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Geburtsurkunde für Neugeborene

Wichtig zu wissen

  • Nach einer Geburt in Graz sind noch einige Schritte zur Ausstellung der Dokumente des Babys notwendig.
  • Um das Baby im Zentralen Melderegister anmelden zu können, muss der Meldezettel für das Kind korrekt ausgefüllt sein. Das Baby wird mit dem Datum angemeldet, an dem der Meldezettel beim Standesamt einlangt.
  • Sind die Eltern nicht verheiratet/verpartnert? Dann muss die Mutter (Person, die das Kind geboren hat) die notwendigen Formulare ausfüllen und unterschreiben.
  • Es besteht außerdem die Möglichkeit, bei einem persönlichen Termin im Standesamt vor Ort die Vaterschaft/Elternschaft anzuerkennen, die gemeinsame Obsorge zu vereinbaren und/oder den Familiennamen neu zu bestimmen insofern dieser nicht auf den Familiennamen der Kindesmutter lauten soll.
  • Die Vaterschaft/Elternschaft zu einem Kind kann für Österreicher:innen auch bereits vor der Geburt vom Vater/Elternteil in jedem Standesamt im Bundesgebiet anerkannt werden.

So funktioniert es

Prüfen Sie jedenfalls im Unterpunkt „Notwendige Unterlagen + Formulare" welche Unterlagen von den Eltern zusätzlich vorgelegt werden müssen.

Sie haben folgende Möglichkeiten die Urkunden für das Baby zu beantragen: 

1. Beantragung über die App „Digitales Amt" oder österreich.gv.at

Sie als Eltern sind verheiratet, besitzen die ID-Austria am Smartphone und sind österreichische Staatsbürger:innen? Dann können Sie die Urkunden für Ihr Neugeborenes auch über die App „Digitales Amt" oder über österreich.gv.at beantragen.
Jetzt in Ihrem Appstore oder Playstore downloaden!  

Ihre Vorteile:

  • Bequem über Smartphone
  • Unabhängig von Ort und Zeit
  • Urkundenzustellung per digitalem Postfach (E-Briefkasten) andernfalls per Briefsendung  

Noch keine ID-Austria? - hier geht's zur Terminvereinbarung im Pass- und Urkundenservice der Stadt Graz

2. Beantragung über unsere "digitale Stadt Graz"

Wenn Sie als Eltern verheiratet sind und den digitalen Babypoint nicht nutzen möchten oder können, verwenden Sie bitte den nachstehenden Link um die Urkunden und die Anmeldung für Ihr Neugeborenes zu beantragen.

Wenn Sie als Eltern nicht verheiratet sind, reichen Sie bitte jedenfalls die Unterlagen hier ein: 

Zur Antragseinbringung: „Meine erste Urkunde"

Ein persönlicher Termin im Amt ist dann erforderlich, wenn die Vaterschaft/Elternschaft zu einem Kind anerkannt wird und dadurch der Vater/Elternteil in der Urkunde aufscheinen soll. Beim Termin vor Ort kann auch auf Wunsch beider Eltern die gemeinsame Obsorge vereinbart werden.

3. Beantragung persönlich im Amt/Infopoint des Standesamtes

Sie kommen lieber persönlich? Dann drucken Sie bitte nachfolgende Vorlagen aus und bringen diese vollständig ausgefüllt während den Öffnungszeiten in die Kanzlei/Infopoint des Bürger:innenamtes: Schmiedgasse 26, 3. Stock, Montag - Freitag zwischen 07.30 und 13.30 Uhr. Für die Abgabe der Dokumente ist keine Terminvereinbarung notwendig.

Notwendige Unterlagen der Kindeseltern

Herzliche Gratulation zu Ihrem Neugeborenen! © www.pixelio.de/Sabine Bayer
Herzliche Gratulation zu Ihrem Neugeborenen! © www.pixelio.de/Sabine Bayer

Sie sind österreichische Staatsbürger:in und haben nach dem 01.11.2014 in Österreich geheiratet? Dann sind Ihre Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister erfasst und Sie benötigen lediglich einen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis). 

