben im gesetzlichen Bereich im Folgejahr refundiert.
Warum fallen diese zusätzlichen Millionen an?
Nach den bisherigen Gesprächen mit der Fachabteilung und einer ersten Aufarbeitung zeichnen sich zwei wesentliche Faktoren ab:
1. Rückwirkende Anpassung der Tagsätze für 2026
Das Land Steiermark hat die Tagsätze für Leistungen nach dem StBHG für das Jahr 2026 erst im Juni beschlossen und bekanntgegeben. Dadurch mussten zahlreiche bereits erlassene Bescheide rückwirkend angepasst und entsprechende Differenzbeträge nachbezahlt werden.
Damit sind Auszahlungen entstanden, die in dieser Form und in diesem zeitlichen Umfang in der ursprünglichen Liquiditätsplanung der Stadt nicht enthalten waren.
2. Abarbeitung eines Rückstands aus dem Jahr 2025
Darüber hinaus besteht ein Abarbeitungsrückstand aus dem Jahr 2025, der im ersten Halbjahr 2026 unter anderem durch zusätzlichen Personaleinsatz schrittweise aufgearbeitet werden konnte. Auch daraus ergeben sich nun zusätzliche Auszahlungen, die in der aktuellen Hochrechnung berücksichtigt werden müssen.
Die genaue Aufteilung, welcher Anteil der zusätzlichen Belastung auf die rückwirkende Anpassung der Tagsätze und welcher Anteil auf die Abarbeitung des Rückstands entfällt, wird derzeit vom zuständigen Referat detailliert aufgearbeitet. Die konkreten Zahlen sollen in den kommenden Tagen vorliegen.
Finanzstadtrat Manfred Eber betont: „Für uns ist entscheidend, dass wir die Ursachen dieser zusätzlichen Belastung genau nachvollziehen. Klar ist bereits jetzt, dass es sich nicht um eine einzelne neue Ausgabe der Stadt handelt, sondern um eine Kombination aus rückwirkenden Nachzahlungen und der Abarbeitung bestehender Rückstände. Wir werden die Zahlen transparent aufarbeiten und daraus auch die notwendigen Konsequenzen für unsere Finanzplanung ziehen."
Die vorübergehenden Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität bleiben davon unabhängig aufrecht. Sie dienen dazu, die kurzfristige Liquiditätsspitze abzufangen und die Zahlungsfähigkeit der Stadt abzusichern.