Andernfalls sind folgende Dokumente vorzulegen: 
für österreichische Staatsbürger:innen

  • Amtlich gültiger Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis/Bescheid über die Verleihung 

    wenn zutreffend:
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • Urkunde/Bescheid zur Auflösung der letzten Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft 
  • Bescheide über akademische Grade (falls Eintragung gewünscht) 

Falls Sie Ihre Daten im Zentralen Personenstandsregister vor der Geburt Ihres Kindes erfassen lassen möchten oder nicht sicher sind ob Ihre Daten bereits nacherfasst wurden, stellen Sie bitte einen Antrag. Je nach Antragsvolumen kann die Nacherfassung jedoch bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen. 

Für fremde Staatsangehörige

  • Amtlich gültiger Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis)
  • Geburtsurkunde*

    wenn zutreffend:
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde*
  • Urkunde/Bescheid zur Auflösung der letzten Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft*
  • Bescheide über akademische Grade (falls Eintragung gewünscht)
  • Bescheid über den aktuellen Flüchtlingsstatus
  • Wohnsitzbestätigung (falls Hauptwohnsitz im Ausland liegt)

*Urkunden in nicht deutscher Sprache, müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher/Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. International ausgestellte Urkunden sind von der Übersetzung befreit.
Des Weiteren müssen Urkunden aus dem Ausland, die entsprechende Legalisierung (Beglaubigung oder Apostille) aufweisen und im Original vorgelegt werden. Urkunden aus EU-Staaten sind in der Regel von der Legalisierung (Beglaubigung oder Apostille) ausgenommen.
Nähere Informationen zur Legalisierung finden Sie unter: www.bmeia.gv.at

Fristen + Termine

Geburtsanzeige: innerhalb von einer Woche beim Standesamt (wird durch Krankenanstalt oder Hebamme übermittelt) 

Wohnsitzanmeldung: innerhalb von 13 Tagen

Das Baby wird im Zuge der Erstbeurkundung auch im Zentralen Melderegister gleich vom Standesamt angemeldet. Voraussetzung ist ein korrekt ausgefüllter Meldezettel.
Das Datum, an dem der vollständig ausgefüllte Meldezettel bei der Behörde eingeht, gilt als das Anmeldedatum.

Nach Ablauf dieser Frist kann es zu negativen Auswirkungen auf das Kinderbetreuungsgeld und den Papamonat kommen. 

Vornamensbestimmung: innerhalb von 40 Tagen

Kosten

Erstausstellung der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschaftsnachweises und der Bestätigung der Meldung - gebührenfrei

Kontakt

Referat 2 - Standesamt und Staatsbürgerschaft
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5152
E-Mail: standesamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

Datenschutzrechtliche Informationen und Datenschutzerklärung

Weitere Informationen zur Geburtsurkunde

  • Mit der Geburtsbeurkundung werden automatisch die Meldungen an die zuständige Meldebehörde, den Hauptversicherungsverband (ÖGK) und an das Finanzamt übermittelt. Die E-Card wird automatisch per Post an die Wohnadresse gesendet an der das Kind angemeldet wurde.
  • Bei der Vaterschaft/Elternschaft handelt es sich um eine höchstpersönliche Erklärung, für die eine Terminvereinbarung auf dem Standesamt erforderlich ist.
    Sie können dafür jedes Standesamt in Österreich kontaktieren.
  • Die Vaterschaft/Elternschaft kann auch schon vor der Geburt anerkannt werden.
  • Wenn die Vaterschaft/Elternschaft anerkannt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass gemeinsam mit der Mutter des Kindes die gemeinsame Obsorge übertragen wird. Wenn Sie für Ihr Kind die gemeinsame Obsorge tragen wollen, müssen Sie in Anwesenheit des anderen Elternteils beim Standesamt eine Erklärung dafür abgeben.
  • Für Kinder, die in aufrechter Ehe geboren sind, werden im Regelfall die Dokumente per Post zugesandt. Es kann aber auch sein, dass aufgrund der Bestimmung des Familiennamens, welcher nicht der gemeinsame Familienname oder jener der Kindesmutter ist, ein Termin am Standesamt in Anspruch genommen werden muss.

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